Deutschland und Frankreich haben sich am Freitag auf ein gemeinsames Auto-Paket verständigt, das die EU-Regeln für neue Autos ab 2035 sowie das bestehende Verbrenner-Verbot lockern soll. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Hersteller sollen dadurch auch nach 2035 mehr Spielraum für Benziner, Diesel und Hybride bekommen.
Nach geltendem EU-Recht müssen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neuer Pkw ab 2035 gegenüber dem Referenzziel von 2021 um 100 Prozent sinken. Für herkömmliche neue Benziner und Diesel käme das faktisch einem Verkaufsstopp gleich. Der deutsch-französische Plan setzt genau dort an und will die Vorgaben aufweichen.
Für Autofahrer stellen sich damit ganz praktische Fragen: Darf der eigene Benziner nach 2035 weiterfahren? Was passiert mit Gebrauchtwagen? Und welche neuen Verbrenner könnten dann noch verkauft werden?
Was wollen Deutschland und Frankreich ändern?
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, das Reduktionsziel für die Auspuffemissionen ab 2035 von 100 auf 90 Prozent zu senken. Die verbleibenden Emissionen müssten Hersteller nach diesem Vorschlag unter anderem durch den Einsatz CO₂-armen grünen Stahls oder nachhaltiger Kraftstoffe ausgleichen.
Der deutsch-französische Vorstoß geht darüber hinaus: Die Pflicht zur zusätzlichen Kompensation soll entfallen. Damit bliebe den Autobauern mehr Spielraum für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Auch für Hybridautos sind Erleichterungen vorgesehen. Eine uneingeschränkte Rückkehr zum bisherigen Verbrennergeschäft wäre das allerdings nicht: Die Hersteller müssten weiterhin deutlich strengere durchschnittliche CO₂-Werte erreichen als heute.
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Merz und Macron wollen die CO₂-Vorgaben ab 2035 lockern: Autobauer sollen den Ausstoß um 90 Prozent senken, ohne die verbleibenden Emissionen ausgleichen zu müssen.
© Sebastian Kahnert/dpa
Ist das Verbrenner-Aus damit schon aufgehoben?
Nein. Deutschland und Frankreich haben sich politisch geeinigt, aber die EU-Regeln selbst sind noch nicht geändert. Dafür braucht es noch das weitere europäische Verfahren. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Wer heute ein Auto bestellt, kann aus den neuen Plänen deshalb noch keine verbindlichen Zulassungsregeln für 2035 ableiten.
Benziner behalten oder aufs E-Auto umsteigen?
Wer einen funktionierenden Benziner oder Diesel fährt, muss wegen der EU-Pläne keinen Austausch vorziehen. Die Regeln für 2035 betreffen neue Fahrzeuge, keine allgemeine Stilllegung bereits zugelassener Autos. Umgekehrt ist der deutsch-französische Vorstoß allein auch kein Grund, einen geplanten Umstieg aufs E-Auto abzusagen: Die endgültigen Vorgaben stehen noch nicht fest.
Für die Entscheidung heute sind deshalb vor allem die eigene Nutzung und die Kosten wichtig: Wie viel fahre ich? Kann ich zu Hause oder am Arbeitsplatz laden? Was kosten Anschaffung, Versicherung, Wartung und Energie bei den konkreten Modellen? Wer sein bisheriges Auto behalten möchte, sollte anstehende Reparaturen in den Vergleich einbeziehen.
Auch beim Neuwagenkauf schafft der politische Vorstoß noch keine Planungssicherheit für den späteren Wiederverkauf. Aus der möglichen Lockerung lässt sich weder eine Wertgarantie für Benziner und Diesel noch ein bestimmter Wertverlust bei E-Autos ableiten. Entscheidend bleibt, welches Fahrzeug zum eigenen Alltag und Budget passt.
Kann ich nach 2035 noch einen gebrauchten Verbrenner kaufen?
Grundsätzlich ja. Der Handel mit gebrauchten Benzin- und Dieselautos wird durch die Neuwagen-Flottenregeln nicht generell verboten. Bereits zugelassene Fahrzeuge können deshalb auch nach 2035 weiterverkauft werden. Für Gebrauchtwagenkäufer ist entscheidend: Das Datum 2035 bedeutet keine allgemeine Grenze für den Besitz oder den Verkauf eines Verbrenners.
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Welche neuen Verbrenner könnte es künftig noch geben?
Die Lockerung könnte neben reinen Benzin- und Dieselautos auch Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender mehr Raum geben. Letztere nutzen einen zusätzlichen Verbrennungsmotor zur Reichweitenverlängerung. Der ADAC hatte solche Möglichkeiten bereits bei seiner Einordnung des Kommissionsvorschlags beschrieben. Welche Modelle Hersteller nach 2035 tatsächlich verkaufen werden, steht damit noch nicht fest.
Wichtig ist außerdem: Ein CO₂-Reduktionsziel von 90 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass genau zehn Prozent der verkauften Neuwagen Verbrenner sein dürfen. Entscheidend sind die durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Neuwagenflotte und die endgültigen Berechnungsregeln. Je nach Fahrzeugmix können sich unterschiedliche Anteile ergeben.
Was könnte sich bei den Kaufprämien ändern?
Im Gegenzug kommt Deutschland Frankreich bei der Förderung europäischer Produktion entgegen. Staatliche Hilfen sollen stärker an die Herstellung von Fahrzeugen und Komponenten in Europa gebunden werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf den vorläufigen deutsch-französischen Plan. Die genauen Förderbedingungen sind noch nicht beschlossen.
Für Käufer könnte damit künftig stärker zählen, wo ein Fahrzeug und seine Bauteile hergestellt werden. Aus dem Markennamen allein ließe sich eine Förderberechtigung nicht ableiten. Welche Modelle unter den geplanten Bedingungen noch gefördert würden, lässt sich derzeit nicht verbindlich sagen. Aus dem politischen Vorstoß folgt zudem noch keine Änderung der geltenden Förderregeln.
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