AfD-Verbot

Müntefering fordert AfD-Verbotsverfahren – Warnung vor Machtgewinn im Osten

Der frühere SPD-Chef dringt auf ein Verfahren noch vor der nächsten Bundestagswahl. Er sieht eine systematische Strategie der AfD in Ostdeutschland.

3 Min
Franz Müntefering (SPD), ehemaliger Vizekanzler: „Man muss die Republik jetzt wachrütteln“

Franz Müntefering (SPD), ehemaliger Vizekanzler: „Man muss die Republik jetzt wachrütteln“

© Kay Nietfeld/dpa

Der frühere SPD-Vorsitzende Franz Müntefering dringt auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD noch vor der nächsten Bundestagswahl. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Osten warnt er, die Partei wolle über Länder und Kommunen das ganze Land verändern.

Müntefering hat dafür plädiert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD noch vor der nächsten Bundestagswahl in Gang zu setzen. „Man muss die Republik jetzt wachrütteln und sehr laut sagen: Leute, da ist Gefahr im Busch“, sagte der 86-Jährige in einem Interview. Die nächste Bundestagswahl findet spätestens im Frühjahr 2029 statt.

Warnung vor AfD-Strategie im Osten

Eine zentrale Rolle in Münteferings Argumentation spielen die anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland. Die AfD bereite sich systematisch darauf vor, „das ganze Land und seine Demokratie zu verändern“, sagte er zu Die Zeit. Möglicherweise gehe sie dabei nicht radikal vor, sondern warte, bis sie über Länder und Kommunen mehr Einfluss gewinne.

Tatsächlich ist die AfD in mehreren ostdeutschen Bundesländern bereits stärkste oder zweitstärkste Kraft. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. „Ich würde nicht abwarten, bis es hundertprozentige Sicherheit gibt, denn dann ist es vielleicht zu spät“, sagte Müntefering. In Anspielung auf den Schriftsteller Erich Kästner ergänzte er: „Du musst den Schneeball stoppen, denn die Lawine hält keiner mehr auf.“

„Demokratische Parteien zu defensiv“

Dass ein solches Verfahren scheitern und lange dauern könne, räumte der langjährige SPD-Spitzenmann ein. „Aber dann gäbe es immerhin in der Zeit bis zur Bundestagswahl eine offene Diskussion“, sagte Müntefering, der unter Kanzler Gerhard Schröder SPD-Fraktionschef war. „Die demokratischen Parteien sind bisher zu defensiv.“

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Hinsichtlich der Beweisführung vor Gericht zeigte sich Müntefering zuversichtlich. Die AfD habe über Jahre hinreichend viel zu ihrem Verhalten gegenüber zugewanderten Menschen gesagt. Er warf der Partei vor, die im Grundgesetz garantierte Würde des Menschen aushebeln zu wollen.

Reaktionen aus SPD und Union

Innerhalb der SPD hatte zuletzt Schleswig-Holsteins früherer Ministerpräsident Torsten Albig vorgeschlagen, sich auf von der AfD tolerierte Minderheitsregierungen einzulassen – eine Option, die vor allem in Ostdeutschland diskutiert wird. „Das ist nicht empfehlenswert“, entgegnete Müntefering laut Interview. Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist nach eigener Aussage skeptisch. „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“, hatte er gesagt.

Zahlreiche Initiativen ohne formelles Verfahren

Seit Gründung der AfD im Jahr 2013 hat es eine Reihe von politischen, zivilgesellschaftlichen und parlamentarischen Vorstößen gegeben, die auf ein Verbot der Partei oder einzelner Landesverbände zielten. Ein offizielles Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde bislang jedoch nicht eingeleitet.

An Fahrt gewann die Debatte, nachdem der Verfassungsschutz den sogenannten Flügel um den Thüringer Landeschef Björn Höcke 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte. Im August 2023 startete der Blogger Thomas Laschyk vom „Volksverpetzer“ die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“, die hunderttausende Unterstützer fand. Im März 2024 beschloss die Bremische Bürgerschaft als erstes Landesparlament, sich für die Prüfung eines Verbotsverfahrens einzusetzen.

Im Bundestag formierte sich um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, der lange Ostbeauftragter der Bundesregierung war, ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag. Dieser fand im Herbst 2024 jedoch keine Mehrheit. Ein weiterer Vorstoß folgte Anfang 2025. Zuletzt wurden auch Teilverbote einzelner ostdeutscher Landesverbände diskutiert, deren rechtliche Zulässigkeit unter Verfassungsrechtlern umstritten ist. Einen Verbotsantrag in Karlsruhe können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Alle bisherigen Forderungen blieben ohne formelle Konsequenzen.

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