Es kann sein, dass Sie den Namen Julian Assange noch nie gehört haben. Das Jahr 2010, als quasi jeder Mediennutzer diesen sehr wohl kannte, ist für junge Menschen graue Vergangenheit. Leitmedien haben in den letzten Jahren nur sporadisch, das Fernsehen fast nichts über das Schicksal des Gründers von der Medienagentur Wikileaks berichtet.
Das Asyl des australischen Journalisten in der Botschaft Ecuadors in London 2012-2019 liegt fünf Jahre zurück. Warum war er dorthin geflohen? Am 11. April 2019 wurde Assange durch britische Polizisten aus der Botschaft verschleppt. Warum geschah das?
Seitdem gibt es in größeren Abständen Berichte über ein Auslieferungsverfahren in London. Warum wollen die USA seine Auslieferung erreichen? Und warum sollte mich das Schicksal eines Journalisten interessieren, der seit fast fünf Jahren wie ein Terrorist behandelt im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh einsitzt?
Wie wichtig ist der Ausgang der für die Öffentlichkeit als Gerichtsverfahrens daher kommenden Auseinandersetzung für Presse- und Meinungsfreiheit?
Showdown: Die letzte Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange
Am 20. und 21. Februar findet die letzte Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen den Gründer von Wikileaks vor zwei Richtern am Royal Court of Justice in London statt. Das ist zugleich der Kulminations- und Endpunkt einer seit 2012 auf britischem Boden ausgetragenen – äußerlich rein juristischen – Schlacht. Wird dieser Einspruch abgelehnt, kann Julian Assange innerhalb von 24 Stunden an die USA ausgeliefert werden.
Dort wollen die USA den australischen Journalisten vor einem Geschworenengericht in Virginia des Verrats von Staatsgeheimnissen in 17 Fällen und in einem Fall des Eindringens in Computersysteme anklagen und zu einer Haftstrafe von insgesamt 175 Jahren – die Strafmaße der einzelnen Anklagepunkte werden einfach summiert – in einem US-Hochsicherheitsgefängnis verurteilen.
Zur Erinnerung: Die 2010 gleichzeitig von Wikileaks im Internet und Medien wie New York Times, Guardian und Spiegel veröffentlichten Dokumente betrafen Originalberichte des US-Militärs vom Kriegsgeschehen in Afghanistan (Afghan War Logs) und im Irak (Iraq War Logs), interne Vorschriften zu den Abläufen im Militärgefängnis Guantánamo (Gitmo Files) sowie die interne Kommunikation zwischen US-Botschaften und -Konsulaten mit dem US-Außenministerium (Cable Leaks); also Protokolle über Kriegsverbrechen und Einblicke in den Lauf der Regierungsmaschinerie. Der Kaiser war plötzlich nackt.
Die Dokumente waren Wikileaks über verschlüsselte Kanäle zugespielt worden. Echtheit – und Brisanz – der Dokumente stehen bis heute außer Zweifel. Die USA haben nicht ohne Grund ihre politische und ökonomische Macht eingesetzt, um Ecuador, in deren Botschaft Assange von 2012 bis 2019 Asyl erhalten hatte, von dessen Entzug zu „überzeugen“.
Der Fall Julian Assange: Journalismus auf der Anklagebank
Stella Assange in Berlin: Julian hat es mit einer rachsüchtigen Macht zu tun
Julian Assange: Ein gewöhnliches Gerichtsverfahren?
Politiker, zur Stellungnahme im Fall Julian Assange aufgefordert, verweisen gern auf das laufende juristische Verfahren in London - als würde es sich um einen unanfechtbaren, unabhängigen, also quasi objektiven Prozess handeln; also einen Vorgang, der nach transparenten Regeln zu einem nachvollziehbaren gerechten Resultat führt.
Außenministerin Annalena Baerbock, die sich noch vor der Bundestagswahl am 14.09.2021 auf Abgeordnetenwatch.de für die sofortige Freilassung des australischen Journalisten ausgesprochen hatte, ließ am 09.02.2022 auf Parlamentsanfrage mitteilen „Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und des Vorgehens der britischen Justiz zu zweifeln.“
Julian Assanges Frau Stella vor einem Wandgemälde, das ihm zu Ehren in Neapel enthüllt wurde.
© Antonio Balasco/Imago
Der australische Premierminister Anthony Albanese, der mehrfach zur Behandlung seines Mitbürgers „Enough is enough“ öffentlich verkündet hat, überlässt konkrete Maßnahmen seinem Justizministerium – von dem keine Bemühungen zur Freilassung des Australiers bekannt sind. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lehnte es ab, sich vor Abschluss des Verfahrens vor britischen Gerichten mit dem Fall Assange zu beschäftigen.
Das Verfahren ist allerdings alles andere als ein normaler Prozess. Ein Journalist Australiens wird nach Intrigen von vier Staaten (außer den USA, Schweden, Ecuador und Großbritannien), seit 2019 in Auslieferungshaft festgehalten. Damit dieser Artikel kein Kriminalroman wird, sei für Interessierte auf zwei Bücher*1 verwiesen.
An dieser Stelle folgt ein Vergleich der Verhaltensweisen der Hauptakteure Großbritannien und USA bei früheren Auseinandersetzungen mit ihrem Vorgehen im Fall Assange. Die Kapitel zu Großbritanniens werden um die kafkaeske Timeline des Verfahrens ergänzt.
Zusätzliche Informationen zu Rechtsorganen der USA und von Repräsentanten dieses Staates geplante außergerichtliche Maßnahmen verstärken das Vertrauen in ein faires Verfahren nach international anerkannten Rechtsnormen und menschlichen Haftbedingungen aufseiten des Klägers nicht.
Großbritannien I: Zwei Auslieferungsverfahren in London
Vor wenigen Monaten, am 11. September, gab es nicht nur Anlass, sich an 9/11, sondern auch an den 50. Jahrestag des von General Augusto Pinochet 1973 inszenierten Putsches gegen den sozialistischen Präsidenten Chiles, Salvador Allende, zu erinnern.
Auf Befehl Pinochets wurden tausende Anhänger der gestürzten Regierung verfolgt, gefoltert und mindestens 3000 ermordet. Er ließ Gefangene aus Hubschraubern über dem Meer abwerfen. Seither kennt das Völkerrecht eine neue Kategorie – „forced disappearance“. Für diese Verbrechen saß der General nicht einen Tag in einem chilenischen Gefängnis.
Ein spanischer Rechtsanwalt hätte ihm 1998 fast zum Verhängnis werden können. Baltasar Garzón stellte am 15.10. einen Auslieferungsantrag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und eben „gewaltsamem Verschwindenlassens“ an die britische Justiz, als sich Augusto Pinochet in London aufhielt. Trotz Protestes der chilenischen Regierung wird er einen Tag später in einem Krankenhaus, wo er sich zur Behandlung aufhielt, festgenommen. Anthony Blair, damals britischer Premier, erklärte, dass es sich um „einen rein juristischen Vorgang“ handele.
Allerdings wartete der chilenische General auf seinen Prozess nicht in Belmarsh, sondern wegen seines vorgeblich schlechten Gesundheitszustands unter Hausarrest auf Wentworth in Surrey. Hier wurde er auch von Margaret Thatcher besucht, deren Krieg um die Falklandinseln gegen Argentinien er 1982 unterstützt hatte. Vor britischen Gerichten kam es während des 503-tägigen Zwangsaufenthaltes von Pinochet zu einem theatralischen Tauziehen mittels verschiedener Gutachten zum Gesundheitszustand des Generals.
Der spanische Rechtsanwalt Baltasar Garzón ist unter anderem für die Anklage gegen Augusto Pinochet bekannt.
© Beowulf Sheehan/Imago
Am 2. März 2000 wurde Augusto Pinochet vom damaligen Innenminister Jack Straw aus „humanitären Gründen“ begnadigt und am gleichen Tag von einer bereitstehenden chilenischen Militärmaschine ausgeflogen. An Board gelangte er im Rollstuhl. Den triumphalen Empfang in Santiago de Chile genoss der General stehend.
Wie anders handelt die britische Justiz im Fall des Auslieferungsersuchens der USA, die Julian Assange nicht wegen Massenmordes, sondern wegen Spionage nach dem Espionage Act*2, einem Gesetz aus dem Jahr 1917, anklagen. Seine Begnadigung aus gesundheitlichen Gründen wurde von der britischen Innenministerin Priti Patel abgelehnt, der Auslieferungsbeschluss am 17.06.2022 unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt saß Julian Assange bereits über drei Jahre in Einzelhaft in Belmarsh. Und das trotz von zwei, den UN Sonderermittler Nils Melzer bei seinem Besuch am 09.05.2019 begleitenden, medizinischen Experten aufgrund weißer Folter festgestellten schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sowohl in den USA als auch in Großbritannien wird der Verrat von Staatsgeheimnissen von denselben Behörden und Gerichten verfolgt, die auch für Terrorismus zuständig sind. Das hat Folgen für Haftbedingungen und Strafmaß.
Großbritannien II: Recht oder Willkür?
Die Folgerungen aus dem Vergleich der beiden Verfahren sprechen für sich. Es gibt weitere Argumente, die eine Auslieferung ausschließen sollten. Das diesbezügliche Abkommen zwischen UK und USA von 2003 verbietet die Auslieferung von Personen, die im Zielland den Status politischer Gefangener haben würde. Dies wäre für den australischen Journalisten in den Vereinigten Staaten der Fall. Die USA ihrerseits müssten nämlich mit einer Verurteilung gegen ihre eigene Verfassung, genauer, deren ersten Zusatz*3, verstoßen – dies wäre nur mit politischer Notwendigkeit begründbar.
Der britische Extradition Act von 2003 enthält in Sektion 81 die ultimative Forderung, dass jedes Gericht in der Welt nicht nur Folter als Verbrechen zu betrachten hat, sondern verantwortlich dafür ist, Berichte über Folter anzuhören und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um zu verhindern, dass sie sich wiederholt. Folter allerdings hatte der österreichische Sonderberichterstatter Melzer bereits dokumentiert. Die Zusicherung humaner Haftbedingungen in einem amerikanischen Supermax-Gefängnis, gegeben durch US-Vertreter im Auslieferungsverfahren, ist das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wurde.
Das Erstaunliche der 12-jährigen Odyssee durch Botschaftsasyl und Einzelhaft besteht darin, dass Julian Assange überhaupt noch lebt. Denn sein Gesundheitszustand hat sich seit der Diagnose von 2019 bei unveränderten Bedingungen natürlich nicht verbessert. Ein leichter Schlaganfall wurde diagnostiziert. Alice Jill Edwards, amtierende Sonderberichterstatterin für Folter der UN, forderte die Regierung des Vereinigten Königreichs am 6. Februar dieses Jahres auf, den Gefangenen nicht an die USA auszuliefern. Denn „er leidet an einer lang anhaltenden und wiederkehrenden depressiven Störung und ist selbstmordgefährdet.“
Julian Assange lebte sieben Jahre lang in der Botschaft von Ecuador in London. Am 11.4.2019 wurde er verhaftet.
© Imago
Weiter: Ein britisches Gericht verwarf den Plan der britischen Regierung, Abschiebungen nach Ruanda auszuführen. Das Argument: Britische Gerichte haben nach der Überstellung solcher Personen keine Handlungsmöglichkeit, falls deren Behandlung im Zielland nicht den gegebenen Zusagen der dortigen Regierung entspräche. Gleiches gilt für Julian Assange. Kein britisches Gericht könnte, den Zusagen der USA im Auslieferungsverfahren widersprechend, angeordnete Verschärfungen der Haftbedingungen in einem Supermax-Gefängnis verhindern. Auf diesen Widerspruch nimmt der Brief australischer Abgeordneter an den britischen Innenminister James Cleverly vom 11. Januar 2024 Bezug.
USA I: Zwei Journalisten veröffentlichen US-Staatsgeheimnisse
Vor mehr als 50 Jahren, 1971, publizierte Daniel Ellsberg, Top-Level Pentagon Consultant, tausende klassifizierte Dokumente bei achtzehn Zeitungen, die „Pentagon Papers“. Diese enthielten Beweise zu Kriegsverbrechen und Verluste der USA im Vietnamkrieg und belegen Lügen seitens des Staates, diese zu verbergen. Die Zeitungen, unter ihnen die New York Times, von den Behörden mit einer Unterlassungsanordnung konfrontiert, setzten 1971 ihr Recht, die Dokumente zu drucken, mit Verweis auf den Ersten Verfassungszusatz (First Amendment) gerichtlich durch.
Nixon und Kissinger („Ellsberg ist der gefährlichste Mann in den USA“) beschlossen, den Journalisten zu diskreditieren. Eine Gruppe ehemaliger CIA Mitarbeiter brach bei seinem Psychiater ein, um nachteilige Informationen über ihn zu finden. Als die gleiche Gruppe beim Einbruch in Büroräume des Democratic National Committee aufflog, wurde auch der bei Ellsbergs Arzt in Kalifornien publik.
Das Gerichtsverfahren nach Abschnitt 793 des Espionage Act gegen den Whistleblower, dem 115 Jahre Gefängnis drohten, brach zusammen. Außer dem Versuch der illegalen Beschaffung von Beweismitteln durch die Regierung waren auch illegale Abhörmaßnahmen Grund für die Einstellung.
Die 18 Anklagen gegen Julian Assange, auf die sich das Auslieferungsersuchen der USA in London beziehen, sind im Second Superseding Indictment aufgelistet. Sie beinhalten einen Punkt wegen Computer Hacking sowie 17 Punkte wegen des Veröffentlichens von Staatsgeheimnissen (Guantánamo-Dokumente, Botschaftsdepeschen, Akten der Nationalen Verteidigung, Protokolle von militärischen Operationen in Afghanistan und Irak).
Dagegen gibt es Einspruch im US-Repräsentantenhaus selbst. Am 13. Dezember vergangenen Jahres wurde von sechs republikanischen und zwei demokratischen Abgeordneten im Repräsentantenhaus die Resolution H.Res. 934 eingebracht, in der mit den folgenden Argumenten die sofortige Einstellung des gesamten Verfahrens gefordert wird:
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Wie im Fall Ellsberg sind auch bei dem von Assange sowohl das illegale Beschaffen von Unterlagen als auch ungesetzliche Abhörmaßnahmen nachgewiesen. Während der Zeit des Aufenthalts des Australiers in der ecuadorianischen Botschaft wurden er und seine Besucher, darunter seine Anwälte, durch die mit der CIA zusammenarbeitende spanische Sicherheitsfirma UC Global überwacht und abgehört. Unterlagen und Daten mitgeführter elektronischer Geräte wurden kopiert. UC Global war von der Regierung Ecuadors mit der Gewährleistung der Sicherheit der Botschaft beauftragt, stellte aber die auf ihrem Server abgelegten Informationen auch der CIA zur Verfügung.
Beim Prozess gegen UC Global in Madrid bestätigte ein Mitarbeiter dieser Firma die Überwachung von Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London.
In den USA hat ein Richter eine Anklage gegen die CIA wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte von US-Bürgern durch illegale Überwachung während ihrer Besuche in der Botschaft Ecuadors zugelassen. In Analogie zum Prozess gegen Daniel Ellsberg müsste die Anklage gegen Assange wegen unrechtmäßiger Ermittlungsmethoden abgelehnt und für ungültig erklärt werden.
Ellsberg schrieb über Assange: „Ich war der erste Whistleblower, der mit dem Espionage Act verfolgt wurde und nun ist er der erste [der nach dem Espionage Act] wegen Publizierens verfolgt wird.“
Al Jazeera veröffentlichte eine prägnante Gegenüberstellung der beiden Verfahren.
USA II: Der Umgang mit Gegnern - Rechtsverständnis, Gerichte & Strafen
Die USA sind die stärkste Militär- und Wirtschaftsmacht der Welt. Wer wesentlichen Interessen offen zuwider handelt, kann mit reflexartigen Drohungen konfrontiert oder Zielscheibe von Geheimdiensten werden.
Das geschah Wikileaks schon kurz nach den Veröffentlichungen der „Afghan & Iraq War Logs“. Der Republikaner Newt Gingrich nannte Julian Assange „Terrorist“*4. Was das bedeutet, ist nach 9/11 klar. Auch Joe Biden bezeichnete ihn als „High-Tech Terroristen“*5.
Noch deutlicher wird die Herangehensweise, Probleme ohne Umwege mit Gewalt aus der Welt zu schaffen, 2017 nach der Veröffentlichung der CIA-Hacking Tools „Vault7“.
Eine Reaktion der CIA und ihres damaligen Direktors Mike Pompeo bestand in dem Plan, Julian Assange aus der Botschaft Ecuadors, in der er sich zu der Zeit aufhielt, zu entführen und entweder über ein Drittland in die USA zu bringen oder sofort zu erschießen.
Dass britische Richter in Erwägung ziehen, einen Gefangenen in ein Land zu überstellen, dessen Geheimdienst ihn ermorden wollte, sollte ausgeschlossen sein. Würde Assange ausgeliefert werden, fände sein Prozess vor der Grand Jury in Alexandria, Bundesstaat Virginia, statt. Was unterscheidet ein Gerichtsverfahren vor einer Grand Jury von einem Verfahren vor einem europäischen Gericht?
Geschworenengerichte gibt es in den USA seit ihrer Gründung 1776. Allerdings arbeiten Gerichte dieser Art gegenwärtig nur noch in zwei Staaten der Welt – in den USA und Liberia. Verfahren werden nach intransparenten Regeln, mit für den Angeklagten eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Würde Assange ausgeliefert werden, fände sein Prozess vor der Grand Jury in Alexandria, VA, statt.
© Kevin Dietsch/Imago
Die Anwälte von Assange haben vor dem Geschworenengericht nicht das Recht vorzubringen, dass er die Dateien im öffentlichen Interesse publizierte. Die Jury könnte auch nicht erfahren, ob und wie die Informationen der Öffentlichkeit von Nutzen waren. Angeklagte dürfen nicht erklären, welche Motive sie für ihr Handeln hatten. Eine Verteidigung im klassischen Sinne ist nicht möglich. In den letzten Jahren ist jeder, der vor diesem Gericht nach dem Espionage Act angeklagt wurde, zu langjähriger Haft in Maximum Security Gefängnissen verurteilt worden.
Für die Gefangenen der USA in Guantánamo gab es eine weitere Besonderheit – exterritoriale Militärgerichte. Bei den Verfahren sind die Rechte der Angeklagten stark eingeschränkt. Bei Prozessen bis 2005 wurden sogar Geständnisse, die unter Folter zustande gekommen waren, berücksichtigt.
Zum Abschluss ein Blick auf mögliche Strafmaße bei Prozessen in den USA. Diese gehören neben Saudi-Arabien, Nordkorea, China zu den Staaten, in denen die Todesstrafe noch angewendet wird. Absurde Strafmaße wie angedrohte 175 Jahre für Assange oder 115 Jahre gegen Ellsberg sind in Wahrheit Todesstrafen. In Deutschland kommen selbst lebenslänglich Verurteilte meist nach 15 Jahren frei, nur schwerste Fälle anschließend in Sicherungsverwahrung.
Holger Stark am 5. Januar dieses Jahres in der Wochenzeitung Die Zeit: „Wer die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten infrage stellt, und sei es nur durch eine Veröffentlichung, der muss mit den härtesten denkbaren Konsequenzen rechnen. Wann jemand gefährlich wird, entscheidet die US-Regierung. In diesem Sinne ist Julian Assange ein politischer Gefangener.“*6
„WikiLeaks beendet Kriege“: Deswegen sollte Julian Assange ein freier Mann sein
Falls Julian Assange etwas passiert, will ein Russe Kunst im Wert von 40 Millionen Dollar zerstören
Blick in die Milchglaskugel: Tag X und danach?
Die lange Verfahrensdauer weist auch auf eine gewisse Ratlosigkeit der britischen und US-Behörden hin, wie der Fall ohne Imageverlust zu Ende gebracht werden kann. Dafür ist die nicht nachlassende öffentliche Aufmerksamkeit durch Erklärungen von Journalisten und Politikern, (leider) seltene Beiträgen der Leitmedien, Buchveröffentlichungen, Filmdokumentationen, Aktionen von Abgeordneten in Australien, den USA, Großbritannien und Deutschland sowie die seit Jahren regelmäßig stattfindenden Mahnwachen in vielen Städten, auch in Deutschland, verantwortlich. In zahlreichen Online-Zeitungen und Blogs sowie in den sozialen Medien wird das Schicksal des australischen Journalisten aufmerksam begleitet.
Auch am Tag X, dem 20. Februar, finden eine Vielzahl von Veranstaltungen statt.
Was kommt danach?
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Ein hartes Urteil
Der spanische Rechtsanwalt Baltasar Garzón war 2009 an den Anklagen gegen US-amerikanische Verantwortliche für das Gefangenenlager Guantánamo beteiligt; dort wurden auch fünf Bürger spanischer Nationalität festgehalten. Er arbeitete ab 2010 für Assange und erreichte, dass 2016 das Botschaftsasyl von UN-Experten als unrechtmäßige Haft eingestuft wurde. Er war am 27.07.20 Zeuge gegen UC Global wegen illegaler Überwachungsmaßnahmen während des Aufenthalts von Assange in der Botschaft Ecuadors in London.
Sein Urteil über eine von zwei Schattenboxern vorgetragenen gerichtlichen Auseinandersetzung:
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Fußnoten
*1. Stefania Maurizi, Secret Power, Wikileaks and its Enemies, Pluto Press, London, 2022
Nils Melzer, Der Fall Julian Assange, Piper, München, 2021
*2. Der Espionage Act ist ein Gesetz von 1917, das zwei Monate nach dem Kriegseintritt der USA gegen das Deutsche Reich verabschiedet wurde. Er wurde für die Öffentlichkeit als Mittel der Bekämpfung von Spionage in Kriegszeiten dargestellt. Tatsächlich wurde er fast ausschließlich gegen Oppositionelle und Journalisten angewandt, die sich gegen Kriegspropaganda stellten.
*3. Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Religion betrifft oder die freie Religionsausübung verbietet oder die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um Abhilfe von Missständen zu ersuchen, verkürzt.
*4. Rosenbach/Stark, Staatsfeind Wikileaks, dva 2011, S.270
*5. Guardian, 19.12.10
*6. DIE ZEIT / VERBRECHEN, 04.01.24, Seite 16
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