Bislang habe er weder Hilfe von der Landesregierung noch von der örtlichen Verwaltung gesehen, klagte ein Mann. Stattdessen hätten junge Leute beim Aufräumen geholfen. Auch ein anderer Mann schimpfte über „riesengroße Versager“ und drohte - auch in Laschets Richtung: „Sie werden es bei der Wahl merken.“ Am 26. September ist Bundestagswahl.
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Eine aufgebrachte Frau fragte den Ministerpräsidenten: „Haben Sie schon mal eine Woche im Schlamm gebuddelt?“ Und ein Mann beklagte eine Verunsicherung der Bevölkerung in der Unwetternacht durch falsche Warnungen vor einem angeblich bevorstehenden Bruch der Steinbachtalsperre über Facebook. Dies wäre zu verhindern gewesen, wenn die Gemeinde aktuelle Informationen auf ihrer Seite gehabt hätte, sagte er. Dies habe es aber nicht gegeben - auch keine Alarmierung.
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Patrick Richelt, Vorstand eines Kindergartens in Swisttal-Heimerzheim, klagte: „Infrastruktur im Dorf haben wir nicht mehr. Alle kleinen Geschäfte, alle Familienunternehmen im Dorf - das ist alles abgesoffen. Wir haben keine Schule mehr.“ Laschet müsse jetzt konkrete Hilfe ankündigen. „Er muss. Wir müssen in die Pötte kommen. Nicht das übliche Genehmigungsverfahren von zig Monaten. Wir brauchen schnelle Lösungen“, sagte Richelt.
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Laschet will Fluthilfe-Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz regeln
Laschet versicherte mehrfach, er sei vor Ort, um sich ein Bild zu machen und werde sich um Hilfe kümmern. Der CDU-Kanzlerkandidat will außerdem nach der Flutkatastrophe den Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz regeln. „Damit ist nämlich verlässlich für alle, die jetzt auf Geld warten, gesichert, dass dieses Geld auch kommt“, sagte der Unions-Kanzlerkandidat am Montag im vom Hochwasser besonders betroffenen Schleiden. „Ein anderer Weg wäre eine lockere Vereinbarung der 16 Länder. Aber für diese Region ist es wichtig, dass es per Bundesgesetz sehr schnell gelöst wird.“
Den politischen Beschluss zum Wiederaufbaufonds soll die Ministerpräsidenten-Konferenz am 10. August fassen, schlug Laschet als Zeitplan vor. Die Schätzung der Schäden solle bis zu diesem Zeitpunkt möglichst abgeschlossen sein. Die Bundesregierung könne dann das Gesetz vorbereiten - ähnlich wie es bei der Flut in Ostdeutschland vor einigen Jahren bereits erprobt worden sei.
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Es sei denkbar, dass der Bundestag dieses Gesetz dann bereits am 7. September beschließen könne. Anschließend könne es dann eine Sondersitzung des Bundesrates geben, „so dass wir innerhalb der nächsten fünf Wochen eine verbindliche Klarheit hätten, dass dieser Wiederaufbaufonds a) kommt, b) finanziert ist und c) dann auch sehr unbürokratisch bei den Menschen ankommt“, so Laschet.
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