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Ökostrom aus dem Osten: Der Wind weht hier, aber wer zahlt für die Energiewende?

Ostdeutsche Bundesländer tragen einen großen Teil des Ausbaus der Wind- und Solaranlagen. Nun geht es um die Frage, wie Kosten und Gewinne verteilt werden.

Günther Burbach
Günther Burbach
7 Min
Demontage von 25 Jahre alten Windrädern in Altmark/Sachsen-Anhalt. Sie werden durch höhere und effektivere Windräder ersetzt.

Demontage von 25 Jahre alten Windrädern in Altmark/Sachsen-Anhalt. Sie werden durch höhere und effektivere Windräder ersetzt.

© Wolfram Weber/Imago

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Die Ostdeutsche Allgemeine und die Berliner Zeitung geben allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.


Wer einen Brandenburger Bürgermeister sucht, der sich über Windräder vor der Haustür freut, muss nach Mühlenfließ fahren. 53 Anlagen drehen sich rund um die über 900 Einwohner zählende Gemeinde im Südwesten des Landes, und Jens Hinze, seit Jahren Bürgermeister im Ort, kann genau sagen, was das bedeutet.

250.000 Euro sind der Gemeinde 2024 allein aus der Windkraft-Sonderabgabe zugeflossen. Werden die älteren Anlagen durch neuere der 7-Megawatt-Klasse ersetzt, könnten sich die Einnahmen sogar verdrei- oder vervierfachen. Für Hinze ist das kein Widerspruch zur Energiewende, sondern ihre Chance: Geld, mit dem sich Dorfgemeinschaftshaus, Spielplatz oder Vereinsleben finanzieren lassen, ohne auf den Kreis oder das Land zu warten.

Mühlenfließ ist der Vorzeigefall einer Rechnung, die in weiten Teilen Ostdeutschlands nicht aufgeht. Nach Angaben des Landes Brandenburg werden jährlich mehr als 55 Terawattstunden Strom erzeugt und etwa 19 verbraucht, das Land zählt damit zu den größten Stromexporteuren der Republik, mehr als 75 Prozent seines Verbrauchs deckt es aus erneuerbaren Quellen, weit über dem Bundesschnitt von rund 30 Prozent.

Lange gehörte Brandenburg trotzdem zu den Regionen mit den höchsten Netzentgelten bundesweit, eine Folge der Leitungstechnik selbst. Wo viele Windräder und Solarparks ans Netz gehen, müssen die Verteilernetze ausgebaut und digitalisiert werden, und diese Kosten wurden lange vor allem regional umgelegt statt bundesweit. Erst zum 1. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur die Verteilung geändert und Regionen mit besonders viel erneuerbarer Erzeugung entlastet. Eine Reform, die Brandenburg selbst ausdrücklich begrüßte.

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Das Dreieinhalbfache der Pauschale

Um genau diesen Effekt wenigstens teilweise auszugleichen, hat der Landtag in Potsdam Ende 2025 zusätzlich ein neues Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz beschlossen. Es führt die bisher getrennten Regelungen für Wind- und Solarparks zusammen und verändert vor allem eines: Bislang zahlten Betreiber neuer Windkraftanlagen pauschal 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an die umliegenden Gemeinden. Ab 2026 bemisst sich die Abgabe an der Leistung: 5000 Euro pro installiertem Megawatt. Bei einer modernen 7-Megawatt-Anlage, wie sie künftig in Mühlenfließ stehen könnte, wären das 35.000 Euro pro Jahr und Anlage: das Dreieinhalbfache der bisherigen Pauschale.

Was für Gemeinden wie Mühlenfließ eine gute Nachricht ist, sehen der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) mit Sorge. Beide Verbände warnen, die neuen Abgaben könnten die wirtschaftliche Belastungsgrenze vieler Projekte überschreiten, Brandenburger Betreiber würden im Bundesvergleich überproportional belastet, mit der Folge, dass sich neue Windparks im Land schlicht nicht mehr rechnen könnten.

Zusätzlich strittig ist der Wegfall einer im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen Berichtspflicht für Kommunen, mit der eigentlich hätte nachvollzogen werden sollen, wofür das Geld tatsächlich verwendet wird. Beschlossen hat das Gesetz die amtierende Koalition aus SPD und BSW, obwohl die Branchenverbände zuvor genau vor dieser Belastung gewarnt hatten – ein Vorgang, der zeigt, wie sehr sich der politische Streit um die Energiewende inzwischen von der Frage „Ausbau ja oder nein“ hin zur Frage „Wer trägt die Kosten?“ verschoben hat.

Die Grundidee einer Ausgleichszahlung an die Standortgemeinden ist in Brandenburg nicht neu. Schon 2019 hatte der Landtag mit den Stimmen von der SPD, der Linken und der CDU-Opposition ein erstes Windenergieanlagenabgabengesetz beschlossen, das ausdrücklich die Akzeptanz vor Ort erhöhen und die regionale Wertschöpfung stärken sollte. Sechs Jahre und einen Ausbau-Boom später zeigt sich in Mühlenfließ, dass dieses Ziel dort erreicht wurde und zugleich, wie knapp die Grenze zu einer Belastung ist, ab der Betreiber lieber woanders investieren.

Energiepark Lausitz bei Klettwitz

Energiepark Lausitz bei Klettwitz

© Andreas Franke/Imago

88 neue Solarparks für Sachsen-Anhalt

Wolfgang Schilling, Bürgermeister von Uckerland in der Uckermark, kennt die andere Seite dieser Abwägung aus eigener Erfahrung. Im Ortsteil Nechlin hat die Gemeinde mit einem Windpark-Betreiber eine freiwillige Beteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde vereinbart – eine Möglichkeit, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht und die, anders als die gesetzlich vorgeschriebene Brandenburger Landes-Sonderabgabe, frei zwischen Kommune und Betreiber verhandelt wird.

Schilling wünscht sich, dass dieses Modell in weiteren Teilen von Uckerland Schule macht. Gerade in strukturschwachen Regionen wie der Uckermark, sagt er, brauche es einen spürbaren finanziellen Nutzen für die Bevölkerung vor Ort, sonst bleibe die Energiewende ein Projekt, das anderswo Gewinne abwirft und hier nur die Landschaft verändert.

Eine gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen, so lässt sich seine Position zusammenfassen, ist für ihn keine Nebenfrage der Energiewende, sondern ihre Voraussetzung, zumal die Brandenburger bis vor Kurzem noch zu den Bundesbürgern mit den höchsten Strompreisen zählten, eben wegen jener hohen Netzentgelte, die der Ausbau selbst mit sich bringt.

Wie groß der Unterschied zwischen Erzeugung und tatsächlichem Nutzen für die Menschen vor Ort sein kann, zeigt der Blick ins Nachbarland Sachsen-Anhalt. Dort kamen allein im vergangenen Jahr 59 neue Windräder und mehr als 23.000 Photovoltaikanlagen hinzu, darunter 88 Solarparks, eine der stärksten Ausbauraten bundesweit. Automatisch billiger wird der Strom für die Menschen im Land deshalb aber nicht, weil die Preise weiterhin über den bundesweiten Großhandelsmarkt und die Netzentgeltsystematik laufen, nicht über die tatsächliche regionale Erzeugung.

Das Vorbild Skandinavien

Im laufenden Landtagswahlkampf hat die Grünen-Spitzenkandidatin Susan Sziborra-Seidlitz genau das zum Thema gemacht. Sie wirbt für eine gemeinsame regionale Strompreiszone für Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, in der Regionen mit besonders viel Wind- und Solarstrom niedrigere Großhandelspreise erhalten sollen. Eine Idee, die sich am Vorbild skandinavischer Länder orientiert, wo der Strommarkt längst in mehrere Preiszonen aufgeteilt ist, aber, wie Sziborra-Seidlitz selbst einräumt, nicht in Magdeburg entschieden wird, sondern in Berlin angestoßen werden müsste.

Dort stößt der Vorstoß bislang auf erhebliche Vorbehalte. Eine regionale Aufteilung des deutschen Strommarktes würde tief in eine Marktordnung eingreifen, die seit Jahrzehnten auf einem einzigen bundesweiten Preisgebiet beruht, und könnte umgekehrt gerade in windschwachen Regionen zu höheren Preisen und sinkender Akzeptanz für den weiteren Netz- und Anlagenausbau führen. Damit zeigt sich im Kern derselbe Zielkonflikt, der auch die Brandenburger Sonderabgabe begleitet: mehr regionale Gerechtigkeit auf der einen, die Sorge vor neuen Verwerfungen im Gesamtsystem auf der anderen Seite.

Entlastung ja, aber nur auf Zeit

Ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern liefert derzeit ein Gegenbeispiel, das die Debatte verkompliziert: Mit rund 7,23 Cent pro Kilowattstunde hat das Land nach ersten Erhebungen für 2026 die niedrigsten Netzentgelte bundesweit, weit unter dem Spitzenwert von Hamburg mit rund 11,80 Cent. Endgültige Zahlen wird die Bundesnetzagentur erst später im Jahr vorlegen. Der Grund für das niedrige Niveau ist allerdings kein struktureller, sondern ein politischer: Ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro dämpft 2026 die Übertragungsnetzentgelte bundesweit, in besonders stark ausgebauten Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern besonders spürbar.

Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit rund 4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch summiert sich diese Entlastung auf gut 82 Euro brutto im Jahr, Geld, das direkt aus dem Bundeshaushalt kommt, nicht aus einer strukturell gerechteren Verteilung der Netzkosten selbst. Läuft der Zuschuss wie geplant Ende 2026 aus, könnte der Effekt 2027 ebenso schnell wieder verschwinden, wie er gekommen ist – eine Entlastung auf Zeit, kein dauerhafter struktureller Wendepunkt, wie es aus der Energiebranche selbst heißt.

Zwischen Mühlenfließ, Nechlin und dem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt zeigt sich damit ein Muster, das sich durch den ganzen Osten zieht: Die Regionen, die den größten Teil der deutschen Energiewende buchstäblich auf ihrem Grund und Boden tragen, entscheiden bislang von Gemeinde zu Gemeinde und von Bundesland zu Bundesland selbst, ob und wie sie davon profitieren, während die große Systemfrage, wer am Ende für Netzausbau und Strompreise aufkommt, in Berlin und bei den Versorgern verhandelt wird.

Jens Hinze in Mühlenfließ hat für seine Gemeinde eine Antwort gefunden. Ob sie sich verallgemeinern lässt, wird sich frühestens 2027 zeigen, wenn der Bundeszuschuss für die Netzentgelte planmäßig ausläuft und der Osten erneut spürt, was es kostet, den Strom für den Rest der Republik zu erzeugen.

Günther Burbach, Jahrgang 1963, ist Informatikkaufmann, Publizist und Buchautor.

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