Bundeswehr

Neuer Entwurf: Pistorius plant Rückkehr zur Reservepflicht

Das Bundesverteidigungsministerium will frühere Soldaten künftig wieder zu Wehrübungen verpflichten können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor.

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Das Ministerium plant eine Rückkehr zur Reservepflicht.

Das Ministerium plant eine Rückkehr zur Reservepflicht.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Verteidigungsministerium von Minister Boris Pistorius (SPD) treibt die Wiedereinführung verpflichtender Reserveübungen voran. Das geht aus dem Referentenentwurf für das sogenannte Reservestärkungsgesetz des Ministeriums hervor.

Demnach sollen Männer und Frauen, die weniger als ein Jahr freiwillig Wehrdienst geleistet haben, bis zum Alter von 45 Jahren zu regelmäßigen Übungen herangezogen werden können. Wer länger gedient hat oder Berufs- beziehungsweise Zeitsoldat war, soll bis zum 65. Lebensjahr verpflichtet werden können.

CDU-Politiker fordert verpflichtende Wehrübungen

Vorgesehen sind laut Entwurf Übungen von zwei Wochen pro Jahr oder alle zwei Jahre. In der Begründung des Gesetzes heißt es, verpflichtende Übungen seien notwendig, um eine verlässliche Verfügbarkeit der Reserve sicherzustellen. Die Bundesregierung will das Vorhaben Anfang Juli beschließen, der Bundestag könnte das Gesetz nach der Sommerpause verabschieden.

Pistorius will mit der Maßnahme erreichen, dass die Bundeswehr bis Mitte der 2030er-Jahre auf 265.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten anwächst. Ende 2024 zählte das Ministerium nach eigenen Angaben rund 60.000 beorderte Reservisten, von denen nur etwa 40.000 jährlich an Übungen teilnehmen. Jeder dritte Reservist sei über 50 Jahre alt. Die Reservepflicht war vor Jahren unter dem damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) zusammen mit der Wehrpflicht ausgesetzt worden.

Die Forderung ist nicht neu. Im April sprach sich der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), verpflichtende Wehrübungen für Reservisten. Deutschland könne sich „keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert“. Bisher müssten sowohl Reservisten als auch deren Arbeitgeber einer Übung zustimmen – das führe dazu, dass es im Ernstfall keine Planungssicherheit gebe. Röwekamp sprach sich für die Abschaffung des sogenannten doppelten Freiwilligkeitsprinzips aus.

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Der Präsident des Reservistenverbandes, Bastian Ernst sagte gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen und der Berliner Zeitung: „Der Referentenentwurf zum Reservestärkungsgesetz belegt, welches Gewicht die Reserve in der Landes- und Bündnisverteidigung hat“. Es sei nachvollziehbar, „dass die Truppenteile eine ‚verlässliche Verfügbarkeit‘ benötigen, gleichzeitig müssen die Reservistinnen und Reservisten planen können – gerade mit Blick auf Familie und Arbeitgeber“. Es dürften für Reservisten keine beruflichen Nachteile enstehen.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Patrick Sensburg als Präsident des Reservistenverbandes benannt. Seit April ist er nicht mehr im Amt, sein Nachfolger ist Bastian Ernst. Wir haben dies korrigiert.

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