Katalonien

Katalonien-Amnestie: EuGH erklärt spanisches Gesetz für EU-rechtskonform

EU-Recht steht der Amnestie für Beteiligte am katalanischen Unabhängigkeitsprozess nicht entgegen. Über die Anwendung im Einzelfall entscheiden weiterhin spanische Gerichte.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
4 Min
Carles Puigdemont gehört zu den bekanntesten Akteuren des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses.

Carles Puigdemont gehört zu den bekanntesten Akteuren des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses.

© Glòria Sánchez/imago

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das spanische Amnestiegesetz für Beteiligte am katalanischen Unabhängigkeitsprozess grundsätzlich gebilligt. In zwei am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteilen entschied die Große Kammer, dass EU-Recht der 2024 verabschiedeten Regelung nicht entgegensteht.

Das Gesetz diene dem Abbau institutioneller und politischer Spannungen und einer Aussöhnung, teilte das Gericht mit. Es sieht vor, bestimmte Verfahren binnen zwei Monaten zu beenden. Diese Frist gilt jedoch nicht, wenn ein spanisches Gericht noch eine Entscheidung des EuGH abwarten muss.

Der spanische Rechnungshof und der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) hatten dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht vorgelegt. Das im Juni 2024 vom spanischen Parlament beschlossene Gesetz erfasst Handlungen im Zusammenhang mit dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 sowie weitere Vorgänge des Unabhängigkeitsprozesses zwischen 2011 und 2023. Das spanische Verfassungsgericht hatte die Regelung im Juni 2025 mit Ausnahme zweier Bestimmungen für verfassungskonform erklärt.

Seit Juni 2018 regiert der Sozialist Pedro Sánchez in Madrid. Seit November 2023 führt der Chef der PSOE ein Minderheitsbündnis mit der Linksallianz Sumar. Um im Parlament Mehrheiten zu erreichen, ist seine Koalition auf die Unterstützung kleinerer Regional- und Linksparteien angewiesen.

Terrorismusvorwürfe können amnestiert werden

Der EuGH entschied, dass die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung von 2017 einer nationalen Amnestie für Terrorismusdelikte nicht entgegenstehe, sofern die Taten nicht vorsätzlich schwere Menschenrechtsverletzungen verursacht hätten. Die konkrete Abgrenzung, welche Taten von der Amnestie ausgenommen sind, obliege den zuständigen nationalen Gerichten.

Das Urteil ist besonders relevant für zwölf Mitglieder der sogenannten Comités de Defensa de la República (CDR), gegen die vor der Audiencia Nacional wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Herstellung von Sprengstoff und versuchter schwerer Sachbeschädigung ein Strafverfahren läuft.

Die Audiencia Nacional hatte im November 2024 die Anwendung der Amnestie ausgesetzt und Zweifel geäußert, ob das spanische Gesetz mit der EU-Richtlinie vereinbar sei. Der Generalanwalt des EuGH hatte im November 2025 für eine Vereinbarkeit plädiert.

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Zur Frage möglicher Auswirkungen auf den EU-Haushalt stellte der Gerichtshof fest, dass eine Amnestie für Ausgaben rund um das katalanische Referendum die finanziellen Interessen der Union nicht beeinträchtige.

Vom verbotenen Referendum zum Amnestiegesetz

Die Wurzeln des Unabhängigkeitsprozesses reichen bis 2010 zurück, als das spanische Verfassungsgericht Teile des katalanischen Autonomiestatuts kippte. In den Folgejahren organisierten Bürgerbewegungen Massendemonstrationen, ab 2012 forderte die Regionalregierung ein Selbstbestimmungsreferendum.

Am 1. Oktober 2017 setzte die katalanische Regionalregierung unter Präsident Carles Puigdemont eine bindende Abstimmung an. Das spanische Verfassungsgericht hatte das Referendum zuvor ausgesetzt. Die konservative Zentralregierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy schickte Tausende Polizisten nach Katalonien. Bilder von Polizeigewalt gegen Wähler gingen um die Welt.

Nach Angaben der Regionalregierung stimmten rund 2,3 Millionen Menschen ab, etwa 90 Prozent für die Unabhängigkeit – Gegner boykottierten die Abstimmung weitgehend.

Am 27. Oktober 2017 erklärte das katalanische Regionalparlament die Unabhängigkeit. Madrid aktivierte noch am selben Tag erstmals in der spanischen Demokratie Artikel 155 der Verfassung, setzte die Regionalregierung ab, löste das Parlament auf und ordnete Neuwahlen an. Puigdemont floh nach Belgien und entzog sich der spanischen Justiz.

Andere Anführer wie der frühere Vizepräsident Oriol Junqueras wurden 2019 unter anderem wegen Aufruhrs und Veruntreuung zu langen Haftstrafen verurteilt. 2021 begnadigte die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez die inhaftierten Separatistenführer.

Nach der Parlamentswahl 2023 war Sánchez für seine Mehrheit auf die Stimmen katalanischer Abgeordneter angewiesen und verhandelte mit ihnen ein Amnestiegesetz. Kritiker sahen darin einen politischen Handel zulasten des Rechtsstaats, Befürworter einen Schritt zur Überwindung der Krise. Das Parlament beschloss die Regelung 2024.

Der EuGH entscheidet nicht selbst über anhängige Verfahren. Über die konkrete Anwendung der Amnestie müssen weiterhin die spanischen Gerichte befinden.

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