Bundesjustizministerin Zypries kündigt nach Urteil des Verfassungsgerichts neues Gesetz an Karlsruhe stärkt Position der Männer / Heimliche Tests sollen unter Strafe gestellt werden

Recht auf Vaterschaftstest kommt

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen heimliche Vaterschaftstests will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Überprüfung der Vaterschaft erleichtern. "Wir werden im Frühjahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der ein vereinfachtes Verfahren zur Feststellung der biologischen Vaterschaft anbietet", sagte die SPD-Politikerin der Berliner Zeitung. Dabei solle der Vater einen Anspruch bekommen, die Vaterschaft klären zu lassen. Die Ministerin betonte, dass der Mann in einem solchen Verfahren nicht zugleich die rechtliche Vaterschaft verliere, wenn der Test ergebe, dass er nicht der leibliche Vater ist.Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. "Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist", sagte sie. Dies könnte im geplanten Gendiagnostikgesetz aufgenommen werden, in dem der Umgang mit genetischen Daten, etwa in Firmen, geregelt werden soll.Die SPD-Politikerin reagiert damit auf das gestern verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach werden heimliche Gentests weiterhin nicht vor Gericht als Beweismittel zugelassen, um die Vaterschaft zu klären. Heimliche Tests verstießen gegen die Grundrechte des Kindes, lautete die Begründung. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der heimlich einen Kaugummi der Tochter untersuchen ließ und das Testergebnis zur Anfechtung der Vaterschaft verwenden wollte.Zugleich verlangte das Gericht aber, dass bis März 2008 eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, damit Männer bei Zweifeln klären lassen können, ob sie der Vater ihres Kindes sind. Das Recht von Mutter und Kind, Gendaten nicht preiszugeben, sei weniger schützenswert als der Anspruch des Mannes, so die Richter. Sie empfahlen einen bayerischen Gesetzentwurf, mit dem ein Anspruch auf einen Gentest zur Klärung der Vaterschaft verankert werden soll.Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. "Ich freue mich, dass das von Bayern vorgeschlagene Konzept des ,offenen Vaterschaftstests' vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt wurde", sagte sie. "Dies ist der einzige Weg, um den zweifelnden Vätern die nötige Sicherheit zu geben, ohne die Rechte des Kindes zu verletzen." Sie gehe davon aus, dass der bayerische Vorschlag nun eine breite Zustimmung finden werde.Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, die Entscheidung des Gerichts stärke das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und trage zur Rechtssicherheit bei. "Außerdem wird dem drohenden Dammbruch, heimliche Gentests in anderen Lebensbereichen, etwa bei Versicherungen und Arbeitsverhältnissen, durchzuführen, ein Riegel vorgeschoben", unterstrich Schaar. Die vom Gericht getroffene Abwägung zwischen dem Recht des Kindes, seine Daten nicht preiszugeben, und dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Vaters auf Kenntnis, ob das Kind von ihm abstammt, entspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Jürgen Gehb forderte hingegen, dass anonyme Vaterschaftstests zum Schutz des Familienlebens weiter möglich sein sollten. Sie müssten entmystifiziert werden.Tagesthema Seite 2,Leitartikel Seite 4------------------------------"Der unbefugte Umgang mit genetischen Daten ist grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden."Justizministerin Brigitte Zypries

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