FDP kündigt Anhörung von Experten im Bundestag an

Schäuble plant BKA-Gesetz bis Sommer

Sigrid Averesch AFP
2 Min

BERLIN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur heimlichen Online-Durchsuchung hat die Detailarbeit zur gesetzlichen Umsetzung begonnen. Bereits gestern trafen sich Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Justizministeriums, um die Vorgaben der Karlsruher Entscheidung in den Gesetzentwurf einzuarbeiten, mit dem das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusabwehr neue Befugnisse erhalten soll. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums könnte der Bundestag noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf verabschieden.Dass dieser Zeitplan aufgeht, ist aber zweifelhaft. Die FDP-Fraktion kündigte an, zum BKA-Gesetz im Bundestag Sachverständige anzuhören. "Eine Sachverständigenanhörung ist zwingend nötig", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung. Nicht nur das heikle Thema der heimlichen Online-Durchsuchung gebiete dies. "Wir müssen auch sehr sorgfältig prüfen, ob die Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält", sagte Stadler. Darüber hinaus seien die neuen BKA-Befugnisse kritisch zu beleuchten. Mit dem Gesetz sollen die Ermittler unter anderem die Rasterfahndung einsetzen können. Ein Expertenanhörung muss erfolgen, wenn die Opposition dies beantragt.SPD und Grüne forderten gestern, den Schutz der privaten Computersphäre im Grundgesetz zu verankern. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch dem heimlichen Ausspähen von Festplatten privater Computer Grenzen gesetzt. So müssen Hinweise auf eine konkrete Gefahr für ein schweres Rechtsgut vorliegen. Neben einer richterlichen Genehmigung verlangt das Gericht die Löschung privater Daten. Dies erfordert eine Datenauswertung durch Richter.Richter: Schmerzgrenze erreichtNach Einschätzung des Deutschen Richterbundes können die Gerichte diese Kontrollaufgaben derzeit nicht leisten. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Deshalb sei es illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank. Derzeit würden 4 000 Richter und Staatsanwälte fehlen.Die Internetwirtschaft hält die Anwendung heimlicher Online-Durchsuchungen für fraglich. "Die technische Umsetzung ist noch völlig offen", sagte Hannah Seiffert vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco der Berliner Zeitung. Nur mit sehr großem Aufwand sei dies überhaupt möglich. Sie begrüßte das Urteil als zeitgemäß. Dabei verwies Seiffert auch auf politische Gedankenspiele, die Industrie zu verpflichten, mit Hilfe von Spezialprogrammen ("Backdoor") Sicherheitsbehörden Zugang zu privaten PCs zu verschaffen. "Diese Spekulationen sind mit dem Urteil vom Tisch", sagte Seiffert. (mit AFP)------------------------------Foto: Heimlich über die Schulter zu schauen, wird dem Staat sehr erschwert.

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