Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.
Die Impfpflicht schadet der Gesundheit
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.
An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut geworden.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das voraussichtliche Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. „Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus“, sagte Brysch dem Handelsblatt. „Deshalb lief die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Anfang an ins Leere.“ Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.
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