Reformen nicht umgesetzt

EuGH-Gutachten: EU hätte Milliarden an Ungarn nicht freigeben dürfen

Die EU-Kommission gab im Jahr 2023 eingefrorene Gelder an Ungarn frei. Die Kommission schulde den Bürgern eine Erklärung, so die Chefgutachterin am Europäischen Gerichtshof.

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Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Tamara Ćapeta, hat dem Gericht empfohlen, die Entscheidung der EU-Kommission zur Freigabe von rund 10,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn aufzuheben. Die Kommission habe bei ihrer Entscheidung im Dezember 2023 geltendes Recht verletzt und offensichtliche Bewertungsfehler begangen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.

Das Europäische Parlament hatte im März 2024 Klage beim EuGH eingereicht und die Annullierung der Kommissionsentscheidung gefordert. Die Abgeordneten warfen der Brüsseler Behörde vor, die Auszahlung genehmigt zu haben, obwohl Ungarn die geforderten Reformen zur Unabhängigkeit der Justiz nicht vollständig umgesetzt habe.

Generalanwältin Ćapeta folgte dieser Argumentation weitgehend. Die Kommission habe die Freigabe der Mittel erlaubt, ohne zu erklären, warum die Auszahlung erfolgen könne, bevor die geforderten Gesetzesreformen in Kraft getreten seien oder angewendet würden. Zudem habe die Behörde keine ordnungsgemäße Bewertung der Reformen zur Unabhängigkeit des Obersten Gerichts sowie zu den Richterernennungen am Verfassungsgericht vorgenommen.

Ćapeta: Kommission schuldet Bürgern Erklärung

Besonders kritisch bewertete die Generalanwältin die mangelnde Begründung der Kommissionsentscheidung. Selbst wenn eine solche Entscheidung formal nur an den betroffenen Mitgliedstaat gerichtet sei, stünden dahinter größere öffentliche Interessen – nämlich die Auszahlung öffentlicher Gelder. Die Kommission schulde daher nicht nur Ungarn, sondern allen EU-Bürgern eine Erklärung, so Ćapeta.

Den Vorwurf des Machtmissbrauchs durch die Kommission wies die Generalanwältin dennoch als nicht ausreichend belegt zurück.

Gutachten werden häufig befolgt

Die EU hatte im Jahr 2022 die Auszahlung von Geldern aus verschiedenen Fonds an Ungarn ausgesetzt, weil das Land die Anforderungen der EU-Grundrechtecharta nicht erfüllte. Die Kommission legte damals detaillierte Bedingungen fest, die Budapest erfüllen musste – darunter Reformen zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit.

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Das Gutachten der Generalanwältin ist für den Gerichtshof nicht bindend, dennoch folgen die Richter ihm zumeist. Die Richter beginnen nun mit ihren Beratungen. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt, womöglich erst in Monaten erwartet.

Sollte der EuGH der Empfehlung folgen, wäre die Kommissionsentscheidung vom Dezember 2023 nichtig. Die Behörde müsste dann neu über die Freigabe der Mittel entscheiden – und dabei die vom Gericht festgestellten Mängel beheben.

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