Lange Jahre wurde gestritten, jetzt soll es schnell gehen. Die Ampel-Fraktionen dringen auf eine rasche Entscheidung über ihren Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform, die den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits bei der nächsten Bundestagswahl 2025 nach dem neuen Recht gewählt werden kann.
Der Obmann der Grünen in der Wahlrechtskommission, Till Steffen, kündigte am Montag an, dass es zu dem Entwurf voraussichtlich bereits im Februar eine Expertenanhörung im Bundestag geben werde.
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Kern des Entwurfs ist ein faktisches Verbot von Überhangmandaten. Diese entstehen immer dann, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustehen. Nach bisherigem Recht darf jeder Direktkandidat, der im Wahlkreis gesiegt hat, automatisch ins Parlament einziehen. Damit der Wählerwille nicht verzerrt wird, bekommen die anderen Fraktionen jeweils Ausgleichsmandate. Das summiert sich: Bei der Wahl im Jahr 2021 haben vier Parteien insgesamt 34 Überhanghangmandate erzielt – und damit noch einmal 104 weitere Ausgleichsmandate verursacht. Der Bundestag ist daher in dieser Legislaturperiode auf eine Rekordgröße von 736 Abgeordneten angewachsen.
Laut dem vorgelegten Gesetzesentwurf dürfen die Parteien Direktmandate nur wahrnehmen, wenn sie auch vom Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Hat eine Partei mehr siegreiche Direktkandidaten als ihr zustehen, müssen die mit den schwächsten Wahlergebnissen auf den Einzug ins Parlament verzichten.
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Der Vorschlag der Fraktionen von SPD, FDP und Grünen sieht neben der festgelegten Zahl von Abgeordneten auch eine Umbenennung von Erst- und Zweitstimme vor. Die Begriffe „Erststimme“ und „Zweitstimme“ sollen durch „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ ersetzt werden. Das sei für die Wählerinnen und Wähler, die häufig nicht verstünden, welche Stimme für den Direktkandidaten sei und welche für die Partei, verständlicher, sagte Steffen.
Vor allem aus der CSU kommt Widerstand gegen den Vorschlag. „Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber. „Die links-gelbe Ampel legt damit die Axt an unser demokratisches Fundament.“ Konstantin Kuhle (FDP) hielt dagegen. Er betonte, die geplante Wahlrechtsreform betreffe alle Parteien gleichermaßen und sei „keine Reform zulasten der CSU“.
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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte: „CSU und CDU haben keinen eigenen Gesetzentwurf – das wäre der erste Schritt vor wilder Kampfrhetorik.“ Die Union habe auch keinen Vorschlag, der den Bundestag dauerhaft verbindlich verkleinern würde. Der Vorschlag der Ampel für ein leicht verständliches Wahlrecht sei „fair und führt zu stabilen Verhältnissen – deshalb laden wir die Union ein, mit uns darüber zu reden“.
Doch auch die Linke hat Vorbehalte gegen den Entwurf der Ampelkoalition. Zwar müsse man diesen noch genauer prüfen, sagte Parteichefin Janine Wissler. Doch wenn direkt gewählte Kandidaten einzelner Wahlkreise nicht in den Bundestag kämen, berge dies die Gefahr, dass ganze Regionen nicht mehr im Parlament vertreten seien. Das halte sie für „ziemlich problematisch“.
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In der vergangenen Legislaturperiode hatten Grüne, FDP und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Reform vorgelegt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Union und SPD einigten sich dann schlussendlich auf eine Reform mit sehr begrenzter Wirkung. „Wir haben viele Möglichkeiten und Varianten geprüft und sind dann übereingekommen, kein Reförmchen zu machen oder einen Zwischenschritt, wie das in den vergangenen Wahlperioden war, sondern das System grundsätzlich anzupacken und eine grundsätzliche Wahlrechtsreform zu machen“, sagte Sebastian Hartmann (SPD).
Vom Bund der Steuerzahler (BdSt) kam Unterstützung für den Vorstoß. „Schließlich wird eine längst überfällige Reform des Wahlrechts schon zu viele Jahre verschleppt“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Der aufgeblähte Bundestag verursache erhebliche zusätzliche Kosten. Ein „parlamentarischer Mehrwert“ durch die höhere Zahl von Abgeordneten sei nicht zu erkennen.
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Vor einigen Tagen hatte die für die Einteilung der Wahlkreise zuständige Kommission eine Empfehlung für eine Reduzierung von 299 auf 280 Wahlkreise vorgelegt. Danach sollten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Wahlkreise aufgelöst und andere entsprechend angepasst werden. Sollte die von den Ampel-Fraktionen nun vorgeschlagene Reform beschlossen werden, wäre dies obsolet.
Denn laut dem Gesetzentwurf bliebe es dann bei der bisherigen Einteilung in 299 Wahlkreise und bei zwei Stimmen, die jede Wählerin und jeder Wähler vergeben kann. Für die Sitzverteilung im Bundestag wären künftig allein die Zweitstimmen ausschlaggebend, die dann „Hauptstimmen“ heißen würden.
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