Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eines der drängendsten Probleme der deutschen Märchenliteratur verblüffend souverän gelöst: Wo ist eigentlich Hans im Glück geblieben? Dank der Gebrüder Grimm war von dem armen Tropf bisher bekannt, dass er als Lohn für sieben Jahre harter Arbeit einen Klumpen Gold erhalten, diesen gegen ein Pferd, dieses gegen eine Kuh, diese gegen ein Schwein, dieses gegen eine Gans und diese schließlich gegen einen Schleifstein mitsamt einem einfachen Feldstein getauscht hatte, stets im Glauben, jedes Mal ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Zuletzt waren ihm, als er trinken wollte, die beiden schweren Steine in den Brunnen gefallen: "So glücklich wie ich, rief er aus, gibt es keinen Menschen unter der Sonne. Mit leichtem Herzen und frei von aller Last ging er nun fort, bis er daheim bei seiner Mutter angekommen war."Gestern hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben, wohin es Hans im Glück inzwischen verschlagen hat - in den Bundestag. Dort hat er im vergangenen Jahr sein Meisterstück geliefert. Im April 2008 billigte die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten nicht nur den Lissabon-Vertrag, zugleich stimmte sie auch einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu, der den wunderschönen Namen trug: "Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union". Weil aber Hans im Glück der Autor des Gesetzes war, warfen die Parlamentarier fast alle Mitwirkungsrechte aus dem Gesetz heraus, die dort hineingehörten. Und weil sie offenbar nicht wussten, was sie angerichtet hatten, riefen sie: "So glücklich wie ich, gibt es keinen Menschen unter der Sonne."Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Hans im Glück nicht zum Gesetzgeber berufen ist. Es hat Bundestag und Bundesrat verpflichtet, das demokratische Zusammenwachsen Europas nicht nur als mäßig interessierte Zuschauer zu betrachten, sondern sich als verantwortliche Akteure zu begreifen und ihnen dabei zugleich eine bedeutende Rolle zugewiesen.Das ist eine traurige Entscheidung, denn sie beleuchtet ein erschreckendes Aufmerksamkeits- und Verantwortungsdefizit der deutschen Volksvertreter in einer der wichtigsten Zukunftsfragen des Landes. Es ist beschämend, wenn Parlamentarier daran erinnert werden müssen, dass Mitwirkungsrechte für Vertreter des Volkes zugleich Mitwirkungspflichten sind, und die Karlsruher Richter sie zur Ausübung dieser Rechte nachgerade zu zwingen haben.Vor allem aber ist es eine grandiose Entscheidung. Sie billigt nicht nur den Vertrag von Lissabon, sie liefert in der durchweg überzeugenden Begründung zugleich ein Aufbauprogramm für ein demokratisches Europa. Ihre zentrale Botschaft lautet: Europa ist zu wichtig, um es allein den europäischen Institutionen zu überlassen. Mit den Agrarsubventionen und den diversen anderen Fördertöpfen mögen sich die Brüsseler Gremien befasen, aber "Europa" als Zukunftsmodell der europäischen Staaten und Völker gehört auf die Agenda der nationalen Politik. Damit macht das Bundesverfassungsgericht die europäische Integration zu einem zentralen Thema der Innenpolitik. Über die wird in Bundestag und Bundesrat verhandelt und entschieden.Auch in der Frage, über was die nationale Politik zu verhandeln und entscheiden habe, lässt das 76 Seiten starke Urteil an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Vor allem stellt es klar, dass die Europäische Union ihre Zuständigkeiten nicht selbstständig erweitern kann - und der Bundestag allenfalls widersprechen darf -, sondern umgekehrt der Bundestag die Abgabe von Kompetenzen gesetzlich bestimmt. Das betrifft auch die so genannte Brückenklausel, nach der für Beschlüsse des Europäischen Rates statt der Einstimmigkeit das Mehrheitsprinzip eingeführt werden kann. Die Bundesverfassungsrichter verlangen, dass der Bundestag erst ein entsprechendes Gesetz verabschieden muss, ehe die Bundesregierung einer solchen Änderung zustimmen darf.Das Grundgesetz, so steht es in der Entscheidung, ist europafreundlich, und die Karlsruher Richter sind es auch. Aber sie sind nicht naiv. Sie sehen durchaus die Gefahr einer "Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland", eine Gefahr, der sie sogleich mit einem adäquaten Mittel begegnen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Lissabon-Urteil nicht nur ein demokratisches Aufbauprogramm für Europa geschrieben, sondern sich selbst - wie auch schon bisher, nur diesmal ohne Vorbehalt - zum Garanten der deutschen "Verfassungsidentität" berufen. Höchst selbstbewusst erklärt es sich aus eigener Machtvollkommenheit nicht zum Widerpart, sondern zum Partner der europäischen Gerichtsbarkeit. Dieses Selbstbewusstsein ist in Zukunft auch den deutschen Politikern zu wünschen.------------------------------Die Entscheidung billigt nicht nur den Vertrag von Lissabon, sie liefert in der durchweg überzeugenden Begründung zugleich ein Aufbauprogramm für ein demokratisches Europa.
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