Erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten hat sich Deutschland bei der UN-Resolution, die ein Ende des US-Embargos gegen Kuba fordert, der Stimme enthalten. Nach den Gründen gefragt, verweist das Auswärtige Amt auf eine gemeinsame Erklärung der EU-27. Wer sie liest, findet darin keine Begründung, wohl aber Argumente für ein Ja.
Am 28. Oktober stimmte die UN-Generalversammlung zum 34. Mal über die Resolution ab, die ein Ende der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba verlangt. 130 Staaten votierten dafür, 17 dagegen, 25 enthielten sich. Das ist der geringste Zuspruch seit 20 Jahren. 2024 hatte es 187 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gegeben, im vergangenen Jahr immerhin noch 165. Unter den Enthaltungen war diesmal auch die Bundesrepublik.
Drei Fragen, eine Antwort
Diese Zeitung fragte in der Regierungspressekonferenz, was sich seit dem Vorjahr an der Bewertung des Embargos geändert habe. Außerdem wollte sie wissen, ob die Bundesregierung die extraterritoriale Wirkung der US-Sanktionen nicht mehr für völkerrechtswidrig halte. Enge Partner wie Frankreich, Spanien, Kanada und Großbritannien hatten der Resolution schließlich zugestimmt. AA-Sprecher Martin Giese verwies lediglich auf eine „gemeinsame Erklärung der EU-27, in der auch die unterschiedlichen Abstimmungsmodi erläutert werden“.
Auf die Nachfrage, ob Washington Berlin vor der Abstimmung schriftlich oder mündlich aufgefordert habe, nicht zuzustimmen, berief sich Giese auf die Vertraulichkeit diplomatischer Kommunikation, „mit welchem Partner auch immer“. Die Bitte, die Gründe wenigstens kurz öffentlich zu nennen, wies er ab: „Das steht alles geschrieben. Das können Sie nachlesen.“
Es lohnt sich, dieser Empfehlung zu folgen. Nur findet man dabei etwas anderes, als der Sprecher wohl im Sinn hatte.
Irland hat die Erklärung als EU-Ratspräsidentschaft im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vorgetragen. „Unterschiedliche Abstimmungsmodi“ erläutert sie nicht. Der Text sagt weder, wie die Mitgliedstaaten abgestimmt haben, noch, warum. Dabei war das Ergebnis alles andere als einheitlich. Laut Abstimmungstafel votierten 13 EU-Staaten mit Ja, zehn enthielten sich, vier stimmten mit Nein. Ein Text, der zugleich ein Ja, eine Enthaltung und ein Nein abdecken soll, kann keine dieser Entscheidungen begründen.
Ein Text für drei Voten
Aufschlussreich ist der Blick auf das Vorjahr. 2025 gab es keine gemeinsame Erklärung aller 27. Stattdessen sprach Dänemark für 19 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. Diese Gruppe legte ihr Votum offen: „Vor diesem Hintergrund haben wir für den Resolutionsentwurf gestimmt.“ Von den 19 Staaten scherten nun sechs aus. Deutschland, Italien, die Niederlande, Griechenland und Kroatien enthielten sich, Slowenien stimmte dagegen. Eine Erklärung, die das eigene Votum offenlegt, ist also möglich. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr selbst eine solche mitgetragen. Nun zieht sie sich auf einen Konsenstext zurück. Die Einigkeit der 27 kommt darin offenbar nur zustande, weil er die Abstimmung ausklammert.
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Was tatsächlich drinsteht
Inhaltlich spricht die Erklärung eher für die Resolution als gegen sie. Das Embargo habe nachteilige wirtschaftliche und humanitäre Folgen für die kubanische Bevölkerung, heißt es. Seine Aufhebung könne Wirtschaftsreformen wirksamer machen. Vor allem bezieht die EU klar Stellung gegen extraterritoriale Maßnahmen: „Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnen wir solche Maßnahmen wegen ihrer extraterritorialen Anwendung ab, die dem Völkerrecht widerspricht.“ In den Erklärungen der Vorjahre war nur von einem Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln des internationalen Handels die Rede. Die Bewertung ist also nicht milder geworden, sondern grundsätzlicher.
Ausgerechnet das Dokument, auf das Giese verweist, beantwortet damit die eingangs gestellte Frage. Auch die Bundesregierung hält die extraterritoriale Wirkung der US-Sanktionen für völkerrechtswidrig, denn die Erklärung wurde auch in ihrem Namen abgegeben. Offen bleibt, warum sie sich dann bei einer Resolution enthält, die genau diese Wirkung verurteilt.
Auch die Kritik an Kuba ist größtenteils nicht neu. Die Sorge über die Menschenrechtslage nach den Ereignissen vom Juli 2021 stand bereits 2024 in der Erklärung aller 27. Damals stimmten die EU-Staaten noch geschlossen mit Ja. Schärfer ist 2026 vor allem der Ton. Entscheidungen der kubanischen Behörden hätten „erheblich“ zur Krise beigetragen. Hinzu kommt ein Absatz zu Kubas Haltung im Ukraine-Krieg. Doch auch diese Passagen trugen Paris und Madrid mit und stimmten dennoch zu. Bemerkenswert ist zudem, was fehlt. 2025 hatten die 19 Staaten noch gefordert, Kuba von der US-Liste staatlicher Terrorunterstützer zu streichen, weil diese den Zahlungsverkehr mit der Insel behindere. 2026 steht dazu kein Wort mehr.
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Was der Minister nicht sieht
Heikel ist der Verweis auch mit Blick auf den eigenen Minister. Am 21. Juni sprach ein junger Besucher beim Tag der offenen Tür im Auswärtigen Amt Johann Wadephul (CDU) auf Kuba an. Die Insel werde „quasi ausgehungert“, Lebensmittel und Medikamente kämen nicht mehr an. Wadephul antwortete, wie diese Zeitung berichtete: „Eine derartige Blockade, wie Sie sie beschrieben haben, sehe ich nicht.“ Die EU-Erklärung, auf die sein Sprecher nun verweist, beschreibt genau diese Lage: tägliche Stromausfälle, fehlende Medikamente und Lebensmittel, Krankenhäuser, die kaum noch funktionieren. Giese hatte seinerzeit in der Bundespressekonferenz bestritten, dass der Minister die Blockade „negiert“ habe. Dessen Worte stünden „für sich“.
Im Rückblick fügt sich die Äußerung in ein Muster. Bereits am 7. Juli hatte sich Deutschland enthalten, als über Kubas Antrag auf eine zusätzliche Debatte zum Embargo abgestimmt wurde. Im August erklärte das AA, die US-Sanktionen seien keine Blockade im völkerrechtlichen Sinne. Überraschend kam die Enthaltung vom 28. Oktober also nicht. Eine öffentliche Begründung bleibt die Bundesregierung dennoch schuldig.
Vertraulich, aber nicht für alle
Auch der Verweis auf diplomatische Vertraulichkeit überzeugt nur bedingt. Noch am 23. Oktober hatte das AA in der Regierungspressekonferenz erklärt, die Abstimmungen „mit Partnern“ liefen noch. Einen neuen Stand kündigte es für die Folgewoche an. Andere waren weniger verschwiegen. Das italienische Außenministerium veröffentlichte eine eigene Begründung und nannte Deutschland ausdrücklich als Partner der gemeinsamen Enthaltung. Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Mike Waltz, äußerte sich zufrieden darüber, dass auch große Volkswirtschaften wie Deutschland ihre Position geändert hätten. Rom erklärt sich, Washington freut sich, und Berlin verweist auf einen Text, in dem die deutsche Entscheidung nicht vorkommt.
Offener Brief und Kritik
Vor der Abstimmung hatten der Vorstand des Netzwerks Cuba, die Kampagne Unblock Cuba und der Völkerrechtler Norman Paech den Außenminister in einem offenen Brief aufgefordert, der Resolution zuzustimmen. Die Enthaltung vom 7. Juli werteten sie als Warnsignal. Die Bundesregierung müsse dem „massiven und undiplomatischen Druck“ aus Washington widerstehen. Zudem solle sie sich für die Streichung Kubas von der US-Terrorliste einsetzen. Diese Forderung hatte Deutschland ein Jahr zuvor in New York selbst mitgetragen. Außerdem erinnerten die Verfasser an die EU-Abwehrverordnung von 1996, die die Anwendung des Helms-Burton-Acts in der Union untersagt. Auf eben dieses Verbot beruft sich auch die jüngste EU-Erklärung.
Edgar Göll, Vorsitzender des Netzwerks Cuba, findet nach der Abstimmung im Gespräch mit dieser Zeitung deutliche Worte: „Dass die Bundesregierung diesmal in der UN nicht wieder für ein Ende der barbarischen US-Blockadepolitik stimmte, obwohl Trump diese extrem verschärft hatte, lässt doch den Schluss zu, dass nicht Völker- und Menschenrechte, sondern die imperiale US-Administration die deutsche Außenpolitik bestimmen. Das ist meines Erachtens die Tolerierung eines ‚Verbrechens gegen die Menschlichkeit‘!“
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Die Begründung bleibt ungeschrieben
Die Bundesregierung trägt in New York eine Erklärung mit, die extraterritoriale US-Sanktionen als völkerrechtswidrig einstuft. Dieselbe Erklärung beschreibt die humanitäre Not, die der eigene Minister nicht sieht. Gleichzeitig enthält sich Berlin bei der Resolution, die genau diese Sanktionen verurteilt. Nach dem Grund gefragt, verweist die Regierung auf ein Dokument, das ihn nicht nennt. Ein außenpolitischer Kurswechsel nach mehr als zwei Jahrzehnten verdient eine Begründung und nicht bloß einen Lesehinweis, der dann zudem ins Leere läuft.
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