Das Europaparlament hat erleichterte Vorgaben für den Einsatz bestimmter gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzucht verabschiedet. Produkte aus solchen Pflanzen müssen im Handel künftig nicht mehr als gentechnisch verändert ausgewiesen werden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Die Abgeordneten stimmten nach Angaben von AFP am Mittwoch in Straßburg den neuen Regeln für sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) zu. Damit ist laut Euractiv der Weg frei für die endgültige Annahme eines Gesetzesvorhabens, das auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2023 zurückgeht.
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Veränderungen am Erbgut von Pflanzen
Unter NGT fallen laut AFP gezielte Veränderungen am Erbgut von Pflanzen, etwa mit der Gen-Schere Crispr-Cas, die nach Einschätzung des Gesetzgebers lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen sollen. Für solche Sorten, die auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten, greifen künftig nicht mehr die strengen Vorschriften des bestehenden EU-Gentechnikrechts, wie Euractiv berichtete.
Die bisher vorgeschriebenen umfangreichen Umweltprüfungen vor einer Zulassung sollen wegfallen. Diese gelten laut AFP als so kosten- und zeitintensiv, dass sich eine Markteinführung neuer Sorten häufig nicht rentiert. Eine Kennzeichnung als gentechnisch verändert ist nach den Angaben der Nachrichtenagentur künftig nur noch auf dem Saatgut vorgesehen, nicht mehr auf Lebensmitteln im Supermarkt. Auch der Anbau auf einzelnen Feldern muss demnach nicht mehr lückenlos dokumentiert werden.
Erhoffte Vorteile und geäußerte Bedenken
Kritiker befürchten etwa, dass sich Saatgut der neuen Sorten über den Wind auch auf Felder ausbreiten könnte, auf denen sie nicht angebaut werden sollen. Zudem sollen auf die neuen Sorten und Technologien Patente erlaubt sein. Mehrere EU-Länder und Europaabgeordnete zeigten sich laut AFP während der Verhandlungen besorgt, große Agrarkonzerne würden sich Patente sichern und kleinere Betriebe das Nachsehen haben.
Pflanzen mit weiterreichenden Eingriffen ins Erbgut bleiben den bisherigen, strengeren Vorgaben unterworfen. Das gilt auch für Sorten, deren Erbgut gezielt so verändert wurde, dass sie gegen bestimmte Unkrautvernichtungsmittel resistent sind.
Befürworter erwarten dem Bericht zufolge von den gelockerten Regeln neue Sorten, die widerstandsfähiger gegen Trockenperioden sind und mit weniger Dünger auskommen. Angesichts wachsender Sorgen über Klimawandel und Pflanzenschädlinge soll laut Euractiv zudem der Rückstand zu Drittstaaten verringert werden, in denen NGT bereits breiter eingesetzt werden.
Abgeordnete der Sozialdemokraten, der Grünen, der Linken sowie der Fraktion ESN hatten nach Angaben von Euractiv Änderungsanträge eingebracht, die unter anderem die Patentierbarkeit gen-editierter Pflanzen einschränken und eine Kennzeichnungspflicht für Endprodukte einführen sollten. Sie fanden keine Mehrheit. (mit AFP)
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