Die Zahl der Beschwerden über die Polizei in Sachsen-Anhalt hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt 1.042 Personen wandten sich an die Meldestellen des Innenministeriums und kritisierten das Vorgehen von Beamten im Dienst. Das entspricht einem Anstieg von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 882 Fälle gezählt worden waren. Es ist der bislang höchste Wert seit Beginn der Erfassung, wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ) unter Berufung auf amtliche Berichte berichtet.
Die gestiegene Zahl der Eingaben spiegelt jedoch nach Einschätzung des Innenministeriums nicht zwingend mehr Fehlverhalten wider. Von den 2025 abschließend geprüften Beschwerdepunkten erwiesen sich lediglich 94 als berechtigt.
Viele Beschwerden, wenig nachgewiesene Fälle
Im Jahr zuvor waren es noch 129 gewesen. Die sogenannte Berechtigungsquote sank damit auf 8,31 Prozent – gegenüber 12,19 Prozent im Jahr 2024. Trotz eines deutlichen Anstiegs der Beschwerden wurde also in weniger Fällen ein tatsächliches Fehlverhalten festgestellt.
Das Innenministerium wertet die hohe Zahl an Eingaben nicht als negatives Signal. Sie spreche vielmehr für eine niedrige Hemmschwelle in der Bevölkerung, sich bei Unzufriedenheit an die zuständigen Stellen zu wenden. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte, trotzdem jede einzelne Beschwerde ernst nehmen zu wollen.
Kritik am Auftreten, kaum schwere Vorwürfe
Die inhaltliche Auswertung zeigt: Die meisten Beschwerden richten sich nicht gegen Gewalt oder andere schwerwiegende Vorwürfe, sondern gegen das persönliche Verhalten der Beamten sowie die Art ihrer Kommunikation. An dritter Stelle folgte Untätigkeit. Auch der Umgangston stand häufig in der Kritik.
Schwere Vorwürfe blieben dagegen die Ausnahme. Unter dem Stichwort „Polizeigewalt" wurden 2025 nur 13 Fälle abschließend bearbeitet – in keinem einzigen ließ sich ein Fehlverhalten im Sinne des Tatbestands feststellen. Ähnlich verhält es sich beim Thema Rassismus: Von acht abgeschlossenen Beschwerden wurde keine als berechtigt eingestuft.
Digitalisierung und neue Anlaufstelle als Faktoren
Für den Anstieg der Gesamtzahl dürften mehrere Faktoren verantwortlich sein. Ein wesentlicher Grund liegt im veränderten Kommunikationsverhalten: 2025 gingen bereits 74 Prozent aller Beschwerden per E-Mail oder über das sogenannte E-Revier ein – 2024 waren es noch 68 Prozent. Das Beschwerdesystem ist bewusst niedrigschwellig gestaltet: Es gibt keine Formvorgaben, keine Fristen, und Eingaben sind auch anonym möglich.
Polizeieinsatz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.
© Marvin Moebius/ imago
Zudem gibt es seit dem 1. Juli 2025 eine neue Anlaufstelle: Sachsen-Anhalt hat einen weisungsunabhängigen Polizeibeauftragten eingesetzt. Michael Reichelt kann Stellungnahmen anfordern, Akten einsehen und Beamte anhören. Ob diese zusätzliche Stelle den Anstieg der Beschwerden beeinflusst hat, lässt sich aus den bisherigen Angaben nicht belegen.
Ermittlungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen
Nicht jede Beschwerde bleibt ohne Konsequenz. Führt ein gemeldeter Sachverhalt zum Verdacht einer Straftat oder eines Pflichtverstoßes, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Im Berichtszeitraum wurden aus Anlass von Beschwerden 72 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet – etwa wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt oder der Nötigung. Hinzu kamen fünf Disziplinarverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Iran-Krieg: Trump pausiert US-Angriffe – Sorge um Munitionsvorräte
Warum war der CSD-Attentäter Abdul B. noch frei? Politik fordert Konsequenzen
Regional konzentrierten sich die Beschwerden auf die einwohnerstarken Polizeiinspektionen Magdeburg und Halle. Auffällig: Die höchste Berechtigungsquote wiesen nicht die externen Bürgerbeschwerden auf, sondern interne Eingaben aus den Reihen der Polizei selbst.
Die OAZ gehört wie die Berliner Zeitung zur Ostdeutschen Medienholding GmbH.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]