In Erfurt hat ein Angler am Mittwoch statt eines Fisches eine Geldbörse aus dem Gera-Flutgraben nahe dem Hauptbahnhof gezogen, wie die Bundespolizeiinspektion Erfurt mitteilte. Der Mann gab das Portemonnaie am Hauptbahnhof bei einer Streife ab.
Anhand der Karten und Ausweise im Inneren ermittelten die Beamten die Eigentümerin, eine 38 Jahre alte Frau aus den USA. Sie hatte den Diebstahl ihrer Geldbörse bereits angezeigt. Die Bundespolizeiinspektion Erfurt erreichte die Frau, die Gegenstände gehen an sie zurück.
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Ob der Angler etwas von seinem Fund hat, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach Paragraf 971 BGB kann ein Finder vom Eigentümer Finderlohn verlangen: fünf Prozent vom Wert der Sache bis 500 Euro und drei Prozent von dem Wert, der darüber liegt. Hat die Sache nur für den Eigentümer einen Wert, wird der Lohn nach billigem Ermessen bestimmt. Der Anspruch entfällt, wenn der Finder den Fund verheimlicht oder nicht meldet; nach Paragraf 965 BGB muss er den Verlierer oder, wenn dieser unbekannt ist, die zuständige Behörde unverzüglich informieren.
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Dieser Artikel wurde mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt. Die Qualitätskontrolle erfolgte durch Mario Jacob.