Erben wird für viele teurer, egal mit welchem Modell die Unternehmen entlastet werden

Verwandte zahlen für die Wirtschaft

Timot Szent-Ivanyi
3 Min

Wenn sich Politik und Wirtschaft über die Erbschaftsteuer und die Behandlung von Betriebsvermögen im Erbfall streiten, dann muss das den Normalbürger und -erben mit Aussicht auf "Oma ihr klein Häuschen" eigentlich nicht interessieren. Derzeit aber schon. Denn was am Ende für die Wirtschaft vereinbart wird, hat direkte Auswirkungen auf die übrigen Steuerzahler. Schon jetzt lässt sich sagen, dass Erben in vielen Fällen teurer wird.Wie ist der Zusammenhang? Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte Anfang 2005 beim "Jobgipfel" mit der Union beschlossen, die Wirtschaft durch ein sogenanntes Abschmelzmodell zu entlasten. Dabei sollte die Erbschaftsteuer für jedes Jahr des Betriebserhalts um ein Zehntel erlassen werden. Nach zehn Jahren wäre somit die Steuer ganz entfallen. Da das Vorhaben wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr umgesetzt werden konnte, tauchte das Abschmelzmodell im Koalitionsvertrag von Union und SPD wieder auf. Anfang 2007 legte dann aber das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer vor. Die Karlsruher Richter erklärten die Erbschaftsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung für verfassungswidrig, da die Vermögen bei der Erhebung der Abgabe unterschiedlich behandelt werden. Immobilien sind derzeit beispielsweise nur mit etwa 60 Prozent des Verkehrswertes bewertet, auch bei Betriebsvermögen gibt es Abschläge. Die Karlsruher Richter forderten die Politik auf, diese Praxis zu beenden.Verfassungsgerichtsurteil und Abschmelzmodell führen zusammen aber zu unerwünschten Effekten. Vor allem der Mittelstand hat festgestellt, dass künftig viele Unternehmer mehr und nicht weniger Steuern zahlen müssten. Denn der Totalerlass der Erbschaftsteuer lässt sich nach Ansicht des Gesetzgebers nur begründen, wenn zwischen produktivem Vermögen (zum Beispiel Maschinen) und unproduktivem Vermögen (das teure Gemälde im Firmensitz) unterschieden wird. Ersteres soll begünstigt werden, letzteres dagegen nicht. Da die Wertansätze nach dem Karlsruher Urteil höher sein müssen, wären im Zweifel auf die unproduktiven Erbteile künftig höhere Steuern zu zahlen als heute auf das gesamte Erbe.Als Kompromiss ist daher inzwischen das sogenannte Abzinsungsmodell im Gespräch. Dabei soll die Erbschaftsteuer generell erst nach zehn Jahren fällig werden. Wer früher zahlt, bekommt einen Rabatt von bis zu 44 Prozent. Da die Steuer nie ganz erlassen wird, kann auf die Unterscheidung zwischen produktivem und unproduktivem Vermögen verzichtet werden. Zwar ist weiter offen, welches Modell das Rennen macht. Klar ist aber, dass beide Konzepte Steuerausfälle von bis zu 600 Millionen Euro verursachen. Und hier kommt der Nicht-Firmen-Erbe wieder ins Spiel. Denn Union und SPD haben fest vereinbart, dass das Gesamtaufkommen der Erbschaftsteuer von jährlich rund vier Milliarden Euro erhalten bleiben soll. Wenn also die Wirtschaft entlastet wird, muss die fragliche Summe bei den anderen Erben oben drauf geschlagen werden.Gegenwärtig sieht alles danach aus, als ob genau das geschehen werde. So zeichnet sich zwar ab, dass Omas Häuschen auch in Zukunft weitgehend steuerfrei bleibt. Aber das wird nur für enge Verwandte in der Steuerklasse I gelten - Ehegatten, Kinder, Enkel. Für sie wird sich wohl nichts ändern, da die höheren Wertansätze bei Immobilien durch steigende Freibeträge ausgleichen werden. Für Geschwister, Neffen und Nichten (Steuerklasse II) sowie für alle übrigen Erben wie unverheiratete Lebenspartner (Steuerklasse III) wird es dagegen durch eine Absenkung der Freibeträge und/oder die Anhebung der Steuersätze teurer. Somit wird künftig in fast der Hälfte aller Erbfälle die Steuerbelastung zum Teil deutlich steigen.

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