BERLIN, 20. Juli. Für Adamou K. war das Kirchenasyl zermürbend. Vor zweieinhalb Jahren hatte der Oppositionelle aus Togo im bayerischen Grafenwöhr bei den dortigen Kirchen Unterschlupf gefunden. Zweieinhalb Jahre lebte er von der Außenwelt isoliert. Zweieinhalb Jahre verließ K. das Kirchengelände nicht, um nicht seine Abschiebung zu riskieren. Seine Hoffnung setzte der Mann, der in Togo gegen den dortigen Diktator gekämpft hatte, inhaftiert und gefoltert worden war, auf die deutschen Gerichte und den Petitionsausschuss des Bundestags. Seit 1998 laufen die Eingaben. Doch eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen. Am Freitag verließ K. das Kirchenasyl. Er habe die Situation nicht mehr ertragen, hieß es. Folgte man den Äußerungen mancher Politiker, würde K. zu denjenigen gehören, die bewusst das Asyl missbrauchen: In der amtlichen Statistik fällt er unter die Rubriken "abgelehnter Asylbewerber" und "langjährige Verfahren" - ohne Rücksicht auf die Umstände.Für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), ist dagegen klar, dass lange Asylverfahren nicht im Interesse der Antragsteller liegen. Ihre Behörde hat versucht herauszufinden, warum Asylverfahren häufig so lange dauern. Eine der Erkenntnisse: Nicht die Asylbewerber ziehen die Prozesse in die Länge, sondern vielfach politische Entscheidungen oder Mängel in der Praxis.EntscheidungsstoppsAls Beispiel nennt sie die vom Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen verhängten Entscheidungsstopps bei Ländern, in denen sich die politische Lage zuspitzt. Der Krieg auf dem Balkan gehörte dazu. Zwischen 1993 und 1995 wurde deshalb nicht über die Asylanträge bosnischer Flüchtlinge entschieden, seit März 1999 gilt der Entscheidungsstopp für Asylanträge von Roma und Serben, die aus dem Kosovo geflohen sind.Die Merkwürdigkeiten der deutschen Asylpraxis zeigen sich auch am Beispiel der afghanischen Flüchtlinge. Jahrelang gewährte das Bundesamt ihnen trotz der politischen Situation in ihrer Heimat keinen Abschiebeschutz. Die Folge: Die Akten gehen an die Ausländerbehörde, die die Ausweisung durchsetzen sollte. Real aber war das gar nicht möglich. Diese Fälle tauchen in der Statistik dann als nicht vollzogene Ausweisungen auf, so als ob sich der Flüchtling verbergen würde. Inzwischen werden nach einer höchstrichterlichen Entscheidung afghanische Flüchtlinge anerkannt.Beck fordert deshalb, die Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern beim Nürnberger Bundesamt umfassender klären zu lassen. Dies würde auch die Verwaltungsgerichte entlasten. So hat nach Becks Angaben 1999 das Bundesamt in 6 000 Fällen Abschiebehindernisse festgestellt, die Gerichte dagegen in 14 000 Fällen. Um den Verfahrensberg an den Verwaltungsgerichten abzutragen, fordert Beck, die seit über fünf Jahren anhängenden Fälle zu schließen. Versäumnisse würden hier auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.Prozessdauer // Bis Ende des letzten Jahres waren an den Verwaltungsgerichten 134 053 Asylverfahren anhängig.Über fünf Jahre dauerten 14 430 Verfahren. Das waren 10,8 Prozent.Unterschiede bei den Rückständen bestehen in den Bundesländern. In Berlin sind fast 3 000 Verfahren seit über fünf Jahren anhängig, in Sachsen-Anhalt 22 Verfahren. Der Anteil betrug in Berlin rund 39 Prozent, in Sachsen-Anhalt 0,8 Prozent.Am längsten dauern die Verfahren in Berlin. Hier lag 1999 die durchschnittlichen Verfahrensdauer bei 29,9 Monaten, in Rheinland-Pfalz bei 9,9 Monaten.
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