Nach der Abstimmung über den umstrittenen Migrations-Antrag der CDU im Bundestag hat sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán zu dem Ergebnis geäußert. Auf der Plattform X schrieb er: „Guten Morgen, Deutschland! Welcome to the club!“
Orbán wurde bei der hitzigen Debatte um den 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz erwähnt – als Negativbeispiel. So sagte Olaf Scholz in seiner Rede zum CDU-Chef: „Sie würden EU-Recht brechen, was bisher nur Viktor Orbán in Ungarn tut“, so Scholz.
Am Mittwoch stimmten 348 Bundestagsabgeordnete dem umstrittenen 5-Punkte-Plan von Merz zur Migration zu. 344 lehnten den Antrag ab, zehn enthielten sich. Die insgesamt 75 Abgeordneten der AfD gaben ihre Stimmen beim namentlichen Votum geschlossen für die Vorlage ab. Nur der AfD-Parlamentarier Martin Reichardt gab seine Stimme den Angaben zufolge nicht ab. Bei der Union votierten 187 teilnehmende Abgeordnete für die Vorlage, die unter anderem die umfassende Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fordert. Als einzige votierte laut Bundestags-Website die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann gegen den Antrag. Acht Abgeordnete gaben ihre Stimme nicht ab.
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„Deutschland darf sich nicht benehmen wie Ungarn“: Habeck appelliert an Merz
Scholz war nicht alleine mit seinem Vergleich zu Ungarn: Auch Robert Habeck, der sich am Tag vor der Abstimmung mit einer Videobotschaft an Friedrich Merz wandte, wählte ähnliche Worte. Zwar müsse auch beachtet werden, dass die Kapazitäten für gelingende Integration nicht überschritten würden. Jedoch müsse dies auf dem Boden des Grundgesetzes und Europarechts geschehen. Deutschland dürfe sich nicht benehmen wie Ungarn, so Habeck in der Videobotschaft.
Ungarn ist eines der Transitländer für die Flüchtlingsströme aus Nahost und Afrika. Im Jahr 2017 entschied das Parlament, dass alle Asylbewerber, mit Ausnahme von Kindern unter 14 Jahren, nahe der Grenze zu Serbien in mit Stacheldraht gesicherten Containersiedlungen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2020, dass die Festhaltung von vier Asylbewerbern im Transitlager Röszke einer Haft gleichkomme.
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