Die NPD erhält an diesem Mittwoch Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Bundestagspräsident Norbert Lammert kann das Geld vorläufig nicht mit Gegenforderungen wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte der NPD verrechnen. Diese Eilentscheidung veröffentlichte am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Erst wenn über die Verfassungsbeschwerde der NPD entschieden ist, sind nun Rückforderungen aus der Parteienfinanzierung möglich. Eine Kammer begründete die Entscheidung mit dem Wahlkampf. Würden die Abschlagszahlungen jetzt ausbleiben und hätte die Verfassungsbeschwerde der NPD später Erfolg, wäre ihre Wahlkampfführung unwiderruflich beeinträchtigt. Die Folgen seien weniger schwerwiegend, wenn das Geld jetzt ungeschmälert ausbezahlt wird, später aber Rückforderungen wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte bestätigt werden. (AZ: 2 BvR 547/13) (ukn.)
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