Die Agrarminister der fünf ostdeutschen Flächenländer erhöhen den Druck auf die Bundesregierung wegen der geplanten Reform der europäischen Agrarförderung. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übergaben am Donnerstag im Bundeskanzleramt einen gemeinsamen Forderungskatalog an Staatsminister Philipp Amthor (CDU).
Die Länder verlangen von der Bundesregierung, sich in den Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2028 gegen verpflichtende Kürzungen für größere Landwirtschaftsbetriebe einzusetzen. Außerdem wollen sie eine verlässliche Finanzierung der Agrarförderung und ausreichende Mittel für die Entwicklung ländlicher Regionen.
Hintergrund ist ein Vorschlag der EU-Kommission für die Förderperiode 2028 bis 2034. Die bisherige Flächenförderung soll durch eine neue degressive Einkommensstützung ersetzt werden. Anders als bislang wären Kürzungen und eine Förderobergrenze für die Mitgliedstaaten verpflichtend.
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EU will Förderung schon ab 20.000 Euro kürzen
Die vorgesehenen Stufen sind erheblich: Bis 20.000 Euro jährlicher Flächenförderung soll es keine Kürzung geben. Auf den Anteil zwischen 20.000 und 50.000 Euro sollen 25 Prozent entfallen, zwischen 50.000 und 75.000 Euro 50 Prozent. Beträge oberhalb von 75.000 Euro sollen um 75 Prozent gekürzt werden. Insgesamt sollen über diese neue flächenbezogene Einkommensstützung höchstens 100.000 Euro je Landwirt und Jahr ausgezahlt werden. Andere Förderinstrumente wie Investitionshilfen oder Agrarumweltmaßnahmen fallen nicht unter diese Obergrenze.
Die EU-Kommission begründet die Reform mit einer gerechteren Verteilung der Agrarmittel. Kleinere und mittlere Betriebe sowie Junglandwirte sollen stärker profitieren. Nach Berechnungen der Kommission erhielten 2023 nur etwa vier Prozent der Begünstigten mehr als 20.000 Euro Direktzahlungen, auf diese Gruppe entfiel allerdings ungefähr die Hälfte der Mittel.
Genau diese Regelung könnte Ostdeutschland überdurchschnittlich hart treffen. Dort sind die Betriebe historisch deutlich größer als im Westen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums bewirtschaftete ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durchschnittlich rund 290 Hektar, in Sachsen-Anhalt waren es etwa 285 Hektar. Bundesweit lag der Durchschnitt bei lediglich 66 Hektar.
Brandenburg rechnet mit 80 Millionen Euro weniger pro Jahr
Besonders drastisch fallen die Berechnungen Brandenburgs aus. Nach Angaben des dortigen Landwirtschaftsministeriums wären knapp 1800 Betriebe von Kappung und Degression betroffen. Das entspricht etwa 37 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe, die jedoch 92 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes bewirtschaften. Brandenburg erwartet bei unveränderter Umsetzung der EU-Pläne rund 80 Millionen Euro weniger Direktzahlungen pro Jahr.
Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) warnte am Donnerstag vor erheblichen Einkommensverlusten für größere und beschäftigungsintensive Betriebe. Dies könne Investitionen und Arbeitsplätze in ländlichen Regionen treffen. Die Bundesregierung müsse sich deshalb in den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene für Änderungen einsetzen.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) verschärfte den Ton. Erfolgreiche, über Jahrzehnte gewachsene Strukturen dürften nicht „ideologischer Engstirnigkeit geopfert werden“, erklärte er. Nach früheren Berechnungen seines Ministeriums könnten in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1000 Landwirtschaftsbetriebe von den geplanten Kürzungen betroffen sein.
Ostdeutsche Betriebsgrößen gehen auf DDR-Strukturen zurück
Die ungewöhnlich großen Betriebe im Osten haben historische Gründe. In der DDR wurden Bauernhöfe überwiegend in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zusammengeführt. Nach der Wiedervereinigung wurden viele dieser Betriebe in Genossenschaften, GmbHs oder andere privatwirtschaftliche Strukturen überführt, ihre großen Flächen blieben jedoch häufig erhalten.
Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) warnte, zusätzliche Kürzungen könnten solche Betriebe wirtschaftlich schwächen und den Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren begünstigen. Besonders arbeitsintensive Bereiche wie die Tierhaltung könnten dadurch unter zusätzlichen Druck geraten.
Die fünf Länder argumentieren außerdem, dass ihre Position inzwischen über Ostdeutschland hinaus Unterstützung findet. Auch die Agrarministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesrat haben sich nach Angaben der Länder gegen eine verpflichtende Kappung und Degression in der vorgesehenen Form ausgesprochen.
EU-Reform ist noch nicht beschlossen
Fest steht die Neuregelung noch nicht. Der Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten beraten. Im Agrarausschuss des Parlaments liegt bereits ein Gegenentwurf vor: Der zuständige Berichterstatter Norbert Lins (CDU) will die verpflichtende Degression streichen und die Obergrenze deutlich anheben.
Sollte sich dagegen der ursprüngliche Vorschlag der Kommission durchsetzen, würden die neuen Regeln zum Beginn der nächsten EU-Förderperiode am 1. Januar 2028 gelten.
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