Korruption

Lücke im Lobbyregister: Rüstungsverbände haben freien Zugang zum Bundestag

Die Plattform Abgeordnetenwatch deckt die widersprüchliche Praxis bei der Vergabe von Hausausweisen für den Bundestag auf.

Christine Dankbar
Christine Dankbar
3 Min
Der Plenarsaal im Bundestag: Hier dürfen nur Abgeordnete und Bedienstete rein – und Besuchergruppen in der parlamentsfreien Zeit. Der Rest des Reichstagsgebäudes ist zugänglicher, vor allem mit Hausausweis.

Der Plenarsaal im Bundestag: Hier dürfen nur Abgeordnete und Bedienstete rein – und Besuchergruppen in der parlamentsfreien Zeit. Der Rest des Reichstagsgebäudes ist zugänglicher, vor allem mit Hausausweis.

© Imago Images

Die korrupten Masken-Deals von Unionspolitikern während der Pandemie hatten auch eine gute Seite: Erstmals nach vielen Jahren waren Politiker von CDU und CSU bereit, einem Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung zuzustimmen. Seit Anfang des Jahres müssen sich alle Lobbyvertreter in dieses Register eintragen lassen, das von der Bundestagsverwaltung geführt wird.

Dabei müssen sie auch offenlegen, wer die jeweilige Firma oder den Verband als Lobbyist vertritt und wie viel Geld in die Lobbyarbeit fließt. Doch auch diese Neuregelung hat ihre Lücken, und das hat zum Teil abstruse Folgen, wie die Plattform abgeordnetenwatch.de recherchiert hat.

Abgeordnetenwatch fragte bei der Bundestagsverwaltung kürzlich nach, wie viele Hausausweise an Verbände die Verwaltung ausgegeben hat. Die Hausausweise sind begehrt, weil man damit freien Zugang zu den Parlamentsgebäuden hat. In diesen Genuss kamen früher Hunderte Verbände und Firmen. Mittlerweile wird das sehr viel restriktiver gehandhabt. Allerdings hapert es auch hier immer noch.

Auf Nachfrage erhielt Abgeordnetenwatch eine Liste von insgesamt 44 Lobbyorganisationen, die auch heute noch Hausausweise haben. Allerdings waren auch zwei Organisationen dabei, die den freien Zugang zu Unrecht erhalten hatten: der Bundesverband Windenergie und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Die Recherchen von Abgeordnetenwatch führten dazu, dass die Verwaltung die beiden Hausausweise einzog.

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Allerdings dürfen noch immer Verbände ungehindert ein- und ausgehen, über die man sich wundert. „Der Zentrale Immobilien Ausschuss, der die Interessen von Wohnungskonzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen vertritt, verfügt ebenso über einen Jahresausweis wie der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, in dem sich Unternehmen wie Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann organisiert haben“, heißt es auf der Seite von abgeordnetenwatch.de.

Die beiden Verbände haben den bevorzugten Zutritt ausgerechnet aufgrund des neuen Lobbyregistergesetzes. Demnach darf einen Hausausweis nur noch beantragen, wer von der Registrierungspflicht im Lobbyregister befreit ist. Zu ihnen gehören Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände ebenso wie Kirchen. Begründet wurde dieser Deal zwischen SPD und CDU/CSU mit der verfassungsmäßigen Stellung der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen.

Die Frage, warum auch Verbände der Immobilien- und Rüstungslobby von der Regelung ausgenommen sind, beantwortet die Bundestagsverwaltung laut Abgeordnetenwatch damit, dass sie zwar in erster Linie Lobbyorganisationen seien, man sie aber auch als Arbeitgeberverbände einstufen könne.

Damit zeigt sich aber, dass die von der SPD maßgeblich vorangetriebenen Ausnahmeregeln in der Praxis nicht funktionieren. FDP und Grüne hatten auf die Problematik bereits vor dem Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes hingewiesen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung findet sich daher auch der Auftrag, noch mal genau zu prüfen, ob man auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen ins Lobbyregister aufnehmen kann, ohne deren verfassungsmäßige Stellung zu beschädigen. Anfang des Jahres soll dazu ein Gesetzentwurf vorgestellt werden.

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