Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, bei den Plänen der Bundesregierung für sogenannte Rückkehrzentren außerhalb der EU strenge menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Ein entsprechender Brief wurde am Donnerstag in Straßburg veröffentlicht. Neben Deutschland richtete O'Flaherty gleichlautende Schreiben auch an die Regierungen von Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden.
Die fünf Staaten treiben unter deutscher Federführung die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten voran. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatten Deutschland und die Niederlande am 22. Januar 2026 am Rande eines EU-Innenministertreffens in Nikosia mit Österreich, Dänemark und Griechenland eine Arbeitsgruppe zu „innovativen Drittstaatenmodellen“ gegründet. Bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2026 wurde der Prozess mit EU-Migrationskommissar Magnus Brunner vertieft.
Vier Leitplanken für Berlin
O'Flaherty schlägt in seinem Schreiben an Dobrindt vier Vorgaben vor, die sich am Völkerrecht orientieren. Vor der Einrichtung solcher Zentren müsse eine umfassende Prüfung möglicher Menschenrechtsrisiken erfolgen. Zudem seien eine unabhängige und dauerhafte Überwachung, rechtlich bindende Abkommen mit einklagbaren Menschenrechtsklauseln sowie die Möglichkeit parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle notwendig.
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Der Kommissar verwies auf seinen Bericht vom September 2025. Darin hatte er vor Risiken wie Verstößen gegen das Refoulement-Verbot, Misshandlungen, Kollektivausweisungen und erschwertem Zugang zu Rechtsmitteln gewarnt. Das Bundesinnenministerium hat auf den Brief laut Europarat bereits geantwortet, der Inhalt der Antwort wurde mitveröffentlicht.
Rechtlicher Rahmen noch nicht abgeschlossen
Grundlage der Pläne ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März 2025 für eine neue Rückführungsverordnung. Die Kommission hatte darauf verwiesen, dass zuletzt nur etwa jede fünfte ausreisepflichtige Person die EU tatsächlich verlassen habe. Rat und Europäisches Parlament erzielten im Juni 2026 eine vorläufige Einigung; das Gesetzgebungsverfahren wurde bei EUR-Lex zum 16. Juli 2026 noch als laufend geführt.
Kritik von Grundrechteagentur und Forschungsinstituten
Die EU-Grundrechteagentur FRA hatte bereits im Februar 2025 darauf hingewiesen, dass Bundesregierung und Grenzschutzagentur Frontex auch außerhalb der EU-Grenzen für mögliche Menschenrechtsverletzungen rechtlich verantwortlich blieben. Das Centre for European Policy Studies kritisierte im Juni 2026, die Zentren dienten weniger der Rückführung als der Inhaftierung von Migranten außerhalb europäischer Gerichtsbarkeit.
Im Hintergrund der Debatte stehen die deutschen Vollzugszahlen: Laut einer Antwort der Bundesregierung an den Bundestag vom Februar 2026 wurden 2025 aus Deutschland 22.787 Menschen abgeschoben. Das BAMF meldete zudem 16.576 geförderte freiwillige Ausreisen. Nach Eurostat-Daten führte Deutschland im ersten Quartal 2026 rund 7.300 Personen in Drittstaaten zurück – ein Spitzenwert innerhalb der EU.
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