Die Bundesregierung hat ihre Ausgabenziele beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz im Jahr 2025 verfehlt. Das geht aus einem Monitoringbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der für den Haushaltsausschuss des Bundestages erstellt wurde.
Demnach flossen von den vorgesehenen 37,2 Milliarden Euro nur rund 24 Milliarden Euro tatsächlich ab – etwa ein Drittel weniger als geplant. Auf Bundesebene wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr rund 74 Prozent der für Investitionen bereitgestellten Mittel abgerufen.
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Bundesregierung gab 14 Milliarden von Sondervermögen aus
Geplant waren Ausgaben in Höhe von 18,9 Milliarden Euro, abgeflossen sind 14 Milliarden Euro. Für die Differenz seien vor allem geringere Ausgaben beim Breitbandausbau (1,6 Milliarden Euro) und bei der Umrüstung der Bahn auf ein neues europäisches Zugsicherungssystem (1,3 Milliarden Euro) verantwortlich.
Trotz der Lücken spricht das Ministerium Medienberichten zufolge von einem „insgesamt erfolgreichen Start der Umsetzung“. Bei der Digitalisierung und im Wohnungsbau seien „erste Fortschritte und Wirkungen“ zu erkennen. In den Bereichen Energieinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Verkehrsinfrastruktur müsse hingegen „schneller von der Planung in die Umsetzung gegangen werden“.
Der Umsetzungsstand wird anhand einer Kennzahl bewertet, ab 90 Prozent gelten die Ziele als vollständig erreicht. Krankenhäuser und Sportinfrastruktur erreichen laut Bericht jeweils 90 Prozent, der Wohnungsbau 66 Prozent, die Digitalisierung 57 Prozent, Forschung und Entwicklung 47 Prozent und der Energiebereich 45 Prozent. Beim Verkehr liegt der Wert bei 52 Prozent. Im Bereich Bildung und Betreuung war der Fortschritt bis Ende 2025 noch nicht messbar.
Ifo wirft Regierung Zweckentfremdung von Sondervermögen vor
Das im März des vergangenen Jahres beschlossene Sondervermögen umfasst 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre. 300 Milliarden Euro entfallen auf den Bund, 100 Milliarden auf Länder und Kommunen, weitere 100 Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds. Laut Grundgesetz müssen die Bundesmittel für „zusätzliche“ Investitionen verwendet werden.
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Ob diese Vorgabe eingehalten wird, ist unter Fachleuten umstritten. Das Münchner ifo Institut hat der Koalition vorgeworfen, im vergangenen Jahr bis zu 95 Prozent des Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen ausgegeben zu haben. Das Bundesfinanzministerium hält dem entgegen, über einen längeren Zeitraum seien 95 Prozent der Mittel „aus finanzpolitischer Sicht tatsächlich zusätzlich“.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wirkt das Sondervermögen konjunkturstabilisierend. Bis Ende 2027 liege das Bruttoinlandsprodukt durch die Ausgaben um einen halben Prozentpunkt höher als ohne diese Mittel.
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