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Abstimmung

Tobias Rausch ist erster AfD-Landtagspräsident – jetzt geht es um Tillschneider als Vize

Tobias Rausch ist mit 48 Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt worden. Während der Ältestenrat tagt, will die AfD mit Hans-Thomas Tillschneider auch einen Vizepräsidenten stellen.

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Ulrich Siegmund (r, AfD) gratuliert Tobias Rausch (AfD) nach dessen Wahl zum Landtagspräsidenten.

Ulrich Siegmund (r, AfD) gratuliert Tobias Rausch (AfD) nach dessen Wahl zum Landtagspräsidenten.

© Jan Woitas/dpa

Der AfD-Politiker Tobias Rausch ist neuer Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt. Der 35-Jährige erhielt am Dienstag in der konstituierenden Sitzung in Magdeburg 48 Ja-Stimmen. 29 Abgeordnete stimmten gegen ihn, fünf enthielten sich. Damit stellt die AfD erstmals in Deutschland den Präsidenten eines Landesparlaments.

82 der 83 Abgeordneten waren anwesend. Die AfD verfügt über 39 Mandate, das BSW über fünf und hatte angekündigt, Rausch zu unterstützen. Zusammen kommen beide Fraktionen auf 44 Sitze. Rausch erhielt vier Stimmen mehr. Wegen der geheimen Abstimmung lässt sich nicht feststellen, von welchen Abgeordneten die zusätzlichen Ja-Stimmen stammten. Die CDU-Fraktionsführung hatte ihren 15 Abgeordneten empfohlen, sich zu enthalten.

Nach der Wahl richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf den AfD-Fraktionsvize Hans-Thomas Tillschneider. Die AfD will ihn ebenfalls ins Präsidium des Landtags bringen. Dafür versucht sie zunächst, die Regeln für die Wahl der Vizepräsidenten zu ändern.

AfD will Tillschneider zum Vizepräsidenten machen

Die Sitzung wurde am frühen Nachmittag für rund zwei Stunden unterbrochen. Der Ältestenrat berät über einen Änderungsantrag der AfD zur Geschäftsordnung. Gegen 15.30 Uhr wollte das Plenum wieder zusammentreten.

Nach der bislang geltenden Regelung darf die Fraktion, die bereits den Landtagspräsidenten stellt, nicht zusätzlich einen Vizepräsidenten beanspruchen. Zudem besitzen nur die drei stärksten Fraktionen ein Vorschlagsrecht. Die AfD will diese Beschränkungen streichen und allen Fraktionen erlauben, Kandidaten vorzuschlagen. Damit könnte sie Tillschneider offiziell zur Wahl stellen.

Neben Tillschneider sind bislang Carsten Borchert für die CDU und der bisherige Wissenschaftsminister Armin Willingmann für die SPD als Kandidaten vorgesehen.

Anders als bei Rausch will das BSW den AfD-Kandidaten Tillschneider nicht unterstützen. Fraktionschef Thomas Schulze sagte dem MDR, Tillschneider sei für seine Partei „nicht wählbar“. Er begründete dies unter anderem mit dessen Haltung zur Rüstungsindustrie.

Tillschneider gehört dem Landtag seit 2016 an und ist stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt zählt ihn nach Angaben des MDR zu den prägenden Akteuren des Landesverbands, der von der Landesbehörde als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.

Rausch verspricht „parlamentarische Fairness“

In seiner ersten Rede nach der Wahl versicherte Rausch, das Amt nicht als Vertreter seiner Partei führen zu wollen. „Ich werde dieses Amt nicht als Präsident einer Fraktion führen, sondern ich werde es als Präsident des gesamten Landtages von Sachsen-Anhalt führen“, sagte er.

Parlamentarische Regeln dürften nicht danach gestaltet werden, wem sie politisch gerade nützten. „Für jeden werden dieselben Regeln gelten“, versprach Rausch. Zugleich erklärte er, die Zeit politischer „Brandmauern“ solle der Vergangenheit angehören. Der Landtag müsse trotz aller Gegensätze ein Ort bleiben, an dem miteinander gesprochen werde.

Die AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichneten Rauschs Wahl anschließend als „historischen Schritt“ und „Premiere für ganz Deutschland“.

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Was der Landtagspräsident entscheiden kann

Das Präsidentenamt ist nicht nur repräsentativ. Nach Angaben des Landtags von Sachsen-Anhalt ist der Landtagspräsident protokollarisch der ranghöchste Politiker des Landes. Er leitet die Sitzungen des Parlaments und des Ältestenrats und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung.

Außerdem übt er das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen des Landtags aus und fertigt beschlossene Gesetze aus. Dabei prüft er als unabhängige Instanz, ob sie verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Zu seinen Befugnissen gehören darüber hinaus wichtige Personalentscheidungen, unter anderem beim Landesrechnungshof und beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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