Bundesregierung klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen EU-Bescheid zur WestLB

Finanzierung der Landesbanken vor Gericht

Bettina Vestring und Ruth Berschens
3 Min

BERLIN/BRÜSSEL, 12. Oktober. Im Subventionsstreit zwischen der EU-Kommission und der Westdeutschen Landesbank muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Die Bundesregierung habe bei dem in Luxemburg ansässigen Gericht Klage gegen die EU-Kommission eingereicht, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin. Der Sprecher zeigte sich zuversichtlich, dass der EuGH den Bescheid des unlängst ausgeschiedenen EU-Wettbewerbskommissars Karel Van Miert gegen die WestLB rückgängig machen wird. Nach einem Gespräch mit dem Präsidenten der EU-Kommission, Romano Prodi, sagte auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD): "Das fechten wir aus." Die Auseinandersetzung sei "jetzt ein juristisches Thema".Urteil frühestens im Jahr 2000Karel Van Miert hatte die WestLB im vergangenen Juli dazu verpflichtet, eine seiner Ansicht nach illegale Beihilfe von 1,6 Milliarden Mark (rund 818 Millionen Euro) an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzuzahlen. Bei der Beihilfe handelt es sich um öffentliches Wohnungsbauvermögen, das die Düsseldorfer Landesregierung an die WestLB übertragen hatte. Neben der Bundesregierung wollen auch Nordrhein-Westfalen und die WestLB selbst gegen den Bescheid der EU-Kommission klagen. Mit einem Urteil des EU-Gerichts ist frühestens im Jahr 2001 zu rechnen.Clement betonte die Bedeutung des WestLB-Entscheidung für andere Landesbanken in Deutschland. Er habe Prodi gebeten, eine Sonderrolle der öffentlich-rechtlichen Institute zu akzeptieren. Der neue Kommissionspräsident habe erklärt, die Landesbanken könnten eine besondere Behandlung nur beanspruchen, wenn sie auch tatsächlich anders seien als private Banken. Voraussichtlich wird sich das Gericht nicht nur mit der Subvention für die WestLB befassen, sondern generell mit der staatlichen Finanzierungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Diese Garantie, die so genannte Gewährträgerhaftung, verschafft den Landesbanken nach Auffassung der deutschen Privatbanken einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil auf den Kapitalmärkten.Die Bundesregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen haben sich in dem Streit um die Gewährträgerhaftung auf die Seite der Landesbanken geschlagen. Das Bundesfinanzministerium bestreitet zwar nicht, dass die Landesbanken bei ihrer Finanzierung einen Sonderstatus genießen, den private Banken in der EU nicht haben. Dieser Sonderstatus sei aber durch ein Protokollerklärung zum Amsterdamer EU-Vertrag rechtlich abgesichert, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag. In der vom ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) durchgesetzten Protokoll-Erklärung ist von einer Sonderstellung der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland die Rede. Die Bundesregierung leitet aus der Erklärung ab, dass die Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts für die Landesbanken nicht gelten würden. Diese Auffassung wird von der EU-Kommission nicht geteilt. Sie misst der Protokoll-Erklärung keine rechtlich verbindliche Bedeutung bei.Das Bundesfinanzministerium weist ferner darauf hin, dass es auch auf europäischer Ebene eine Bank mit staatlicher Finanzierungsgarantie gibt. Die Europäische Investitionsbank (EIB) sei zu 100 Prozent staatlich abgesichert, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Was auf europäischer Ebene rechtens sei, könne in einem EU-Mitgliedsstaat nicht für Unrecht erklärt werden.Kommerzielle ZieleFraglich ist allerdings, ob die EIB mit den deutschen Landesbanken vergleichbar ist. Im Prinzip handelt die EIB ohne Gewinnorientierung im staatlichen Auftrag und erfüllt dabei wirtschaftspolitische Ziele der EU, zum Beispiel die Förderung mittelständischer Unternehmen. Die großen deutschen Landesbanken hingegen verfolgen kommerzielle Ziele und stehen voll im internationalen Wettbewerb. Dass die staatliche Gewährträgerhaftung diesen Wettbewerb zu Gunsten der Landesbanken und zu Ungunsten privater Konkurrenten verzerren könnte, wird sogar von Landesbank-Managern zugegeben. Der Vorstandsvorsitzende der Norddeutschen Landesbank, Manfred Bodin, rechnet bereits damit, dass die EU-Kommission diese Frage früher oder später prüfen wird.SUBVENTIONSSTREIT Sonderbehandlung der Landesbanken // Regelungslücke: Die Auseinandersetzung gilt als Präzedenzfall für den Umgang der Brüsseler Behörde mit deutschen Landesbanken. Bei der WestLB sieht die Kommission einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der EU.Klage: Gegen die Rückzahlung von 57 Milliarden Mark klagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.

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