In Berlin-Lichtenberg wollen SPD, Grüne und Linke die Verteilung der Vorstandssitze in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) neu regeln. Ihr gemeinsamer Antrag sieht sechs Sitze und ein Quotenverfahren vor. Damit könnte sich die Zusammensetzung des Vorstands zugunsten ihrer Fraktionen verschieben.
Das BSW wäre nach den Berechnungen nicht vertreten und wirft den Antragstellern Ausgrenzung vor. Der Streit wirft die Frage auf, ob es tatsächlich um eine möglichst proportionale Sitzverteilung geht oder ob Regeln geschaffen werden, deren Folgen kleinere politische Konkurrenten benachteiligen.
Ein anderes Verfahren, ähnliche Folgen
Bislang werden die Vorstandssitze nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt verteilt. SPD, Grüne und Linke wollen es durch das Hare/Niemeyer-Verfahren ersetzen. Beide Verfahren sollen die Kräfteverhältnisse proportional abbilden, können bei knappen Ergebnissen aber unterschiedliche Sitzverteilungen hervorbringen.
Die sechs Fraktionen in Lichtenberg verfügen über folgende Mandate: Die Linke hat 15 Sitze, die AfD 14, die CDU acht, SPD und Grüne jeweils fünf und das BSW vier. Bei sechs Vorstandssitzen kämen nach d’Hondt zwei Sitze auf die Linke, zwei auf die AfD und einer auf die CDU. Um den sechsten Sitz gäbe es einen Gleichstand zwischen der Linken, SPD und Grünen. Bei Hare/Niemeyer ergäbe sich dieselbe Grundverteilung; der letzte Sitz ginge an die SPD oder die Grünen. Das BSW bliebe bei beiden Verfahren ohne Sitz.
Bei fünf Vorstandssitzen, wie bisher vorgesehen, könnte Hare/Niemeyer dagegen SPD und Grünen jeweils einen Sitz sichern, während die Linke und die AfD jeweils einen ihrer bisherigen Sitze verlieren würden. Auch hier würde nach beiden Verfahren kein Sitz auf das BSW entfallen.
Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit dem Ziel einer „transparenten, gerechten und mathematisch präzisen Verteilung der Sitze“. Hare/Niemeyer bilde die Stärkeverhältnisse exakter ab und vermeide eine systematische Bevorzugung großer Fraktionen, argumentieren sie.
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Auch das BSW muss sich erklären
Das BSW fordert, dass alle sechs Fraktionen im Vorstand vertreten sind: Die beiden stärksten sollen Vorsteher und Stellvertretung stellen, die übrigen vier jeweils einen Beisitzer. Fraktionschef Norman Wolf bezeichnet den Vorstand als gemeinsames Arbeitsorgan der gesamten BVV und warnt vor einem „exklusiven Klub politischer Mehrheiten“.
Der Vorschlag folgt allerdings nicht der proportionalen Sitzverteilung, sondern garantiert jeder Fraktion einen Platz – unabhängig von ihrer Stärke. Das ist eine politische Forderung, keine mathematisch zwingende Lösung. Das BSW muss deshalb ebenfalls begründen, warum eine gleichmäßige Beteiligung aller Fraktionen hier Vorrang vor einer proportionalen Verteilung haben sollte.
Die konstituierende Sitzung am 29. Oktober wird zeigen, welchen Weg die BVV einschlägt. Entscheidend ist nicht nur, welches Verfahren sich durchsetzt, sondern auch, ob die Fraktionen bereit sind, ihre Regeln so zu gestalten, dass demokratischer Wettbewerb nicht an der Tür des eigenen Vorstands endet.
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