Fehlt nur der richtige Kläger

Christian Bommarius
2 Min

Nicht die Klage gegen den Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert - gescheitert sind allein die Kläger. Und deren Scheitern war vorauszusehen. Zur Organklage, mit der zwei Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion den entsprechenden Beschluss des Parlaments zu Fall bringen wollten, sind nach ständiger Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts nur Fraktionen berechtigt, nicht einzelne Abgeordnete.Die Entscheidung nimmt der Klage nichts von ihrer Relevanz. Man muss den Tornado-Einsatz nicht einmal aus politischen oder militärischen Gründen verwerfen, um schwerwiegende Bedenken an seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit zu haben. Die Umwandlung der Nato von einem Verteidigungsbündnis zu einem Anti-Terrorbündnis ist nicht zu bestreiten; zu bestreiten ist aber, ob das Zustimmungsgesetz des Bundestags von 1955 zum Nato-Vertrag diesen Umbau legitimiert. Zwar hat das Verfassungsgericht im Jahr 2001 entschieden, zumindest das Nato-Konzept von 1999 sei noch vom Zustimmungsgesetz gedeckt gewesen. Aber der sogenannte Krieg gegen den Terror ist erst danach erklärt, der Umbau der Nato erst danach forciert worden. Die Klage gegen den Beschluss des Bundestags war ausgezeichnet formuliert und begründet. Nur der richtige Kläger hat gefehlt. Warum die Linksfraktion - die geschlossen gegen den Tornado-Einsatz stimmte - noch nicht in Karlsruhe vorstellig geworden ist, bleibt ihr Geheimnis.

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