BERLIN, 31. Oktober. Die rot-grüne Koalition erwägt über das Hartz-Konzept hinaus Kürzungen bei den Leistungen für Arbeitslose. Wie in Koalitionskreisen bestätigt wurde, werden derzeit eine Fülle von Vorschlägen diskutiert, mit denen die angestrebte Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorbereitet und gleichzeitig Milliardenbeträge eingespart werden sollen.Schon am Dienstag soll ein Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes im Bundestag eingebracht werden. Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) bestätigte am Donnerstag, dass es auch um Leistungskürzungen gehe. Clement muss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2003 rund 6,5 Milliarden Euro erbringen. Die schnelle Umsetzung des Hartz-Konzepts soll laut Clement zwei Milliarden sparen helfen. Die Bundesanstalt für Arbeit muss aus eigener Kraft mehr als 1,2 Milliarden schaffen.Den Hintergrund der Debatte bildet das "Arbeitslosengeld II", das ab 2004 statt Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe an alle bisherigen Leistungsempfänger gezahlt werden soll, die erwerbsfähig sind. Die grüne Arbeitsmarkt-Expertin Thea Dückert betonte, es gehe dabei nicht um eine "Abschiebung" von Arbeitslosen auf Sozialhilfeniveau. Mit dem neuen Leistungssystem würden für viele sogar Vorteile entstehen. So werde, wer heute Sozialhilfe bezieht, aber arbeiten kann, in Zukunft differenziertere Hilfe bekommen. Das Arbeitslosengeld II soll flexibler gestaltet werden als bisherige Leistungen. Aber auch schon vor 2004 sollen einschneidende Veränderungen für Arbeitslose gelten. Vorgeschlagen ist:Vermögensanrechnung: Weit stärker als bisher soll bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe das eigene Vermögen berücksichtigt werden. Statt wie bisher 26 000 Euro sollen im Fall eines 50-jährigen Arbeitslosen künftig nur noch 10 000 Euro unberücksichtigt bleiben. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" würde allein dies die Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe um 27 Prozent senken. Einkommen der Partner: Verstärkt berücksichtigt werden soll darüber hinaus aber auch die Anrechnung des Einkommens des Lebenspartners. Auch diese Maßnahme soll dazu dienen, Transferzahlungen dort zu senken, wo es zumutbar scheint.Zumutbarkeit: Das Regelwerk für die Zumutbarkeit von angebotenen Stellen wird verschärft. Betroffen sind insbesondere junge Menschen ohne Familienanschluss. Diese müssen weitaus größere Mobilität als bislang bei der Stellenvermittlung zeigen. Nur Eltern junger Kinder wird ein Umzug nicht ohne Not zugemutet. Sanktionen: Wer eine zumutbare Stelle nicht annimmt oder sich an Umschulungsmaßnahmen nicht beteiligt, wird in Zukunft individuell abgestraft werden können. Je nach Lage des Einzelnen kann der Bezug von Arbeitslosengeld zwischen drei und zwölf Wochen ersatzlos gestrichen werden. Ein Rückfall in die Sozialhilfe ist dann nicht ohne weiteres möglich: Die bekommt nur noch, wer nicht arbeitsfähig ist.Meldung beim Arbeitsamt: Wie im Hartz-Konzept bereits vorgesehen, müssen sich Arbeitnehmer in Zukunft unverzüglich bei den zu "Job-Centern" umbenannten Arbeitsämtern melden, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Wer sich zu spät arbeitslos meldet, dem soll, so wurde nun bekannt, das Arbeitslosengeld nur noch mit Abschlägen gezahlt. Beispiel: Wer ein Arbeitslosengeld von über 700 Euro erhält, dem werden für jeden Verspätungstag 50 Euro abgezogen. Arbeitgeber sind angehalten, die gekündigten Mitarbeiter freizustellen, damit sie sich noch in der Kündigungsfrist um eine neue Stelle bemühen können.Familienförderung: Geplant war im Clement-Ministerium auch, erwerbslose Eltern bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht weiter zu bevorzugen. Väter und Mütter bekommen heute einen höheren Anteil ihres bisherigen Einkommens als Nicht-Eltern ausgezahlt. Eigentlich sei es falsch, so Clement, eine solche Familienförderung durch die Arbeitslosenversicherung bezahlen zu lassen. Sinnvoller sei es, Erwerbslose mit Kindern durch entsprechend höhere Zuwendungen aus Steuermitteln zu fördern. Die Regelung bleibe aber bestehen, "weil wir glauben, dass das jetzt das falsche Signal wäre", sagte Clement.Weiterbildung: Für Umschulungszeiten werden Arbeitslosengeldempfänger in Zukunft kein erhöhtes "Unterhaltsgeld" mehr bekommen, sondern nur Arbeitslosengeld. Außerdem wird die Zeit der Weiterbildung im Verhältnis 3:1 auf die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld angerechnet. Beispiel: Wer ein halbes Jahr umschult, erhält nicht mehr 18 Monate, sondern nur noch 14 Monate Arbeitslosengeld. Krankenversicherung: Für Arbeitslosenhilfeempfänger wird der Bund künftig geringere Beiträge an die Kassen abführen. Für die Versicherten ändert sich aber nichts. Gegen den Vorschlag formiert sich Widerstand im Gesundheitsministerium und bei den Versicherern. Vorgesehen ist, dass die genannten Veränderungen ab dem 1. Januar 2003 gelten.QUELLE: BUNDESREGIERUNG; BERLINER ZEITUNG/LUKAS PUSCH Herbstprojektion der Bundesregierung Wirtschaftswachstum, Inflation, Erwerbstätige. Keine Aussicht auf Erholung. Die Regierung hat am Donnerstag ihre Konjunkturprognose gedrückt. Zunächst war für 2003 ein Wachstum von 2,5 Prozent erwartet worden, jetzt soll es ein Prozentpunkt darunter liegen. Für dieses Jahr lag die Vorhersage bisher bei 0,75 Prozent.DPA/FRANK MAY Im Arbeitsamt. Erwerbslose sollen künftig stärker motiviert werden, sich um einen Job zu bemühen. Anders ausgedrückt: Viele bekommen weniger Geld.
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