Kanzlerin weist Kritik am Präsidenten zurück / Inhaltliche Differenz bleibt

Merkel nimmt Köhler in Schutz

Daniela Vates
3 Min

BERLIN. Einen Tag lang hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Kritik am Bundespräsidenten laufen gelassen. Gestern nun hat sie Horst Köhler dann doch in Schutz genommen, gleichzeitig aber inhaltliche Differenzen deutlich erkennen lassen. "Wir können davon ausgehen, dass der Bundespräsident sehr genau weiß, welche Aufgaben und Anforderungen an sein Amt gerichtet sind", ließ Merkel ihren Sprecher Thomas Steg erklären. "Öffentliche Belehrungen sollten unterbleiben." Damit wies sie die Unions- und SPD-Politiker in die Schranken, die Köhler vorgeworfen hatten, er überschreite seine Kompetenzen. Zuvor hatte Köhler zum zweiten Mal ein Gesetz der großen Koalition wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterschrieben und damit sein Inkrafttreten verhindert. Auch im Kanzleramt war man deswegen nach Informationen der Berliner Zeitung verärgert."Nicht aus Daffke"Steg machte aber auch deutlich, dass die Bundesregierung Köhlers Rechtsbedenken gegen das Verbraucherschutzinformationsgesetz nicht teilt. Dies habe Angela Merkel in einer Stellungnahme an Horst Köhler vor dessen Veto-Entscheidung deutlich gemacht. Gesetzentwürfe würden von der Bundesregierung "ausführlich und gewissenhaft" auf ihre Verfassungsgemäßheit geprüft, betonte Steg. Kein Kabinett beschließe "aus Daffke irgendwas". Das Verbraucherministerium wird nun das Gesetz überarbeiten und neu vorlegen.Nach der Union hatte zuvor auch die SPD ihre Kritik an Köhler verstärkt. Ihr Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz sagte, der Präsident greife mit seinen Entscheidungen dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Staatsoberhaupt solle sich auf Fälle beschränken, in denen den Gesetzen die Verfassungswidrigkeit "auf die Stirn geschrieben steht". Dies sei bei den von Köhler gestoppten Gesetzen nicht der Fall gewesen. SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte bereits am Dienstag vor seinen Abgeordneten gewettert, das Bundesverfassungsgericht sei die Instanz, die letztendlich darüber befinden müsse, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Köhlers Vorgänger Johannes Rau habe diese Maxime befolgt.Der frühere Verfassungsrichter Hans Hugo Klein wies die Kritik an Köhler zurück. "Der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung ist barer Unsinn", sagte Klein der Berliner Zeitung. "Ich sehe nicht, dass er zu weit gegangen wäre." Wann ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig sei, sei Auslegungssache. Wenn die Bundesregierung das Veto Köhlers für falsch halte, stehe ihr die Möglichkeit offen, beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Entscheidung des Präsidenten anzustrengen.------------------------------Die FälleDer jüngste Eingriff ist das Veto gegen das Verbraucherinformationsgesetz, das der Bundespräsident am 8. Dezember verkündete. Köhler argumentiert, den Kommunen würden Aufgaben übertragen, was nach der Föderalismusreform unzulässig sei.Im Oktober stoppte Köhler das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung. Begründung: Die Luftverkehrssicherung sei eine klassische Aufgabe des Staates.Verärgert hat Köhler die CDU mit seiner Absage an deren Forderung, Älteren länger Arbeitslosengeld I zu bezahlen.Irritiert zeigte man sich in der Koalition auch über die Aufforderung des Präsidenten, die Europäer müssten sich mehr im Irak engagieren. Dies gilt auch für die Positionierung Köhlers mitten in der Debatte über einen deutschen Libanon-Einsatz.------------------------------Foto: Köhler kenne seine Aufgaben, ließ Merkel verlauten.

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