Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein Instagram-Video mit schweren Vorwürfen gegen die Linkspartei vorläufig vom offiziellen Account ihres Ministeriums entfernen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Donnerstag einem Eilantrag der Linken statt. Damit setzte sich die Partei in einem Rechtsstreit durch, der nach ihrem Wahlsieg bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl begonnen hatte.
In dem Video hatte Reiche der Linken vorgeworfen, Antisemitismus offen zu leben und jüdisches Leben zu bekämpfen. Die Partei sieht darin eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots. Das Gericht ordnete nun die vorläufige Entfernung des Beitrags an, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf eine Mitteilung aus Karlsruhe berichtete (Az. 2 BvE 5/26).
Reiche warf der Linken offen gelebten Antisemitismus vor
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Rede, die Reiche am 23. September vor Familienunternehmern gehalten hatte. Darin kritisierte sie die politischen Forderungen der Linken nach Enteignungen und erhob zugleich schwere Vorwürfe gegen die Partei.
Reiche sprach von einer Partei, die „Antisemitismus offen lebt“, jüdischen Menschen in Berlin Angst mache und jüdisches Leben bekämpfe. Zudem warf sie ihr vor, die organisierte Kriminalität auf Wahlpartys willkommen zu heißen.
Die Äußerungen fielen drei Tage nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September, bei der die Linke stärkste Kraft geworden war. Einen Tag später, am 24. September, veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium Ausschnitte der Rede auf seinem offiziellen Instagram-Profil. Der Beitrag trug den Titel „Antisemitismus und Enteignung gefährden Deutschland und die Wirtschaft“.
Warum die Linke gegen das Instagram-Video klagte
Die Linke sah in der Veröffentlichung einen unzulässigen Eingriff in den politischen Wettbewerb. Bundesminister dürften sich zwar politisch äußern, müssten bei der Nutzung staatlicher Kommunikationsmittel jedoch die Chancengleichheit der Parteien beachten.
Die Partei argumentierte in ihrem Antrag, Reiche habe ihre Stellung als Bundeswirtschaftsministerin genutzt, um die Linke öffentlich herabzusetzen. Sie warf der CDU-Politikerin vor, sich „einseitig und parteipolitisch“ geäußert zu haben.
Zunächst forderten die Anwälte der Linken die Ministerin auf, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das Ministerium kam der Aufforderung nicht nach. Daraufhin wandte sich die Partei mit einem Organstreitverfahren und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums hatte die Veröffentlichung Anfang Oktober verteidigt. Der Beitrag sei aus einer Rede vor Familienunternehmern hervorgegangen und beziehe sich auf mögliche Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland, erklärte er laut dpa.
Bundesverfassungsgericht entscheidet vorläufig zugunsten der Linken
Mit der einstweiligen Anordnung hat die Linke nun ihr unmittelbares Ziel erreicht: Das beanstandete Video darf vorerst nicht weiter über den offiziellen Instagram-Account des Ministeriums verbreitet werden.
Eine abschließende Entscheidung über das Organstreitverfahren ist damit allerdings noch nicht getroffen. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht darüber entschieden, ob die Antisemitismusvorwürfe Reiches inhaltlich zutreffen.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht vielmehr die Frage, welche Grenzen für die politische Kommunikation von Regierungsmitgliedern gelten, wenn sie dafür die offiziellen Kanäle eines Ministeriums nutzen.
Reiche attackiert Berliner Linke: Ärger über Video auf Ministeriums-Kanal
Jetzt schlägt die Linke zurück: Elif Eralp verklagt Dobrindt, und Reiche soll Video löschen
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]