Bundesverfassungsgericht sagt grundsätzlich Ja zum Lissabon-Vertrag / Karlsruhe verlangt aber mehr Mitbestimmungsrechte fürs Parlament / Sondersitzungen in den Ferien

Richter lassen Bundestag nachsitzen

Sigrid Averesch
2 Min

BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon gebilligt, aber zugleich vom Bundestag verlangt, seine Mitbestimmungsrechte stärker wahrzunehmen. Damit ist die Ratifizierung vorerst gestoppt. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon", stellte der Vorsitzende des zweiten Senats des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, gestern bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe klar. Die europäische Vereinigung dürfe aber nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibe, heißt es mahnend in dem Urteil. Deshalb fordert das Gericht in einigen Punkten eine stärkere Beteiligung des Parlaments.Bevor nun Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag unterschreiben darf, muss das deutsche Begleitgesetz zu dem Reformwerk nachgebessert werden. Das bereits verabschiedete Gesetz erklärten die Richter für verfassungswidrig. Sie gaben damit mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise statt. Geklagt hatte unter anderem die Linksfraktion im Bundestag sowie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Er begrüßte das Urteil: "Die Entscheidung hilft Europa." Die Linke nannte es eine schallende Ohrfeige für Union, SPD, FDP und Grüne, die dem Vertrag zugestimmt hatten.Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich erleichtert über die grundsätzliche Zustimmung des Gerichts zum Reformvertrag. "Ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag", sagte sie. Der schwedische Außenminister Carl Bildt - sein Land hat ab heute die EU-Ratspräsidentschaft - unterstrich, am weiteren Ablauf werde sich nichts ändern. Im Herbst werden die Iren in einer zweiten Volksabstimmung erneut über den Vertrag abstimmen. Akzeptieren sie ihn, kann die EU-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten. Nach Angaben der großen Koalition soll der Bundestag am 26. August zu einer Sondersitzung zusammen kommen, um über ein neues Begleitgesetz zu beraten. Die Schlussabstimmung ist in einer weiteren Feriensitzung am 8. September geplant.Die FDP-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte das Urteil als richtungweisend. "Die Lissabon-Entscheidung schreibt allen Parlamentariern ins Stammbuch: Das Demokratiedefizit der Europäischen Union muss durch die Stärkung des Bundestages gemindert werden", sagte sie der Berliner Zeitung. Sie forderte alle Bundestagsfraktionen auf, sich selbstkritisch zu fragen, wie das Selbstbestimmungsrecht des Bundestages gestärkt werden könne. "Europa kann den Weg aus der Eurosklerose finden, wenn es sich wieder auf starke nationale Parlamente stützt."Leitartikel Seite 4, Politik Seite 5----

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