Es ist an der Zeit, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages - nicht allen, aber immerhin der Mehrheit - von Herzen Dank zu sagen: Dank für die Gelassenheit, mit der sie im September die Bürger zur Bundestagswahl rufen, von der die Parlamentarier wissen, dass ihre Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist, und Dank für das Vertrauen in die Duldsamkeit der Wähler, die sich am offenen Verfassungsbruch so wenig stören werden wie an der Möglichkeit, dass die vom nächsten, dem 17. Bundestag gewählte Regierung auf brüchigster Legitimationsgrundlage taumeln wird. Sollte der Entwurf, mit dem die Fraktion der Grünen das Wahlgesetz von der Verfassungswidrigkeit befreien will, heute im Bundestag erwartungsgemäß scheitern, dann muss sich der Wähler ermuntert fühlen, am 27. September den Parlamentariern den gebührenden Dank abzustatten - und der Wahlkabine fernbleiben.Das Bundesverfassungsgericht hat vor genau einem Jahr eine Vorschrift im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Gerügt wurde die aberwitzige Regelung des "negativen Stimmgewichts", wonach der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei zum Sitzverlust im Bundestag für eben diese Partei führen kann. Dieser Effekt entsteht nur im Zusammenhang mit Überhangmandaten. Zu ihnen kommt es, wenn eine Partei durch viele Erststimmen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Ergebnis bei den Zweitstimmen zustehen. Wer ein Direktmandat im Wahlkreis erobert, zieht in jedem Fall in den Bundestag ein, weshalb sich durch die Überhangmandate die Zahl der Abgeordneten erhöht. Lediglich das absurde "negative Stimmgewicht" hatte das Bundesverfassungsgericht kritisiert, vom Gesetzgeber eine entsprechende Änderung gefordert, ihm dafür allerdings Zeit bis 30. Juni 2011 gegeben. Warum die Richter drei Jahre für die Korrektur des Wahlrechts spendierten, blieb ihr Geheimnis. Der von ihnen angeführte Grund erklärt es nicht. Eine kürzere Frist, schrieben sie, berge "die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können". Das war eine eher kuriose Behauptung: Die zehn Mitglieder des Wahlrechtsausschusses des Parlamentarischen Rates benötigten für die Ausarbeitung des Wahlrechtssystems der Bundesrepublik nur 25 Sitzungen zwischen dem 15. September 1948 und dem 5. Mai 1949.Die Situation, die nun entstanden ist, haben die Verfassungsrichter vermutlich jedoch nicht bedacht. Allen Umfragen zufolge darf sich die Union Hoffnungen darauf machen, bei der Bundestagswahl etliche Überhangmandate zu erringen, weshalb sie keinerlei Interesse an einer zügigen Reform des Wahlrechts vor dem 27. September hat. Und die SPD hatte dieses Interesse bei sich auch erst nach einem Blick in die einschlägigen Umfragen bemerkt. Dass sie auf Druck der Union gleichwohl dem Reformentwurf der Grünen nicht zustimmen wird, feiert sie als "Koalitionstreue". Koalitionstreue hat also Vorrang vor Verfassungstreue. Es gilt aber die Ermahnung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU): "Es ist unbedingt erwünscht und bei gutem Willen auch möglich, die Regelung des Wahlrechts noch rechtzeitig zu korrigieren, sodass sie schon bei der nächsten Bundestagswahl Anwendung finden könnte." Wenn's aber am guten Willen fehlt? Dann haben die Wähler im Herbst Gelegenheit, sich herzlich zu bedanken.
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