Die Kreisstraße K7927 in Thierbach, einem Ortsteil von Kitzscher im Leipziger Südraum, kann grundhaft ausgebaut werden. Die Landesdirektion Sachsen hat am Dienstag den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt bekannt gegeben und damit das Baurecht erteilt. Antragsteller und künftiger Bauherr ist der Landkreis Leipzig, der das Vorhaben auch umsetzen muss.
Der genehmigte Abschnitt reicht vom nördlichen Ortsausgang bis zu dem bereits fertiggestellten Teilstück im Süden und ist rund 540 Meter lang. Der Landkreis erneuert dort die Fahrbahn und verbreitert sie von 4,60 Meter auf 5,55 Meter. Zugleich wird die Straßenentwässerung erneuert und um einen Regenwasserkanal ergänzt.
Für Anlieger und Fußgänger ist vor allem eine Neuerung von Bedeutung: Die Straße erhält erstmals einen Gehweg. Er entsteht einseitig entlang der gesamten Ausbaustrecke und wird 1,50 Meter breit. Die Bushaltestellen werden barrierefrei umgebaut und bekommen 2,50 Meter breite Warteflächen.
Einwendungen änderten die Planung für die K7927
Im Planfeststellungsverfahren gingen Stellungnahmen und Einwendungen ein, die zu Änderungen an den Plänen führten. Betroffen waren unter anderem die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen, die Führung des Gehwegs und die Entwässerung. Nach Einschätzung der Landesdirektion ließen sich dadurch die Eingriffe in private Grundstücke und Einfriedungen weiter begrenzen.
Mit dem Ausbau verbessere der Landkreis die Verkehrsverhältnisse und insbesondere die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Planfeststellungsbeschluss wird in Kitzscher ausgelegt
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Gemeinde Kitzscher öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.
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Die vollständige Medieninformation der Landesdirektion Sachsen ist unter www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1100396 abrufbar.
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