Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) und die Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Mandy Pastohr, haben am Dienstag das Förderportal für das neue E-Auto-Förderprogramm freigeschaltet. Ab sofort können Bürger die E-Auto-Förderung des Bundes beantragen.
Damit endet eine monatelange Hängepartie für Käufer eines Elektroautos, die nach den Förderrichtlinien eine Kaufprämie beantragen können. Die wichgsten Informationen darüber, wie viel Geld es gibt und worauf E-Auto-Käufer beim Antrag achten müssen.
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Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die staatliche Förderung kann für alle Neuwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb und für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride und sogenannte Range Extender) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden. Die Kaufprämie kann rückwirkend beantragt werden für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind.
Besonders wichtig für Käufer von Hybriden: Damit Autos mit Range Extender oder Plug-in-Hybride förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Für diese Fahrzeuge ist die Förderung zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Die Prämie gilt für Fahrzeuge aller Hersteller. Allerdings will die Bundesregierung die Aufnahme einer sogenannten EU-Präferenzregelung prüfen, sodass die Förderung nur Fahrzeugen europäischer Hersteller zugutekäme. Wer also ein nicht-europäisches Modell ins Auge gefasst hat, sollte mit dem Kauf nicht zu lange warten.
Wer darf einen Antrag stellen?
Die Prämie wird nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt. Diese Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5000 Euro je Kind nach oben, sie liegt also maximal bei 90.000 Euro.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich laut Bundesumweltministerium aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellen Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.
Für verheiratete Antragstellerinnen und -steller, für solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners zusammengezählt. Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Summe ist gestaffelt und orientiert sich an Einkommen, Familiengröße und Antriebstyp. Für reine Stromer und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es als Basis 3000 Euro, für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender gibt es 1500 Euro.
Dazu kommen zwei Bonuskomponenten: Für bis zu zwei Kinder werden 500 Euro zusätzlich gezahlt – bis maximal also 1000 Euro. Käuferinnen und Käufer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro zusätzlich, Menschen mit weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen noch einmal 1000 Euro.
Insgesamt ergibt sich für Antragstellende aus der niedrigeren Einkommensgruppe mit zwei Kindern eine Maximalförderung von 6000 Euro für ein E-Auto und 4500 Euro für ein Hybridfahrzeug oder eines mit Range Extender.
So funktioniert der Antrag
Gebraucht werden für den Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zwei letzten Steuerbescheide, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags und der Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragstellenden in Deutschland. Die Unterlagen müssen in digitaler Form, etwa als Scan, vorliegen.
Da der gesamte Antragsprozess digital abläuft, braucht es außerdem ein sogenanntes BundID-Konto. Dies funktioniert entweder mit dem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und der dazugehörigen PIN oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Wer seinen Online-Personalausweis noch nie genutzt hat, sollte sich frühzeitig um die PIN bei seinem Bürgeramt kümmern – in Berlin können hier Wartezeiten von mehreren Wochen entstehen.
Zu beachten ist noch die Mindeshaltedauer des geförderten Fahrzeugs. Wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf das erworbene Auto frühestens drei Jahre nach Erstzulassung wieder verkaufen. So soll verhindert werden, dass Geförderte das Auto kaufen und dann sofort mit Gewinn weiterverkaufen.
Wie lange reicht das Geld?
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung zur Verfügung. Das Umweltministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden kann.
Schon vor dem heutigen Förderstart zog der Markt deutlich an. Im März sei fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto gewesen. Wurden im Februar noch 46.000 E-Fahrzeuge zugelassen, waren es im März bereits 70.000.
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