Die EU-Agrarminister haben sich auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 verständigt. Bei ihrem Treffen am Montagabend in Luxemburg haben sich die 27 Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den nationalen Regierungen künftig mehr Spielraum bei der Vergabe der Subventionen einzuräumen. Die umstrittene Frage, wie viel Geld einzelne landwirtschaftliche Betriebe künftig erhalten dürfen, bleibt allerdings offen.
Aus der GAP fließen derzeit jährlich rund 56 Milliarden Euro in die europäische Landwirtschaft. Die Förderung soll für die Jahre 2028 bis 2034 neu geregelt werden. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die bisherigen Agrarfonds künftig in einem gemeinsamen Finanzierungsrahmen mit anderen europäischen Förderprogrammen aufgehen. Über die konkrete Mittelverwendung sollen die Mitgliedstaaten mehr Einfluss erhalten.
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Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sprach laut der Nachrichtenagentur dpa von einem „Zwischenetappenziel“. Allerdings sei Deutschland nicht mit allen Punkten vollständig zufrieden. Unter anderem verlangte Rainer eine schriftliche Zusicherung der irischen Ratspräsidentschaft zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
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MehrUmstritten bleibt die geplante Begrenzung der Direktzahlungen an große Agrarbetriebe. Nach dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission könnten – je nach Höhe der flächenbezogenen Förderung – bereits Betriebe zwischen 83 und 154 Hektar von Kürzungen betroffen sein. Die Kommission will die Fördergelder stärker auf kleinere und mittlere Betriebe ausrichten. Das würde insbesondere die großflächigen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland betreffen.
Bereits Mitte Oktober hatten die ostdeutschen Bauernverbände vor einem „provozierten Strukturbruch in Ostdeutschland“ gewarnt. Sie kritisierten die geplante Kürzung und Deckelung von Direktzahlungen und forderten ein eigenständiges EU-Agrarbudget von mindestens 500 Milliarden Euro für die Jahre 2028 bis 2034.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Auch die Agrarminister von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten sich Anfang Oktober mit einem gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesregierung gewandt. Sie verlangten, die besonderen Strukturen der ostdeutschen Landwirtschaft bei der Reform stärker zu berücksichtigen.
Ob diese Forderungen in den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden, ist offen. Die EU-Agrarminister haben die Entscheidung über die Höhe der Fördermittel sowie mögliche Obergrenzen ausdrücklich ausgeklammert. Darüber soll im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten EU-Haushalt entschieden werden. Erst anschließend steht fest, welche finanziellen Folgen die Reform für einzelne Betriebe haben könnte.
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