Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Richterin oder Staatsanwältin in Hessen kein Kopftuch tragen darf. Insbesondere im Kontakt mit Zeugen oder Klägern widerspreche ein religiöses Kleidungsstück dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität, so das Gericht.
Mit dem Urteil wies die erste Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage einer muslimischen Rechtsanwältin ab. Diese bewarb sich für das Amt als Richterin und wurde vom hessischen Justizministerium wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Die Klägerin sieht für sich das ständige Tragen als religiös verbindlich an. Im Bewerbungsverfahren hatte sie auf Nachfrage angegeben, dass sie nicht bereit sei, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen.
Gericht: Berufsverbot ist akzeptabel
Der Klägerin ist mit dem Urteil der Zugang zum Richteramt in Hessen faktisch verwehrt. Aber das Gericht sieht ein solches Berufsverbot als geringen Eingriff an. Es argumentiert laut Legal Tribune Online, dass sich die Klägerin „freiwillig und in Kenntnis der bestehenden Regelungen für den Justizdienst entschieden“ hat. Auch müsse sie das Kopftuch nur bei Kontakt mit am Verfahren Beteiligten ablegen.
Das Verwaltungsgericht folgte damit der Begründung des Justizministeriums. Die staatliche Neutralität und die negative Religionsfreiheit Dritter habe unter diesen Umständen Vorrang vor der Religionsfreiheit der Klägerin.
Berufung vor dem Verfassungsgericht möglich
Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen grundsätzlich zulässig ist, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Schöffin anhängig, der ebenfalls das Kopftuchtragen untersagt wurde.
Berlin: Kopftuch bald auch für Polizistinnen und Richterinnen?
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Urteil in Hessen: Auswirkungen auf Berliner Debatte
In Berlin tobt derzeit eine Debatte um das Kopftuchverbot von Lehrerinnen. Der Senat plant, das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen zu lockern. Geplant ist eine Einzelfallprüfung, um konkrete Gefährdungen des Schulfriedens auszuschließen. Mit diesem Urteil könnte auch eine pauschalere Regelung durchsetzbar sein, sollte das Urteil aus Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Eine konkrete Gefährdung des öffentlichen Friedens müsste dann eigentlich nicht mehr nachgewiesen werden. Um eine Berufung zu verhindern, genügt es dann wahrscheinlich, sich auf das Neutralitätsgebot des Staates zu berufen. (mit dpa)
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