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Digitaler Euro gegen Staatsschulden: Warum Europa auf Bankengeld verzichten muss

Der digitale Euro könnte Banken Macht nehmen und Staaten entschulden, meint Klaus Karwat. Er fordert einen grundlegenden Umbau der Geldordnung.

Klaus Karwat
Klaus Karwat
11 Min
Der digitale Euro ist der Schlüssel für einen Systemwandel, so der Autor.

Der digitale Euro ist der Schlüssel für einen Systemwandel, so der Autor.

© BLZ

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Die Ostdeutsche Allgemeine und die Berliner Zeitung geben allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.


Der französische Finanzinvestor und Philosoph Maroun Eddé hat am 2. Oktober 2026 in der Berliner Zeitung die Prognose gewagt, dass auch Deutschland allmählich zu einem Land der verarmenden Arbeitnehmer und Mieter werde. Wenn heute neues Geld von Zentralbanken und Banken emittiert werde, fließe es häufig an die Spitze der Vermögenspyramide, argumentiert Eddé. Es werde als Kredit an große Finanzinstitutionen und wohlhabende Privatleute vergeben.

Direkte Kredite der Zentralbank an öffentliche Stellen sind in Europa durch Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union weitgehend ausgeschlossen. Ein Rückblick in die Anfangszeit der Bundesrepublik unter Wirtschaftsminister Ludwig Erhard zeigt jedoch, dass Geld- und Bankenpolitik auch anders gestaltet werden können.

Zu den damaligen Regeln gehörte das Kreditwesengesetz (KWG), das 1959 in den Bundestag eingebracht wurde und in vielfach geänderter Fassung bis heute gilt. In Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3 heißt es:

„Verboten sind der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.“

Kreditwesengesetz: Welche Rolle soll Bankengeld spielen?

Die Gesetzesbegründung zeigt, dass der Gesetzgeber auch eine unkontrollierte Ausdehnung des Geldvolumens verhindern wollte. Ein generelles Verbot der Giralgeldschöpfung lässt sich aus Paragraf 3 KWG allerdings nicht ableiten. Aus meiner Sicht erinnert die Vorschrift dennoch daran, dass die Rolle des privaten Bankengeldes politisch gestaltet und begrenzt werden kann.

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Der Anteil des Zentralbankgeldes am Zahlungsverkehr der Bevölkerung ist heute geringer als in der frühen Bundesrepublik. Aus meiner Sicht stellt sich deshalb die Frage, ob die bestehenden Regeln an das digitale Zeitalter angepasst werden sollten. Denn die Geldschöpfung der Geschäftsbanken kann auch die Preise von Vermögenswerten wie Immobilien und Aktien beeinflussen.

Wie die Geldordnung Berlins Immobilienmarkt prägt

Warum gibt es kein gesellschaftliches Aufbegehren gegen die teilweise Vervierfachung der Berliner Immobilienpreise in den letzten 20 Jahren? Das ist kein Naturgesetz, sondern eine der Folgen einer ungerechten Geldordnung. Die soziale Schieflage daraus zeigt sich auch in Berlin: Das finanziell klamme Bundesland fühlte sich vor Jahren genötigt, einen Teil seiner eigenen Wohnungen zu verkaufen, die heute in den Besitz von Deutsche Wohnen gelangt sind. Hauptaktionär von Deutsche Wohnen ist mit 81,4 Prozent Vonovia.

Und 6,8 Prozent von Vonovia besitzt der riesige amerikanische Vermögensfonds Blackrock, der weltweit im Juni 2026 15,3 Billionen (!) Dollar verwaltete. Früherer Aufsichtsratschef der deutschen Filiale von Blackrock war ein gewisser Rechtsanwalt Friedrich Merz, heute Bundeskanzler.

Deutsche Wohnen ist also ein Beispiel dafür, wohin Banken neu emittiertes Geld investieren. In Berlin sind die Menschen damit nicht einverstanden und haben deswegen einem Volksentscheid gegen Deutsche Wohnen zugestimmt.

Eine Aktivistin des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Der Berliner Volksentscheid zielte auf die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

Eine Aktivistin des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Der Berliner Volksentscheid zielte auf die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

© Christoph Soeder/dpa

Wie private Geldschöpfung Vermögen nach oben verteilt

Der 2022 verstorbene Hamburger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, Michael C. Köhler, bezeichnete in seinem Buch mit dem Titel „Humes Dilemma – oder das Geld und die Verfassung“ die Banken-Geldschöpfung als Vermögensrechtsverletzung. Permanent wird das Vermögen der einen vermindert und das der anderen durch die private Geldschöpfung leistungslos erhöht, dies bringt die Geldrelationen in der Gesellschaft durcheinander. Veröffentlicht wurde dieser Aufsatz vom sicher nicht des Linksradikalismus verdächtigen Ludwig-von-Mises-Institut: Namensgeber war ein führender Theoretiker des Neoliberalismus.

In der Finanzsprache könnte man das auch folgendermaßen erklären: Permanent werden mit der Geldschöpfung neue „Aktien“ auf das Volksvermögen ausgegeben, die nur einigen wenigen zugutekommen und das Vermögen der breiten Masse „verdünnen“. Genau dieses Gefühl hat die Mehrheit der Menschen in Deutschland: Ihre Arbeit wird entwertet und sie können sich zum Beispiel kein Wohneigentum mehr leisten, während die Vermögen der Reichen stark ansteigen.

Warum müssen denn Krankenschwestern und Feuerwehrleute einen Anstieg ihrer Einkommen verlangen, um überhaupt über die Runden zu kommen? Weil sie einen immer höheren Anteil ihres Einkommens an die Vermieter abgeben müssen. Und das ist wiederum die Konsequenz aus dem starken Anstieg der Wohnungspreise, der durch große Geldanleger mittels Kreditgeldschöpfung befeuert wird.

Berliner Enteignungsdebatte: Was Artikel 15 ermöglichen soll

Als Notmaßnahme gegen solche Fehlentwicklungen haben die weisen Verfasser des Grundgesetzes die Artikel 14 und 15 GG erdacht:

Art. 14 Abs. 3 GG: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art. 15 GG: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Beim Berliner Volksentscheid 2021 stimmte eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes. Sinn würde das aber nur machen, wenn die durch die Kreditgeldschöpfung ausgelöste Inflation der Vermögenspreise bei einer Entschädigung an Deutsche Wohnen durch die Gerichte korrigiert wird. Sonst würde diese Zahlung nur die Staatsverschuldung zu sehr in die Höhe treiben, wovon ja wieder die großen privaten Geldschöpfer profitieren würden.

Die Wohnungsproblematik ist ein konkretes Beispiel für heutige soziale Verwerfungen, die durch unsere Geldordnung ausgelöst werden: Wir sind von der Sozialen Marktwirtschaft eines Ludwig Erhard in den Finanzfeudalismus à la Trump, Musk und Bernanke geschlittert. „Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein“ – so zitierte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung am 14. Oktober 2026 Papst Benedikt XVI.

Ich spreche ihm den guten Willen gar nicht ab, aber seine bei Blackrock erlernte Politik führt uns in die falsche Richtung, weil sie vor allem den Vermögenden zugutekommt. Einem Land geht es nur dann wirtschaftlich gut, wenn die arbeitende Bevölkerung gut und gerne arbeitet. Dafür muss sie das Gefühl haben, gerecht behandelt zu werden – das hat sie heute in weiten Teilen nicht mehr!

Ludwig Erhard am 5.9.1963 in Bonn. Der erste Wirtschaftsminister (1949 bis 1963) im Nachkriegsdeutschland und zweite Bundeskanzler (1963 bis 1966) nach Konrad Adenauer steht wie kaum ein anderer für eine Ära deutscher Wirtschaftspolitik.

Ludwig Erhard am 5.9.1963 in Bonn. Der erste Wirtschaftsminister (1949 bis 1963) im Nachkriegsdeutschland und zweite Bundeskanzler (1963 bis 1966) nach Konrad Adenauer steht wie kaum ein anderer für eine Ära deutscher Wirtschaftspolitik.

© Gerhard Heisler/dpa

Digitaler Euro soll das Bankengeld zurückdrängen

Jetzt bietet sich die Einführung des digitalen Euro für eine systemische Reform unserer Geldordnung an. Mit dem digitalen Euro würden wir erstmals auch digitales Zentralbankgeld benutzen. Bisher stammt sämtliches digital gespeichertes Giralgeld auf unseren Konten von den Banken.

Heute haben wir eine ähnliche Situation wie vor circa hundert Jahren beim Bargeld: Beim Bargeld wurde das Recht zur Ausgabe von Banknoten schrittweise bei den Zentralbanken gebündelt. Im Euroraum geben heute die nationalen Zentralbanken gemeinsam mit der EZB die Euro-Banknoten aus.

Aus meiner Sicht sollte der Anteil des digitalen Zentralbankgeldes am Zahlungsverkehr schrittweise steigen. Die EZB hat bislang mögliche Obergrenzen von bis zu 3000 Euro je Person untersucht; endgültig festgelegt ist die Grenze noch nicht. Guthaben in digitalen Euro könnten mit einem gewöhnlichen Bankkonto verknüpft werden. Überschreitet das Guthaben die festgelegte Obergrenze, würde der darüber hinausgehende Betrag über den sogenannten Wasserfallmechanismus automatisch auf das verknüpfte Bankkonto übertragen.

Mit solch geringen Beträgen ließe sich allerdings kein eigenständiger Zahlungskreislauf auf Basis des digitalen Euro aufbauen. Ein solcher könnte Europas Abhängigkeit von großen amerikanischen Zahlungsdienstleistern und dollarbasierten Stablecoins verringern.

Zugleich wären wir weniger auf die Geschäftsbanken angewiesen. Banken, die zu hohe Risiken eingegangen sind, müssten dann nicht mehr allein deshalb auf Staatskosten gerettet werden, weil andernfalls der Zahlungsverkehr gefährdet wäre. Eine Neufassung des Kreditwesengesetzes könnte nach Einführung des digitalen Euro folgenden, leicht veränderten Passus enthalten:

„Verboten ist: Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung oder digitale Euro zu verfügen.“

Dann wäre die Banken-Geldschöpfung wirksam unterbunden, der digitale Euro würde schnell in Umlauf kommen und damit der Anteil an Zentralbankgeld schnell ansteigen.

Kann der digitale Euro Europas Staaten entschulden?

Wird der digitale Euro so mutlos eingeführt wie bisher bekannt, werden die meisten Bankkunden beim herkömmlichen Bankkonto bleiben. Dann werden die Banken sagen, dass niemand den digitalen Euro wolle. Deswegen müsste jetzt eine intensive politische Debatte über die Einführung des digitalen Euros einsetzen, bisher ist da aber eher Fehlanzeige. Anfangs nannte ich den CDU-Politiker Ludwig Erhard: Er versuchte, den Anteil des Zentralbankgeldes an der umlaufenden Geldmenge möglichst hoch zu halten.

Folge war ein nicht so aufgeblähter Finanzsektor und auch eine werthaltigere Entlohnung der arbeitenden Bevölkerung. Die schrittweise Ersetzung des digitalen Bankengeldes durch den digitalen Euro bietet heute auch die große Chance auf eine weitgehende Entschuldung der europäischen Staaten. Das Potenzial dafür ist im ersten Reformschritt genauso groß wie die aktuell umlaufende Menge an digital gespeichertem Banken-Giralgeld in Europa – das sind ca. 11,3 Billionen Euro (Geldmenge M1 im August 2026).

Denn der neue digitale Euro könnte nach und nach gegen die Geldmenge M1 eingetauscht werden. Dann würde Geld nicht mehr als Kredit an die Banken, sondern als Zuweisung an die Staatshaushalte in Umlauf gebracht werden. Wenn sich dafür ein politischer Wille in Europa bildet, wird sich auch ein rechtlich zulässiger Weg dafür finden. Ein solcher Weg wäre beispielsweise die Emission des digitalen Euro als „Eurocoin“ mit derselben Buchungsmethode wie bei Euro-Münzen. Dabei wird den nationalen Finanzministerien auch heute schon ein direkter Geldschöpfungsgewinn überwiesen. Allerdings machen die Münzen nur noch einen geringen Teil der Geldmenge aus, was bei einem „Eurocoin“ anders werden könnte.

Das Eurozeichen vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt: Der digitale Euro soll das Bargeld ergänzen.

Das Eurozeichen vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt: Der digitale Euro soll das Bargeld ergänzen.

© Florian Wiegand/dpa

Nur durch schuldenfreie Zuweisung von Geld an die Staatshaushalte lässt sich das öffentliche Schuldenproblem nachhaltig lösen, und dies ohne jegliche Enteignungen oder Sparprogramme. Die bisher mit staatlichen Subventionen und Rettungsgarantien verwöhnten Banken müssten sich dann jedoch von ihrer eigenen Geldschöpfung verabschieden und sich als marktwirtschaftlich denkende Unternehmen etablieren.

Dabei könnte ihnen ein Konversionsplan helfen. Schon der berühmte amerikanische Ökonom Irving Fisher hat nach der Finanzkrise 1929, bei der er fast sein gesamtes eigenes Vermögen verloren hat, neu überlegt. So schrieb er im Jahr 1935 in seinem Buch „100-Prozent-Geld“, dass der Staat die Funktion der Geldschöpfung besser erfüllen könne als private Banken, weil er volkswirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stelle und nicht betriebswirtschaftliche.

Den privaten Banken würden nach einer solchen „monetären Zeitenwende“ jedenfalls noch genügend lukrative Geschäftsfelder verbleiben. Zu nennen wären hier Kreditvergabe aus bestehendem Geld und Vermögensverwaltung.

Demokratien brauchen das Geldschöpfungsmonopol

Dass liberale Demokratien auf das riesige Potenzial öffentlicher Geldschöpfung zugunsten von privater schuldenbehafteter Geldemission verzichten, könnte ihnen das Genick brechen. Denn sie können das nicht erfüllen, was die Bürger von ihnen erwarten, egal welche politische Couleur die jeweilige Regierung hat. Es wird oft behauptet, dass demokratische Politik „von den Finanzmärkten“ kontrolliert werden muss, damit sie nicht zu viel Geld ausgibt.

Dabei profitieren Finanzmarktakteure von einer hohen Staatsverschuldung durch hohe Zinseinnahmen und haben deswegen kein Interesse an weniger Verschuldung. Jetzt nennen wir Verschuldung in der politisch verklausulierten Sprache geschönt „Sondervermögen“ (obwohl vor den Wahlen hoch und heilig versprochen wurde, die Verschuldung nicht zu erhöhen).

In der heutigen Krisenstimmung beobachten wir das Aufsteigen von radikalen Parteien, das war nach der großen Finanzkrise 1929 ähnlich. In Frankreich wird eine Präsidentin Marine Le Pen bei den Wahlen 2027 immer wahrscheinlicher, und auch bei uns verlieren die früheren Volksparteien stetig und stark an Stimmen.

Wir sollten uns deshalb, möglichst zusammen mit dem von Unruhen gebeutelten Frankreich, unserer Geldordnung zuwenden und die Einführung des digitalen Euros für einen grundsätzlichen Systemwandel nutzen: eine monetäre Zeitenwende hin zu einem System, das wieder auf Zentralbankgeld basiert und nicht auf privat geschöpftem Geld.

Klaus Karwat ist seit 2012 Vorsitzender des Vereins Monetative e.V. Der Verein fordert ein vollständiges Geldschöpfungsmonopol der Zentralbank und die Beendigung der privaten Giralgeldschöpfung. Karwat ist außerdem Autor des Buches „Schuldenfreies Geld“. Die im Beitrag vertretenen Reformvorschläge entsprechen zentralen Zielen des Vereins. Karwat studierte Politik- und Verwaltungswissenschaften und betreibt eine Kunst- und Musikgalerie in Berlin-Schöneberg.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source geben wir allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

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