Die Stadtverordnetenversammlung befasst sich derzeit intensiv mit Hinweisen auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten und Bürgermeisters. Parallel dazu wurde der Kämmerer der Stadt freigestellt. Eine sachliche Prüfung, die faire Behandlung aller Beteiligten sowie die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen hätten oberste Priorität, teilt die Stadtverwaltung in einer Erklärung mit.
Der Kämmerer der Stadt Lübben übermittelt der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober zwei folgenschwere Schreiben. Das erste Dokument beinhaltet eine formelle Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2026/100, welche die Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2027 regelt. Das zweite Dokument enthält explizite „Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten“, also des Bürgermeisters Jens Richter (CDU). Details der Vorwürfe werden von der Stadtverwaltung unter Verweis auf den Datenschutz und laufende Personalangelegenheiten allerdings streng vertraulich behandelt.
Kommunalaufsicht eingeschaltet
Nur drei Tage nach Einreichung der Schreiben wird der Kämmerer Peter Tyra von der stellvertretenden Bürgermeisterin von seinen Dienstgeschäften freigestellt. Sie begründet das mit möglichen Dienstpflichtverletzungen des Kämmerers, die geprüft werden müssten. Auch in diesem Fall bleiben die Details unter Verschluss.
Mittlerweile wurde auch die zuständige Kommunalaufsicht eingeschaltet. Die sollte unter anderem klären, ob die Angelegenheit im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil des Lübbener Stadtrates besprochen werden muss. Der trat am 13. Oktober zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Beschlüsse wurden an diesem Tag nicht gefasst. Die Versammlung ersucht den Bürgermeister jedoch offiziell um eine umfassende schriftliche Stellungnahme bis zum 30. Oktober 2026.
Am 9. November wird es eine weitere außerplanmäßige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Lübben geben. Beraten werden soll über das weitere Vorgehen. Das wird hinter verschlossenen Türen geschehen. Eine Entscheidung, die in der Bürgerschaft Fragen aufwirft.
Verweis auf die Unschuldsvermutung
Die Verwaltung verweist jedoch auf die Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Nach § 36 Abs. 2 sind Sitzungen der kommunalen Vertretung zwar grundsätzlich öffentlich zu führen, allerdings zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Da es sich im vorliegenden Fall um persönliche Vorwürfe und potenzielle Dienstpflichtverletzungen des Hauptverwaltungsbeamten handelt, sind die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen sowie schutzwürdige dienstliche Belange der Kommune unmittelbar berührt. Die Kommunalaufsicht hat in ihrer rechtlichen Einschätzung deshalb bestätigt, dass eine nichtöffentliche Beratung rechtlich geboten sei.
Man wolle keine Information zurückhalten und sich der Verantwortung stellen, heißt es in der Mitteilung aus der Stadtverwaltung Lübben. Es gehe um ein faires, sachliches und von Vorverurteilungen freies Verfahren. Unabdingbare Voraussetzung hierfür sei der Schutz der Beteiligten, insbesondere da Hinweise rechtlich nicht mit erwiesenen Pflichtverletzungen gleichzusetzen seien und bis zur abschließenden Klärung die Unschuldsvermutung gelte.
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Unabhängig von den offenkundigen personellen Konflikten und gegenseitigen Anschuldigungen im Lübbener Rathaus steht die Stadt vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Derzeit fehlen 4,5 Millionen Euro in der Kasse. Die Stadt hat unter anderem die Touristeninformation geschlossen und die Lübbener Stadtmarketing GmbH (TKS) ging in die Insolvenz. Für 2027 wird ein Minus von circa 2,5 Millionen Euro prognostiziert. Die Stadtverwaltung stellte jedoch klar, dass die laufenden Geschäfte und die Erfüllung kommunaler Aufgaben ungestört von den jüngsten politischen Verwerfungen fortgeführt werden.
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