Am 20. November stimmen die Länder über eine Regel ab, die Millionen Rentnern einen Behördengang erspart. Der Bundesrat entscheidet dann über das Digitale Identitätengesetz. Darin steht eine Ausnahme beim Personalausweis für Menschen ab 70.
Wer seinen Ausweis mit 70 oder älter beantragt hat, soll ihn nach dem aufgedruckten Ablaufdatum einfach weiter nutzen dürfen. Eine Pflicht zur Neubeantragung gäbe es dann nicht mehr.
Ob Sie dazugehören, lässt sich in einer Minute prüfen. Sie brauchen nur Ihren Ausweis und Ihr Geburtsjahr.
Bundesrat stimmt am 20. November ab
Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober verabschiedet. Seit dem 30. Oktober liegt es dem Bundesrat als Drucksache 618/26 vor, die nächste Plenarsitzung ist am 20. November.
Die Länder müssen zustimmen, sonst kommt die Senioren-Regel nicht. Im Streitfall kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, dann rückt der Start nach hinten.
Ein Selbstläufer ist das nicht. Die Länder unterstützen das Vorhaben grundsätzlich, hatten in ihrer Stellungnahme aber mehrere Änderungen gefordert.
Ab wann die Regel gilt
Auch nach einem Ja am 20. November gilt die Ausnahme nicht sofort. Das Gesetz muss erst ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Einen verbindlichen Starttermin gibt es noch nicht. Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums nennt laut Gegen-Hartz.de voraussichtlich 2027. Daten wie der 31. Dezember 2026, die im Netz kursieren, sind nicht amtlich.
Bis dahin verliert jeder Ausweis mit dem Ablaufdatum seine Gültigkeit, auch der eines 85-Jährigen.
Der Rückseiten-Check in einer Minute
Entscheidend ist nicht Ihr heutiges Alter, sondern Ihr Alter beim Antrag für den aktuellen Ausweis. Den Antragstag kennt kaum jemand, auf der Rückseite der Karte steht aber das Ausstellungsdatum. Der Antrag lag meist einige Wochen davor.
Ziehen Sie Ihr Geburtsjahr vom Ausstellungsjahr ab. Kommt 71 oder mehr heraus, waren Sie beim Antrag sicher über 70 und fallen künftig unter die Regel.
Steht dort genau 70, entscheidet der Geburtstag. Wer kurz davor im Amt war und die Karte erst danach abgeholt hat, fällt heraus. In Zweifelsfällen kann das Bürgeramt den Antragstag nachsehen.
Diese Jahrgänge profitieren zuerst
Ein Ausweis gilt ab 24 Jahren zehn Jahre. Wessen Karte 2027 abläuft, hat sie also 2017 beantragt. Wer damals schon 70 war, ist Jahrgang 1947 oder älter und könnte den Ausweis im nächsten Jahr einfach behalten.
Für die Jahrgänge 1956 und 1957 wird es anders spannend. Sie werden 2026 und 2027 siebzig. Ihr nächster Antrag nach dem Geburtstag dürfte der letzte sein.
Ein Beispiel: Eine Frau, Jahrgang 1956, wurde im Juli 70 und beantragt im Dezember 2026 einen neuen Ausweis. Die Karte läuft im Dezember 2036 ab. Danach dürfte sie sie nach der geplanten Regel weiter nutzen.
Die Falle kurz vor dem 70. Geburtstag
Heikel wird es, wenn der alte Ausweis wenige Monate vor dem 70. abläuft. Wer dann sofort erneuert, bekommt eine Karte, die mit knapp 80 wieder ausläuft. Der nächste Amtsgang ist damit programmiert.
Wer einen gültigen Reisepass hat, kann sich Zeit lassen. Mit dem Pass ist die Ausweispflicht erfüllt. Den neuen Personalausweis beantragen Sie dann nach dem Geburtstag, und er wäre der letzte, sofern die Regel wie geplant kommt.
Ohne gültigen Pass führt an der sofortigen Erneuerung kein Weg vorbei. Wer gar kein gültiges Dokument besitzt, riskiert ein Bußgeld.
Wo der abgelaufene Ausweis nicht reicht
Für die Ausweispflicht in Deutschland genügt die alte Karte, etwa bei einer Polizeikontrolle oder im Wahllokal. Die Online-Ausweisfunktion endet dagegen mit dem aufgedruckten Datum.
Für Reisen ins EU-Ausland sollte weiter ein gültiges Dokument in den Koffer. Chip, Sicherheitsmerkmale und Anerkennung im Ausland lassen sich nicht dauerhaft garantieren. Auch Banken können bei einer Kontoeröffnung ein gültiges Dokument verlangen.
Freiwillig darf jeder jederzeit einen neuen Ausweis beantragen. Er kostet ab 24 Jahren 46 Euro, dazu kommt das digitale Passfoto.
Was Rentner jetzt tun sollten
Läuft Ihr Ausweis in den nächsten Wochen ab und haben Sie keinen gültigen Pass, buchen Sie einen Termin. Auf den Bundesrat zu warten, wäre riskant.
Läuft er erst 2027 oder später ab, machen Sie den Rückseiten-Check. Wo die Regel sonst an Grenzen stößt, steht in unserem Überblick zum Personalausweis ab 70.
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