Bundestag und Bundesrat einigen sich auf Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2009

Hartz-IV-Familien gehen leer aus

Katja Tichomirowa
3 Min

BERLIN. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf eine Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 geeinigt. Kinder aus Familien, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, gehen aber leer aus. Ihren Eltern wird die Erhöhung des Kindergeldes in vollem Umfang auf ihre Bezüge angerechnet.Die zuvor umstrittene Verteilung der Kosten der Erhöhung soll nun zu Gunsten der Länder geregelt werden. Der Bund wird demnach 74 Prozent der finanziellen Last tragen, die Länder 26 Prozent. Zuvor hatte der Bund nur 42,5 Prozent der Kosten finanzieren wollen. In den kommenden drei Jahren erhalten die Länder so 923 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt.Freibetrag angehobenDamit kann, vorbehaltlich einer Zustimmung von Bundesrat und Bundestag am Freitag, das Familienleistungsgesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Es enthält eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich sowie für das dritte Kind von 154 auf 170 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Leistung von 179 auf 195 Euro monatlich. Auch die Kinderfreibeträge sollen steigen, und zwar ab Januar von derzeit 5 808 auf 6 000 Euro.Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christel Humme, äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. "Ich freue mich über die Einigung, die erreicht werden musste, damit die finanzielle Entlastung der Familien auch zum 1. Januar wirksam werden kann", sagte Humme der Berliner Zeitung.Sie kündigte an, noch vor Beginn des nächsten Schuljahres im Herbst 2009 ein Gesetz in den Bundestag einbringen zu wollen, das eine Ausweitung des "Schulstarterpakets" auf 13 Schuljahre vorsieht. Mit dieser im Familienleistungsgesetz enthaltenen neuen Leistung, sollen Schulkinder aus Haushalten, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, jährlich 100 Euro für den Schulbedarf erhalten. Die Dauer dieser Leistung war innerhalb der Koalition bis zuletzt umstritten. Die Union plädiert für eine Begrenzung auf zehn Schuljahre, die SPD für eine Ausweitung auf 13 Schuljahre. Einen entsprechenden rheinland-pfälzischen Antrag hatte die Union abgelehnt. Die SPD-Politikerin Humme rechnet dennoch mit einer Einigung innerhalb der großen Koalition noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr."Immerhin konnte die SPD der Union das Schulstarter-Paket abringen", sagte Humme. Die Union habe diese Leistung nicht gewollt. Damit sei der gefundene Kompromiss "innerhalb des bestehenden Systems eine akzeptable Lösung". Langfristig aber müsse man zu eigenen Bedarfsregelsätzen für Kinder kommen, um auch die besonders bedürftigen Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu erreichen.Zum Familienleistungsgesetz gehört zudem, dass künftig 20 Prozent der Ausgaben für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Putzhilfen und Kinderbetreuung in der Familie steuerlich geltend gemacht werden können. Bis zu einer Obergrenze von 20 000 Euro im Jahr sind die Ausgaben von der Steuer absetzbar. Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 4 000 Euro.------------------------------Steuervorteile für BesserverdienendeNeben dem Kindergeld wird vom 1. Januar an auch der Kinderfreibetrag angehoben. Er wird künftig 6 000 statt 5 808 Euro betragen. Davon profitieren laut Bundesfamilienministerium Eltern, die über ein gemeinsames Bruttoeinkommen von mehr als 67 000 Euro jährlich verfügen.Auch Alleinerziehende werden von der Anhebung des Kinderfreibetrags profitieren - allerdings nur, sofern sie brutto mehr als 35 000 Euro jährlich verdienen. Verdienen sie weniger, gehen sie leer aus. Ihnen wird das Kindergeld in voller Höhe auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.------------------------------Foto: Viele Familien werden mehr Kindergeld bekommen. Doch Arme werden davon nicht profitieren.

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