Migrationsstreit

Ceuta: EU drängt auf Rückkehr nach Marokko – Spanien will 500 Mädchen aufs Festland holen

Brüssel drängt auf die Rückkehr unbegleiteter Minderjähriger nach Marokko. Madrid plant nun für 500 Mädchen den Transfer aufs spanische Festland.

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Minderjährige Mädchen warten vor dem Polizeipräsidium in Ceuta auf ihre Registrierung.

Minderjährige Mädchen warten vor dem Polizeipräsidium in Ceuta auf ihre Registrierung.

© Gabriela Sardá Núñez/imago

Die Wege könnten kaum gegensätzlicher sein: Die EU-Kommission drängt auf die rasche Rückkehr irregulär eingereister Migranten aus Ceuta nach Marokko und schließt unbegleitete Minderjährige ausdrücklich ein. Nur Stunden später bereitet die spanische Regierung für rund 500 besonders gefährdete Mädchen den Weg in die entgegengesetzte Richtung vor: von der nordafrikanischen Exklave auf das spanische Festland.

Der Plan steht nicht nur im offenen Kontrast zum Rückführungskurs der EU. Er bedeutet auch eine Kehrtwende innerhalb der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez. Innenminister Fernando Grande-Marlaska hatte wenige Tage zuvor erklärt, irregulär Eingereiste würden weder dauerhaft in Ceuta bleiben noch auf die Iberische Halbinsel gelangen.

Das Ministerium für Jugend und Kinder teilte der Nachrichtenagentur EFE mit, an einem Notfallplan für den schnellen Transfer von rund 500 unbegleiteten Mädchen aus Ceuta auf das Festland zu arbeiten.

Spanien sucht Unterkünfte für 500 Mädchen

Integrations- und Migrationsministerin Elma Saiz verwies im spanischen Rundfunk RNE auf deren besondere Schutzbedürftigkeit. „Es sind Mädchen, die allein sind“, sagte sie. Jede Entscheidung müsse dem Kindeswohl dienen. Die Regierung werde sich dabei an die geltenden Gesetze halten.

Nach Recherchen des Radiosenders Cadena SER sollen die Mädchen zunächst an sechs geschützten Orten in Ceuta untergebracht werden. Dazu gehören mehrere Hallen, zwei Wohngebäude und ein ehemaliger Hochzeitssaal. Anschließend sollen sie schrittweise aufs Festland gebracht werden.

Madrid prüft dafür mehrere Wege. Dazu gehört der bereits bestehende Mechanismus zur verpflichtenden Verteilung unbegleiteter Minderjähriger auf die spanischen Regionen. Auch die Aufnahme in Pflegefamilien ist vorgesehen.

Eine weitere Variante sieht vor, besonders gefährdete Mädchen von Kinderschutzorganisationen betreuen zu lassen. Die Vormundschaft könnte dabei zunächst in Ceuta verbleiben. Sie müsste dann nicht unmittelbar auf die aufnehmenden Regionen übertragen werden.

2168 Minderjährige in Ceuta registriert

Die Mädchen gehören zu den rund 70.000 Menschen, die am 30. und 31. Juli aus Marokko nach Ceuta gelangten. Die meisten kehrten inzwischen zurück. Mehrere Tausend Migranten halten sich jedoch weiterhin in der spanischen Exklave auf.

Bis zum Morgen des 18. August hatte die spanische Nationalpolizei 2168 Minderjährige identifiziert und der Obhut der Stadtverwaltung übergeben. Viele Kinder und Jugendliche schliefen zeitweise auf Straßen, Sportplätzen oder in notdürftig hergerichteten Lagerhallen.

Das Aufnahmesystem der rund 85.000 Einwohner zählenden Stadt ist weit über seine Kapazitätsgrenze hinaus belastet. Hunderte Minderjährige warteten über Tage auf ihre Registrierung und den Zugang zu einer geschützten Unterkunft.

Anzeigen wegen sexueller Übergriffe

Besonders gefährdet sind allein reisende Mädchen. Viele lebten nach ihrer Ankunft ohne sichere Unterkunft und ohne getrennte sanitäre Anlagen. Save the Children warnte vor sexueller Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.

Seit dem Massenansturm wurden in Ceuta mindestens 15 mutmaßliche sexuelle Übergriffe angezeigt, berichtete Reuters unter Berufung auf örtliche Behörden. Die meisten mutmaßlichen Opfer seien minderjährig.

Die Nationalpolizei bestätigte dem spanischen Faktencheckportal Maldita bis zum 18. August elf Anzeigen minderjähriger Marokkanerinnen. Mehrere Verfahren beschäftigen bereits die Justiz. Zwei Verdächtige kamen nach Angaben spanischer Medien in Untersuchungshaft.

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EU-Kommission verlangt schnelle Rückkehr

Die EU-Kommission hatte einen Tag vor Bekanntwerden des spanischen Plans einen anderen Kurs vorgegeben. „Die Priorität besteht nun darin, dass die spanischen und marokkanischen Behörden die Situation unter Kontrolle halten und die schnelle Rückkehr all jener gewährleisten, die sich illegal in Ceuta aufhalten“, sagte Kommissionssprecher Markus Lammert.

Auf Nachfrage erklärte er ausdrücklich, dass das europäische Rückkehrrecht auch für unbegleitete Minderjährige gelte. Marokko hatte zuvor seine Bereitschaft erklärt, bei der Identifizierung und Rückkehr marokkanischer Kinder mitzuwirken.

Die Kommission verlangt damit allerdings keine pauschale Abschiebung sämtlicher Minderjähriger. Ihre Position betrifft Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Zudem unterliegen Kinder besonderen Schutzvorschriften.

Nach Artikel 10 der europäischen Rückführungsrichtlinie muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Vor einer Rückführung müssen die Behörden sicherstellen, dass das Kind in Marokko von seiner Familie, einem Vormund oder einer geeigneten Einrichtung aufgenommen wird. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Gericht erklärte frühere Rückführungen für rechtswidrig

Spanien wurde an diese Schutzpflichten bereits gerichtlich erinnert. Im Jahr 2021 ließen die Behörden unbegleitete Minderjährige aus Ceuta nach Marokko zurückbringen, ohne die vorgeschriebenen Einzelverfahren vollständig durchzuführen.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte 2024, dass diese Rückführungen rechtswidrig waren. Das Abkommen zwischen Spanien und Marokko entbinde die Behörden nicht davon, jeden Minderjährigen anzuhören und dessen persönliche und familiäre Lage zu prüfen, erklärte das Gericht.

Der geplante Transfer aufs Festland verstößt daher nicht erkennbar gegen EU-Recht. Politisch stellt sich Madrid damit jedoch gegen den von der Kommission formulierten Rückführungskurs – und gegen die wenige Tage alte Ankündigung des eigenen Innenministers.

Aus dem Versprechen, irregulär Eingereiste würden das spanische Festland nicht erreichen, wird damit zumindest für rund 500 besonders gefährdete Mädchen vorerst eine Ausnahme.

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