Steuerreform

Ab Januar 2027 mehr Netto: Was Beschäftigte bis 31. Dezember noch erledigen sollten

Steuerreform 2027: Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen, Handwerkerbonus auf 15 Prozent sinken. Was Beschäftigte bis 31. Dezember tun sollten.

4 Min
Die Lohnsteuer soll ab Januar 2027 für die meisten Beschäftigten sinken. Ob die Entlastung ankommt, zeigt der Gehaltszettel. (Symbolbild)

Die Lohnsteuer soll ab Januar 2027 für die meisten Beschäftigten sinken. Ob die Entlastung ankommt, zeigt der Gehaltszettel. (Symbolbild)

© Imago

Ab Januar soll den meisten Beschäftigten mehr Netto bleiben. Wer noch in diesem Jahr zwei Rechnungen bezahlt, holt mehr heraus. Für Minijobber und Gutverdiener hat das neue Jahr dagegen einen Haken.

Für den Mindestlohn ist die Sache klar: Er steigt am 1. Januar auf 14,60 Euro, die Verordnung ist längst beschlossen. Die Steuerentlastung steckt im Einkommensteuerreformgesetz 2027. Der Bundestag hat es am 8. Oktober in erster Lesung beraten, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Mindestlohn 2027: rund 121 Euro mehr im Monat

Der Mindestlohn steigt von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit rund 173 Stunden sind das etwa 121 Euro brutto mehr. Das Monatsbrutto liegt dann bei gut 2.530 Euro.

Grundfreibetrag und Pauschbetrag sollen steigen

Der Grundfreibetrag soll um 216 Euro auf 12.564 Euro wachsen. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. Der Steuersatz von 42 Prozent soll erst ab 70.601 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen.

Dazu kommt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ohne einen einzigen Beleg zieht das Finanzamt künftig 1.430 statt 1.230 Euro Werbungskosten ab. Wer darunter liegt, spart bei einem Steuersatz von 30 Prozent 60 Euro im Jahr.

Wie viel insgesamt ankommt, hängt vom Einkommen ab. Die Koalition nennt ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr sparen.

Bis Jahresende erledigen: Arbeitsmittel noch 2026 kaufen

Ausgerechnet der höhere Pauschbetrag macht Käufe im Dezember attraktiver. Ein Beispiel: Wer 15 Kilometer zur Arbeit pendelt und an 220 Tagen fährt, kommt mit 38 Cent pro Kilometer auf 1.254 Euro.

Damit liegt er 2026 schon über der Pauschale. Ein neuer Bürostuhl oder Fachbücher wirken sich also vom ersten Euro an steuerlich aus. 2027 würden die ersten 176 Euro solcher Ausgaben in der höheren Pauschale verschwinden.

Wer ohnehin etwas für den Job braucht, kauft es deshalb besser noch in diesem Jahr.

Bis Jahresende erledigen: Handwerkerrechnung bezahlen

Teurer wird 2027 der Handwerker. Laut Entwurf dürfen nur noch 15 statt 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abgezogen werden, höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr.

Bei einer Malerrechnung mit 3.000 Euro Arbeitskosten sind das 600 Euro Steuerermäßigung in diesem Jahr und 450 Euro im nächsten. Entscheidend ist der Tag der Überweisung, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Einen Auftrag nur deshalb vorzuziehen, lohnt sich allerdings nicht, solange das Gesetz nicht beschlossen ist.

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Minijob 2027: Blick in den Vertrag

Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn auf 633 Euro. Zugleich soll die Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent steigen, bei vollem Minijob also auf 31,65 Euro im Monat.

Meist zahlt das der Arbeitgeber. Steht im Vertrag, dass er die Steuer abwälzen darf, bleiben vom vollen Minijob nur 601,35 Euro. Laut Minijob-Zentrale betrifft die Erhöhung knapp sieben Millionen Minijobber.

Gutverdiener zahlen mehr Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat, die der Rentenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro. Das Kabinett hat das am 7. Oktober beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache.

Wer mehr als 6.375 Euro brutto verdient, zahlt für Kranken- und Pflegeversicherung rechnerisch rund 60 Euro im Monat mehr. Das frisst die Steuerentlastung bei vielen auf.

Im Januar: Gehaltszettel prüfen

Auf der ersten Abrechnung im neuen Jahr sollten Mindestlohnbeschäftigte mindestens 14,60 Euro pro Stunde sehen. Fehlt die Steuerentlastung dort noch, wird sie spätestens mit der Steuererklärung für 2027 verrechnet.

Auch die Krankenkasse kann einen Teil des Plus wieder einkassieren. Was gesetzlich Versicherte beim Zusatzbeitrag tun können, steht in unserem Krankenkassen-Überblick für 2027.

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