Mordanklage

Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz getötet: 26-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Nach einer Fahrkartenkontrolle soll der Verdächtige zugeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht niedrige Beweggründe.

Stephanie Lehner
2 Min
Der Zugbegleiter war bei einem Angriff im Zug von einem Fahrgast in Rheinland-Pfalz lebensgefährlich verletzt worden.

Der Zugbegleiter war bei einem Angriff im Zug von einem Fahrgast in Rheinland-Pfalz lebensgefährlich verletzt worden.

© Patrick von Frankenberg/dpa

Rund vier Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anklage wegen Mordes gegen einen 26-jährigen Verdächtigen erhoben.

Nach Angaben der Behörde vom Donnerstag ist von einer Tat aus niedrigen Beweggründen auszugehen. Der Beschuldigte soll den Zugbegleiter am 2. Februar bei Landstuhl nach einer Fahrkartenkontrolle mit mehreren Schlägen attackiert haben, als dieser ihn der Bahn verwies. „Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Anklage erging zum Landgericht Zweibrücken, das nun über die Eröffnung des Prozesses entscheiden muss.

Angriff bei Fahrkartenkontrolle

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kontrollierte der Zugbegleiter den 26-Jährigen während der Fahrt eines Regionalzugs. Da dieser keinen Fahrschein hatte, sei er zur Vorlage seines Ausweises aufgefordert worden. Als der Beschuldigte dem nicht nachkam, habe ihn der Bahnmitarbeiter des Zuges verwiesen. Daraufhin habe der 26-Jährige dem 36-jährigen Zugbegleiter mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt. Der Mitarbeiter sei bewusstlos zu Boden gestürzt und an einer Hirnblutung gestorben.

Der Beschuldigte habe das Tatgeschehen bei richterlichen Vernehmungen und gegenüber einem forensisch-psychologischen Gutachter objektiv eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teils auf Erinnerungslücken berufen, so die Staatsanwaltschaft. Eine forensisch-psychiatrische Begutachtung habe vorläufig keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt oder aufgehoben gewesen sei.

Debatte über Sicherheit im Zug

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals ausgelöst. Die Deutsche Bahn richtete einen „Sicherheitsgipfel“ mit Gewerkschaftern sowie Vertretern aus Politik und Behörden aus. Beschlossen wurden dabei unter anderem die Einstellung von 200 zusätzlichen Kräften bei der DB Sicherheit, eine Verbesserung der Ausrüstung der Mitarbeiter sowie eine engere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. (mit AFP)

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