GENDIAGNOSTIK - Der Streit um DNA-Tests hat die Bundesregierung erreicht. Justiz- und Innenminister sind uneins, ob aus dem Test der Fingerabdruck der Zukunft werden soll. Auch die nationalen Regelungen in Europa unterscheiden sich deutlich.

Zypries kontra Schily

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN, 20. Januar. Die Reaktion aus dem Bundesjustizministerium kam prompt. Kaum hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angekündigt, sein Ministerium werde eine Gesetzesformulierung erarbeiten, wie die Gen-Analyse ausgeweitet werden kann, gab Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Erklärung ab. Nach der Konferenz der Justizminister im April werde sie einen Gesetzentwurf vorlegen, kündigte sie an. Die Botschaft war klar: Das Justizressort und nicht das Innenministerium ist in diesem Bereich federführend. Sie strebe eine größtmögliche, sinnvolle Nutzung der Genuntersuchungen an, erklärte Zypries. "Selbstverständlich kann dazu jeder Diskussionsbeiträge liefern, auch der Bundesinnenminister", bemerkte sie mit einem Seitenhieb auf Schily. Damit hat der politische Streit um Gentests nun auch die Bundesregierung erreicht. Dabei geht es nicht allein darum, dem Drang Schilys zu begegnen, in andere Ministerien hinein zu dirigieren. Auch inhaltlich vertreten Schily und Zypries unterschiedliche Haltungen.Schily hat sich in der Debatte auf die Seite der Union gestellt. Er möchte Gen-Analysen als erkennungsdienstliches Mittel einsetzen, genau wie heute einen Fingerabdruck oder ein Foto. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Behandlung aber sind nicht hoch. Die Staatsanwaltschaft, selbst Polizeibeamte können den Fingerabdruck eines Verdächtigen abnehmen lassen, der auf die Wache mitgenommen wird. Bedingung ist lediglich, dass die Person einer Straftat beschuldigt wird und die Maßnahme entweder zur Identifizierung oder zum Vergleich von Tatortspuren nötig ist. Somit kann die Polizei schon von einem des Fahrraddiebstahls Verdächtigen einen Fingerabdruck verlangen.Genau dies aber geht der Justizministerin zu weit. Sie verweist nicht nur auf die Grundrechte, da es sich bei DNA-Analysen um Erbmaterial handelt. Zudem soll nicht das Genmaterial jedes Verdächtigen gespeichert werden. Vielmehr hält sie die Prognose für unverzichtbar, dass von dem Verdächtigen eine Wiederholungsgefahr ausgeht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber darf diese nicht allgemein gelten, nach dem Motto, ein mal straffällig, immer straffällig. Vielmehr muss die Gefahr einer Wiederholungstat in jedem Einzelfall begründet sein. Zypries muss durch die Debatte um Genanalysen bei Verdächtigen aber noch eine andere Auswirkung fürchten. Ihr Ministerium erarbeitet derzeit das Gendiagnostik-Gesetz. Und da hat sich Zypries festgelegt: Jeder muss selbst über den Umgang mit seinen genetischen Daten bestimmen können. Deshalb tritt sie für das umstrittene Verbot von heimlichen Vaterschaftstests ein. Wenn sie aber einer erheblichen Ausweitung der Gentests in anderen Bereichen umfassend zuließe, hätte dies auch Rückwirkungen auf das Gendiagnostik-Gesetz. Genau das kann Zypries nicht wollen.------------------------------Foto: Eine Laborantin begutachtet eine DNA-Probe. Die Ausweitung der Tests erzeugt Hoffnungen und Ängste zugleich.

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