Grundgesetz

Sie drohen mit dem Bundeszwang: Kann der Bund eine AfD-Landesregierung absetzen?

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt haben Vertreter des Berliner Politikbetriebs den sogenannten Bundeszwang ins Spiel gebracht. Was das bedeutet und warum das eine leere Drohung ist.

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Thorsten Frei (l.) gibt Friedrich Merz (beide CDU) die Hand: Der Unions-Fraktionsvorsitzende zeigte sich zuletzt offen gegenüber dem sogenannten Bundeszwang

Thorsten Frei (l.) gibt Friedrich Merz (beide CDU) die Hand: Der Unions-Fraktionsvorsitzende zeigte sich zuletzt offen gegenüber dem sogenannten Bundeszwang

© Lenny Karpe/imago

Wenn ein Bundesland seine Verpflichtungen gegenüber dem Bund nicht einhält und alle Bemühungen um eine Beilegung des Streits gescheitert sind, sieht unser Grundgesetz den Bundeszwang gemäß Artikel 37 des Grundgesetzes als letztes Mittel, die Ultima Ratio, vor. Konkret bedeutet Bundeszwang, dass die Bundesregierung in die Souveränität eines Bundeslandes eingreift und mitunter Teile der Regierungsgeschäfte übernimmt. Einzelne Landesbehörden könnten unter Zwangsverwaltung gestellt werden – ein drastisches Mittel, das noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewandt wurde.

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