Bundesdatenschützer warnt vor einer Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy- und Netzdaten

Schaar lehnt generelle Internet-Überwachung ab

Sigrid Averesch
4 Min

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt die Neuregelung der Telefonüberwachung. Die geplante Vorratsdatenspeicherung lehnt er strikt ab.Herr Schaar, das Bundesjustizministerium will die Telefonüberwachung neu regeln. Was halten Sie von den Plänen?Das Vorhaben ist überfällig. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor über zwei Jahren in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff festgestellt, dass es einen unantastbaren Kernbereich der Privatsphäre gibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Allerdings sehe ich einige Details kritisch.Welche?Die Abgrenzungen zwischen dem Erhebungs- und dem Verwertungsverbot von Aufzeichnungen müssen deutlicher getroffen werden. Das Gesetz sollte festlegen, wann die Polizei das Abhören abbrechen muss, und in welchen Fällen Informationen zwar gewonnen, aber nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürfen. Das Bundesjustizministerium stellt in erster Linie auf das Verwertungsverbot ab. Diesen Punkt halte ich für nachbesserungsbedürftig.Wann sollte nach Ihrer Meinung das Abhören abgebrochen werden?Die Polizei muss immer dann das Abhören abbrechen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kernbereich der Privatsphäre betroffen ist. Zum Beispiel bei einem Gespräch mit einem Familienangehörigen, gegen den nicht ermittelt wird. In einem solchen Fall kann der Ermittler annehmen, dass über Privates gesprochen wird.Polizisten sagen, dass es unpraktikabel sei, das Abhören in bestimmten Situationen zu unterbrechen ...Sicherlich kann das im Einzelfall schwierig sein. Aber das Aufzeichnungsverbot gilt bereits beim Großen Lauschangriff. Zudem können reine Überlegungen der Praktikabilität nicht dazu führen, dass verfassungsrechtliche Abwägungen nicht mehr stattfinden. Das geplante Gesetz sieht ein Erhebungsverbot nur dann vor, wenn das Gespräch ausschließlich den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Praktisch bedeutet dies, dass in keinem Fall auf das Abhören verzichtet wird. Das geht zu weit. Ich halte diese Regelung für unvereinbar mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts.Studien kritisierten die mangelnde Qualität richterlicher Anordnungen. Diese sollen künftig von spezialisierten Gerichten gefällt werden. Erwarten Sie eine bessere Qualität?Ja. Diese Regelung ist richtig. Es wäre allerdings sinnvoll, auch die Anforderungen an richterliche Begründungen im Gesetz festzulegen.Ist der Rechtsschutz ausreichend?Ja. Die Pflicht, Abgehörte innerhalb von zwölf Monaten zu benachrichtigen, entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.Die Telefonüberwachungen sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Wird die Neuregelung das ändern?Das hoffe ich. Nötig ist aber eine valide Statistik. Es gibt ja die Diskussion, ob die Zahl tatsächlich gestiegen ist oder nur, weil Verdächtige viele Handys benutzen. Keiner kann seine Meinung genau belegen. Um diese Debatte zu beenden, ist eine genaue Erhebung und unabhängige Evaluierung erforderlich.Halten Sie Änderungen in dem Gesetz noch für möglich?Ich gehe davon aus, dass bei den Beratungen im Bundestag diese Fragen diskutiert und gegebenenfalls Nachbesserungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.Die Bundesregierung will auch die sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten in dem Gesetz verankern. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben?Ich sehe die Vorratsdatenspeicherung sehr kritisch. Es ist das erste Mal, dass auf so breiter Basis die Daten von völlig unverdächtigen Personen gespeichert werden sollen, nur, damit die Sicherheitsbehörden im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf diese Daten zurückgreifen können. Ich verkenne nicht, dass das Gesetz Folge einer EU-Richtlinie ist, und Bundesjustizministerin Zypries bei der Umsetzung im unteren Bereich bleibt. Dennoch bleiben meine verfassungsrechtlichen Zweifel. Ich sehe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Zudem besteht die Gefahr, dass auch Firmen diese Daten erhalten.Haben Sie dafür ein Beispiel?Die Musik- und die Filmindustrie wollen ebenfalls Zugriff auf diese Daten, um so an die Personen zu kommen, die etwa über Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke weitergeben. Im Rahmen der Urheberrechtsreform wird derzeit diskutiert, ob und wie diese Unternehmen die Daten erhalten können. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung längst nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen.Das Internet wird immer stärker zur Fahndung eingesetzt. Wie sehen Sie diese Entwicklung?Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben. Polizisten dürfen nicht alle möglichen im Internet geäußerten Meinungen kontrollieren und speichern. Die Sicherheitsbehörden müssen auch im Internet ihr Handeln rechtsstaatlich begrenzen: Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gibt, dürfen sie im Internet fahnden.Was bedeutet das konkret?Das Aufsuchen von Chatrooms, in denen etwa kinderpornografische Bilder ausgetauscht werden, ist zulässig. Aber ein generelles Einloggen in Chats ohne Hinweis auf eine Straftat halte ich für problematisch. Im preußischen Obrigkeitsstaat durften Parteien ihre politischen Veranstaltungen nur abhalten, wenn ein Wachtmeister dabei stand und gegebenenfalls die Versammlung auflöste. Einen Internet-Obrigkeitsstaat möchte ich aber nicht.Das Gespräch führte Sigrid Averesch.------------------------------Foto: Auch Firmen sind an gespeicherten Internetdaten interessiert, warnt der Datenschützer. Musik- und Filmindustrie hoffen, so an Personen zu kommen, die etwa über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke weitergeben.------------------------------Foto: Peter Schaar ist seit 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Schaar ist Mitglied der Grünen.

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