Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Heizungsvorschriften bestehen laut einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags „verfassungsrechtliche Zweifel". Die Sachverständigen verweisen vor allem darauf, dass die Neuregelung der Heizungsemissionen im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes Lasten zur CO2-Reduktion in unverhältnismäßigem Maß auf künftige Jahre verlagern könnte. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Einwände bewerten würde, bleibt dem Gutachten zufolge jedoch offen.
Auch die Deutsche Umwelthilfe und weitere Umweltverbände hatten den Entwurf bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft" eingestuft. Die Fraktion der Linken kündigte an, sie prüfe eine Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, um die geplanten Regelungen zu stoppen.
65-Prozent-Regel und Ausstiegsdatum sollen entfallen
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche erstmals über den Entwurf beraten. Die Koalition aus Union und SPD will zentrale Bestandteile der von der vorherigen Ampel-Regierung beschlossenen Vorschriften zurücknehmen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte im Bundestag, die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Mit Blick auf die geltenden Regelungen sprach sie von einem „Zwang zur Wärmepumpe".
Konkret soll die sogenannte 65-Prozent-Regelung wegfallen, die als Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes – umgangssprachlich „Heizungsgesetz" – gilt. Diese schreibt vor, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen wieder eingebaut werden dürfen. Bedingung ist, dass sie schrittweise einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Zudem soll die bisherige Vorgabe entfallen, wonach ab 2045 keine Heizkessel mit fossilen Brennstoffen mehr betrieben werden dürfen.
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