Seit diesem Donnerstag ist Tempo 30 in der Schweiz ein Fall für Gutachter. Wer in Zürich, Bern oder Basel eine Hauptstraße auf 30 drosseln will, muss erst nachweisen, dass der Verkehr nicht in die Wohnviertel ausweicht.
In Berlin kennt man das Ergebnis schon. Der Senat hat vor rund einem Jahr auf 23 Hauptstraßen-Abschnitten Tempo 50 zurückgeholt.
Neben der Tempo-Regel treten am 1. Oktober in der Schweiz vier weitere Neuerungen in Kraft. Der Überblick.
Tempo 30 auf Hauptstraßen: Das gilt jetzt in der Schweiz
Der Bundesrat hat dafür im August die Signalisationsverordnung geändert. Auf sogenannten verkehrsorientierten Straßen, also Hauptachsen mit Durchgangsverkehr, bleibt Tempo 50 die Regel.
Tempo 30 ist dort weiter erlaubt, etwa wegen Lärm oder Unfallgefahr. Ohne Gutachten zum Ausweichverkehr geht es aber nicht mehr.
Außerdem will das Verkehrsdepartement UVEK Rechts-vor-links auf solchen Tempo-30-Strecken grundsätzlich abschaffen. Der Verkehr soll dort fließen.
Ohne Volksabstimmung: Wie die Tempo-Regel zustande kam
Anstoß gab der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger, zugleich Verwaltungsrat beim Touring Club TCS. Das Parlament stimmte zu, obwohl der Bundesrat den Vorstoß zunächst abgelehnt hatte.
Verkehrsminister Albert Rösti wählte dann den Weg über eine Verordnung statt über ein Gesetz. Im Land der Volksabstimmungen ist das bemerkenswert: Wie das Magazin Republik hervorhebt, kann gegen eine Verordnung kein Referendum ergriffen werden.
Tempo 30 in Berlin: Gleiches Ergebnis, andere Begründung
Berlin kam auf anderem Weg ans selbe Ziel. Hier galt Tempo 30 auf 41 Hauptstraßen-Abschnitten, angeordnet wegen schlechter Luft.
Als die Werte sanken, fiel die Begründung weg. Auf 23 Abschnitten gilt tagsüber wieder Tempo 50, etwa auf der Torstraße in Mitte.
In der Schweiz spielt die Luft keine Rolle. Dort geht es um die „Hierarchie des Straßennetzes“: Hauptstraßen sollen den Verkehr bündeln, damit es in den Wohnquartieren ruhig bleibt.
Einreise in die Schweiz: Für Deutsche ändert sich nichts
An den Schweizer Flughäfen gilt ab heute eine angepasste Verordnung zum EU-Einreisesystem EES. Reisende aus Nicht-Schengen-Staaten geben Gesichtsbild und Fingerabdrücke ab, der Stempel im Pass entfällt.
Neu ist das System allerdings nicht. Laut Auswärtigem Amt läuft das EES seit dem 10. April 2026 vollständig. Deutsche, andere EU-Bürger und Schweizer sind ausgenommen.
Professional Bachelor: Neue Titel für Meister und Techniker
Wer in der Schweiz eine Berufsprüfung oder eine Höhere Fachschule abgeschlossen hat, darf sich ab sofort zusätzlich „Professional Bachelor“ nennen. Nach einer höheren Fachprüfung heißt der Zusatz „Professional Master“. Das gilt auch rückwirkend für alte Abschlüsse.
Aus einem Gipsermeister wird laut Bildungsstaatssekretariat SBFI offiziell ein „Gipsermeister, Professional Master“. Neue Urkunden gibt es dafür nicht.
Deutschland war schneller: Hier gibt es seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes 2020 den „Bachelor Professional“ und den „Master Professional“, nur in umgekehrter Wortfolge.
Transparenzregister gegen Geldwäsche
Mit dem neuen Transparenzgesetz startet ein zentrales Register, das die wahren Eigentümer von Firmen erfasst. Mehr als 500.000 Gesellschaften müssen melden, vor allem Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften.
Das Register ist nicht öffentlich. Bestehende Firmen haben je nach Rechtsform drei bis sechs Monate Zeit. Neue Sorgfaltspflichten gelten zudem für Anwälte und Notare.
Freihandel mit dem Kosovo
Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit dem Kosovo gilt nun auch für die Schweiz. Für alle heutigen Schweizer Exporte in den Kosovo fallen die Zölle weg, teils mit Übergangsfristen.
Tempo-30-Streit: Am Ende entscheiden Gerichte
Beendet ist der Streit um Tempo 30 damit nicht. Der Schweizerische Städteverband erwartet wegen der Gutachten-Pflicht neue Rechtsverfahren um einzelne Strecken.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hatte im Gesetzgebungsverfahren Zahlen vorgelegt: Auf Tempo-50-Strecken werden in der Schweiz jedes Jahr rund 1900 Menschen schwer verletzt und 80 getötet. Mindestens ein Drittel dieser Unfälle ließe sich laut BFU mit Tempo 30 an den richtigen Stellen verhindern.
Selbst Schilliger rechnet mit den Richtern. Pro-forma-Gutachten werde es nicht geben, sagte er dem Boten der Urschweiz, sonst würden die Gerichte sie „ganz schnell zerpflücken“.
Gegner und Befürworter sind sich damit in einem Punkt einig: Wo in der Schweiz künftig 30 gefahren wird, entscheidet oft erst ein Gericht.
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